Vorkaufsrecht möglich: Der Fall Weichselstraße 52 muss Schule machen

Wie heute bekannt wurde, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Voraussetzungen geschaffen, dass der Bezirk Neukölln für das Wohnhaus in der Weichselstraße 52 das Vorkaufsrecht aussprechen kann und angekündigt, einen Erwerb über ein landeseigenes Wohnungsunternehmen finanziell zu bezuschussen, sollte die Käuferin eine Abwendungserklärung nicht unterschreiben.

Hierzu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion:

“Es ist ein sehr gutes Signal, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach wochenlangem Zögern nun endlich den Weg frei macht, damit der Bezirk das Vorkaufsrecht für die Weichselstraße 52 ziehen kann. Es ist dem beharrlichen Druck der Hausgemeinschaft und mutigen Agieren des Bezirksamts Neukölln zu verdanken, dass das Vorkaufsrecht endlich wieder angewendet wird.

Der Fall in der Weichselstraße 52 muss nun Schule machen. Das Vorkaufsrechts muss nun zügig auch in ähnlich gelagerten Fällen gezogen werden. Gerade in Häusern mit städtebaulichen Missständen und niedrigen Mieten ist die Verdrängungsgefahr bei Verkäufen besonders hoch und damit die Anwendung des Vorkaufsrechts dringend geboten. Das gilt etwa für das Haus in der Mecklenburgische Straße 89, Ecke Aaachener Straße 1 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Dort prüft das Bezirksamt ebenfalls die Anwendung des Vorkaufsrechts. Der Senat muss im Haushalt Geld bereitstellen, um die landeseigenen Wohnungsunternehmen beim Erwerb finanziell unter die Arme zu greifen. Es braucht einen Leitfaden für die Bezirke, um ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen der Bezirksämter zu ermöglichen.

Trotz des erfolgreichen Vorgehens in der Weichselstraße, darf die Bundesregierung nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Die Ampel muss die vollständige Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten endlich wieder ermöglichen. Es ist ein Trauerspiel, wie die Streitigkeiten in der Bundesregierung auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ausgetragen werden.”