Senat verlängert Umwandlungsverordnung: Handlungsbedarf bei Eigenbedarfskündigungen

Der Berliner Senat hat heute beschlossen, die Umwandlungsverordnung zu verlängern. Danach ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sog. Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig.

Dazu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion Berlin:

„Es ist gut, dass der Umwandlungsschutz verlängert wird. Mieterinnen und Mieter müssen vor Verdrängung durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden.

Noch wirksamer ist allerdings der §250 BauGB. Seit Inkrafttreten ist das Umwandlungsgeschehen zusammengebrochen. Das ist gut, denn damit werden Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung geschützt. Leider läuft die Regelung Ende des Jahres aus. Der Schutz muss durch die Bundesregierung verlängert werden.

In den vergangenen Jahren sind mehr als 150.000 Wohnungen umgewandelt worden. Hier drohen in den nächsten Jahren Eigenbedarfskündigungen. Es braucht eine Neuregelung auf Bundesebene. Es muss gelten: Kein Eigenbedarf einer bewohnten Wohnung und keine Kündigung ohne Ersatzwohnraum. Der Senat muss ein Ankaufprogramm starten, um betroffene Mieter*innen zu schützen.

Wir haben im September ein Konzept für ein Sicher-Wohnen-Gesetz beschlossen. Das Land Berlin hat die Möglichkeit Eigenbedarfskündigungen einzuschränken.“