Bekämpfung von Antisemitismus darf sich nicht in Verboten und Repression erschöpfen
CDU- und SPD-Fraktion haben heute dem Abgeordnetenhaus einen dringlichen Antrag mit dem Titel „Schluss mit Terror-Propaganda: Verbot des roten Dreiecks der Hamas jetzt!“ zur sofortigen Abstimmung vorgelegt. Die Linksfraktion hat sich bei dieser Abstimmung enthalten. Dazu erklärt der Sprecher für Innenpolitik und parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, Niklas Schrader:
„Für die Linksfraktion ist klar: Es ist absolut inakzeptabel, dass – wie in den vergangenen Monaten immer wieder geschehen - Menschen und Einrichtungen mit dem roten Dreieck markiert werden, um sie einzuschüchtern und zu bedrohen oder gar diesen Einschüchterungsversuchen konkrete Taten folgen zu lassen. Ob das Jüd*innen sind oder Menschen, die sich für das Existenzrecht Israels oder gegen den Terror der Hamas einsetzen: Wir stehen hier solidarisch an der Seite der Betroffenen. Es ist richtig und notwendig, solche Taten zu verfolgen.
Wir finden es allerdings fragwürdig, dass es dafür notwendig sein soll, ein Symbol zu verbieten. Die Verwendung des Dreiecks im Zusammenhang mit einer konkreten Bedrohungssituation kann bereits im Rahmen bestehender Straftatbestände verfolgt werden. Bei problematischen Versammlungen ist es schon jetzt per Auflage möglich, das Symbol zu untersagen. Es ist also zweifelhaft, welcher zusätzliche Schutz durch das Verbot generiert werden soll.
Wir sehen vielmehr die Gefahr, dass auf diese Weise auch Menschen und Organisationen in den Blick strafrechtlicher Verfolgung geraten könnten, die dieses Symbol in einem gänzlich anderen Kontext verwenden. Eine klare Abgrenzung der Strafbarkeit lässt der Antrag der Koalition vermissen. Mit einem roten Dreieck auf der Häftlingskleidung kennzeichneten bekanntlich die Nazis politische Gefangene in Konzentrationslagern. Nach der Befreiung vom Faschismus machten sich Organisationen wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) und der Bund der Antifaschisten (BdA) sich dieses Symbol zu eigen und verwenden es heute in einem antifaschistischen Sinne.
Mit diesem Antrag flüchtet sich die schwarz-rote Koalition erneut in hilflose und planlose Symbolpolitik. Wir sagen: Die Bekämpfung von Antisemitismus darf sich nicht in Verboten und Repression erschöpfen. Genau diese Entwicklung sehen wir aber in der Politik dieser Koalition. Der Schutz der Betroffenen, der Ausbau von Beratungs- und Aufklärungsstrukturen sowie die Sichtbarkeit jüdischen Lebens geraten bei dieser Debatte in den Hintergrund.“