Sozial verantwortungslos: Senat lässt Richtwerte der AV-Wohnen unverändert
Der Berliner Senat hat gestern die Fortschreibung der Ausführungsvorschriften Wohnen (AV-Wohnen) beschlossen. Vorgesehen ist dabei lediglich eine Anhebung der Grenzwerte für die Heizkosten. Die Richtwerte für die Bruttokaltmiete bleiben hingegen unverändert, obwohl die Mieten in Berlin in den vergangenen Jahren dramatisch gestiegen sind.
Dazu erklären Katina Schubert, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin:
„Die Behauptung des Berliner Senats, es gebe ausreichend bezahlbaren Wohnraum, ist völlig realitätsfern. Trotzdem weigert sich der Senat, die Richtwerte für die Bruttokaltmiete anzupassen. Das ist sozialpolitisch unverantwortlich.
Gerade mit Blick auf die angekündigte Reform der Grundsicherung sind die bestehenden Richtwerte völlig unzureichend. Schon heute stehen viele Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, massiv unter Druck. Künftig werden noch mehr Betroffene gezwungen sein, einen erheblichen Teil ihrer Regelleistungen für die Miete aufzuwenden. Wer das nicht kann, riskiert den Verlust der eigenen Wohnung, denn Wohnungen, die den geltenden Richtwerten entsprechen, sind auf dem Berliner Wohnungsmarkt kaum noch zu finden.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist in einer Studie erst kürzlich zu dem Ergebnis gekommen, dass steigende Mieten das Armutsrisiko in Berlin erheblich steigern. Wenn der Senat nicht gegensteuert, verschärft er die Lage. Die Richtwerte für die Bruttokaltmiete müssen dringend nachgebessert werden. Notwendig sind realitätsnahe, an der tatsächlichen Mietentwicklung orientierte Richtwerte, die Menschen tatsächlich eine faire Chance auf angemessenen und sicheren Wohnraum eröffnen.“
Niklas Schenker, Sprecher für Mieten, Wohnen und Bauen ergänzt:
„In keiner anderen Großstadt sind die Mieten in den vergangenen Jahren so stark gestiegen wie in Berlin. Die Mieten in Berlin sind schon jetzt zu hoch und immer mehr Menschen verlieren ihre Wohnung.
Viele Haushalte, die Bürgergeld beziehen, werden abgezockt und müssen eine zu hohe Miete zahlen. Die Jobcenter sollten bei der Bewilligung von Kosten der Unterkunft die Mietverträge auf Mietwucher überprüfen und das Geld bei den Vermietern eintreiben."

