Senat lässt Bezirke bei Verfolgung von Mieterwucher im Stich
Eine Anfrage des Abgeordneten Niklas Schenker zeigt, warum die Ahndung von Mietwucher in Berlin bislang nicht funktioniert. Die in der AG Mietpreisüberhöhung organisierten Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Mitte betonen in ihren Antworten die fehlende personelle Untersetzung zur Wahrnehmung dieser Aufgabe. Stellungnahmen der Bezirksämter, wie zum Beispiel aus Mitte,Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick verdeutlichen dies. Der Senat teilt indes mit, dass die Schaffung neuer Personalstellen nicht vorgesehen ist.
Darüber hinaus verweisen einige Bezirke darauf, dass der § 5 WiStG aktuell aufgrund der Nachweispflicht der Betroffenen nicht anwendbar sei – obwohl die Stadt Frankfurt am Main unter der selben Rechtslage über 1.000 Fälle erfolgreich bearbeitet hat und dabei in ihrem Vorgehen gerichtlich bestätigt wurde.
Anlässlich dieses Sachverhalts erklärt der Sprecher der Linksfraktion für Mieten, Bauen und Wohnen, Niklas Schenker:
„Es kann nicht sein, dass Senat und Bezirke vor der Verfolgung von Mietwucher kapitulieren. Was in Frankfurt seit Jahren erfolgreich praktiziert wird, muss auch in Berlin funktionieren. Die Behörden müssen bei entsprechenden Fällen Ermittlungen einleiten und auf eine Ahndung hinwirken. Das kein netter Service am Mieter, sondern ihre Pflicht.
Die Hilferufe aus einigen Bezirken – und die Ignoranz aus anderen – sind unüberhörbar. Der Senat muss jetzt den Worten der Unterstützung endlich Taten folgen lassen. Es braucht schnellstmöglich einen Handlungsleitfaden, wie die Bezirke den Nachweis der Zwangslage der Mieter führen können. Frankfurt zeigt, dass das kein Hexenwerk ist. Den Bezirken müssen die notwendigen Stellen finanziert werden, damit geltendes Recht endlich angewendet wird. Auch hier zeigt Frankfurt, dass es sich lohnt. Die Stellen refinanzieren sich durch die verhängten Bußgelder zu großen Teilen selbst.“