Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin

Niklas Schrader

37. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 21. Februar 2019

Niklas Schrader (LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorgestern wurde vom Innensenator das Vorhaben einer größeren Polizeireform bekanntgemacht. Der häufigste Kommentar, den ich dazu gehört habe, war der, dass diese Reform eigentlich nur erfolgreich sein kann, wenn wir mehr Personal für die Polizei gewinnen können. Wir haben eine wachsende Stadt. Wir haben neue Herausforderungen für die Sicherheitspolitik. Also brauchen wir dringend mehr Personal. Für die Feuerwehr und die Justiz gilt natürlich das Gleiche. Die Stadt wird größer. Die Anforderungen steigen. Auch hier wird dringend Personal gesucht.

Genau deshalb müssen wir die Bezahlung unserer Beamtinnen und Beamten verbessern, um die Attraktivität der Sicherheitsberufe in Berlin zu steigern, denn wir wollen ja nicht nur diejenigen, die bereits im Dienst sind, besser bezahlen, um unsere Wertschätzung auszudrücken – das ist auch wichtig, das machen wir auch –, wir wollen ja auch neue Kräfte gewinnen und mehr junge Menschen davon überzeugen, eine Ausbildung in diesen Berufen in Berlin zu beginnen. Die Vorlage des Senats, über die wir heute reden, ist ein wichtiger Baustein dazu.

Die rot-rot-grüne Koalition hat bereits die Angleichung der Beamtenbesoldung an den bundesweiten Durchschnitt bis 2021 auf den Weg gebracht. Dieser Pfad ist verbindlich eingeschlagen, und da ist es ja auch nur logisch und konsequent, wenn auch die Stellenzulagen, die Erschwerniszulagen entsprechend angehoben werden, wie es dieser Gesetzentwurf vorsieht, denn das versteht ja kein Mensch, wenn man die Grundbesoldung erhöht, aber die Zulagen über Jahre so bleiben, wie sie sind. Da kann ich in Richtung des Senats nur sagen: Es wurde jetzt auch höchste Zeit, aber danke, dass Sie nun endlich eine Vorlage eingebracht haben.

Ich will noch auf einen Punkt eingehen, der aus meiner Sicht bemerkenswert ist: Es ist hier nicht nur die Erhöhung der Zulagen an sich vorgesehen, wer den Gesetzentwurf genau gelesen hat, wird bemerken, wir gehen hier auch einen neuen Schritt, nämlich den der Dynamisierung. Das bedeutet, dass wir in Zukunft nicht immer getrennt über die Erhöhung der Grundbesoldung und der Zulagen entscheiden müssen, sondern wenn es eine Besoldungserhöhung gibt, und die gibt es ja regelmäßig, dann erhöhen sich die Zulagen entsprechend mit. Damit entfällt künftig das Risiko des Auseinanderdriftens zwischen der Grundbesoldung und den Zulagen. Das ist ein guter und wichtiger Schritt und eine langjährige Forderung der Gewerkschaften und Personalvertretungen, die wir aufnehmen.

Meines Wissens hat bislang kaum ein Bundesland so eine Regelung gemacht, das heißt, wir können hier auch mal bundesweit ganz vorne sein. Lassen Sie uns die weiteren Details im Ausschuss diskutieren! Da können wir auch noch über die einzelnen Erhöhungssätze im Detail reden. Ich bin jedenfalls im Großen und Ganzen froh, dass wir das endlich auf den Weg gebracht haben. – Vielen Dank!