Berlin bekommt ein Gesetz zur psychosozialen Notfallversorgung

Aus dem AbgeordnetenhausGesundheitInnere SicherheitNiklas Schrader

Gemeinsame Pressemitteilung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Die innenpolitischen Sprecher Frank Zimmermann (SPD), Niklas Schrader (Linke) und Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) erklären:


Am Montag, 14. Juni 2021, beschließt der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition das Gesetz über die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) für Berlin. Damit stellt Berlin als erstes Bundesland die psychosoziale Notfallversorgung auf eine rechtliche Grundlage und leistet einen wichtigen Beitrag für die Opferhilfe. Verschiedene Unglücksfälle, Katastrophen, Terroranschläge und Amokläufe, nicht zuletzt der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, haben gezeigt, dass die psychische Versorgung der Betroffenen gestärkt werden muss. Die psychosoziale Notfallversorgung in Berlin soll auch in Unglücksfällen des alltäglichen Lebens – wie Verkehrsunfälle, Suizide, plötzliche Todesfälle – zur Verfügung stehen.

Die rot-rot-grüne Koalition hat in den letzten Jahren für eine deutlich bessere Personalsituation bei Polizei und Feuerwehr gesorgt, um konkrete Gefahren professionell zu bekämpfen und Straftaten zu verfolgen. Opfer und ihre Angehörige leiden aber oft ein Leben lang unter den psychischen Folgen traumatischer Ereignisse. Mit einer gesetzlich geregelten psychosozialen Notfallversorgung können bereits in der Akutphase und bei der Einsatznachsorge Angebote unterbreitet werden, um Traumata vorzubeugen und das Geschehene besser zu verarbeiten. Beim Terroranschlag am Breitscheidplatz haben wir gesehen, wie wertvoll die psychosoziale Notfallversorgung war, aber auch, welche Lücken wir schließen müssen.

Die PSNV ist nunmehr eng mit anderen Angeboten aus dem System der psychosozialen und medizinischen Hilfe zu vernetzen, um mittel- und langfristig im Bedarfsfall reibungslose und qualifizierte Übergänge in weitere Maßnahmen zu ermöglichen.

Das ganze Gesetz finden Sie hier: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-3611.pdf