Datenschutz ist kein Selbstzweck

Niklas Schrader

Datenschutz ist kein Selbstzweck. Datenschutz ist auch kein Thema, mit dem sich nur Spezialisten und Nerds beschäftigen sollten. Mangelnder Datenschutz kann dazu führen, dass so grundlegende demokratische Rechte wie die Pressefreiheit beschnitten werden.

Rede als Video

16. Sitzung, 19. Oktober 2017

 

Rede zur Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2016

Niklas Schrader (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Meine Damen und Herren! Nach dieser Werberede zur Videoüberwachung komme ich zum eigentlichen Thema Datenschutzbericht.

Die Ereignisse beim G 20-Gipfel in Hamburg haben uns vor Augen geführt, wohin mangelnder Datenschutz führen kann. Dort wurde 32 Journalistinnen und Journalisten die Akkreditierung entzogen und damit die Möglichkeit der Berichterstattung genommen. Begründet wurde das mit Einträgen in Datenbanken des Bundeskriminalamts. Linksextremismus, Beteiligung an Straftaten und Ähnliches waren da die Vorwürfe. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass viele der Betroffenen zu Unrecht in diesen Datenbanken gespeichert waren.

Was lernen wir daraus? – Datenschutz ist kein Selbstzweck. Datenschutz ist auch kein Thema, mit dem sich nur Spezialisten und Nerds beschäftigen sollten. Mangelnder Datenschutz kann dazu führen, dass so grundlegende demokratische Rechte wie die Pressefreiheit beschnitten werden. Und es kann jede und jeden treffen. Ich finde, wenn ganz normale Menschen, die einmal zur falschen Zeit am falschen Ort waren, in solchen Dateien landen und davon noch nicht einmal erfahren, wenn diese Personen dann die Beschränkung ihrer Freiheit hinnehmen müssen, dann läuft doch irgendwas gewaltig schief.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gläser?

Niklas Schrader (LINKE):

Nein! – Ich finde, das Positive an diesem Vorgang ist, dass er zu einer öffentlichen Debatte über polizeiliche Datenbanken und Pressefreiheit geführt hat. Ich begrüße es sehr, dass auch die Berliner Datenschutzbeauftragte sich dieses Themas angenommen hat. Wie dem Bericht zu entnehmen ist – man kann ihn hier nur anreißen, nur ein paar Punkte herausgreifen –, hat die Berliner Datenschutzbeauftragte die Datei „Szenekunde Sport“ und die Falldatei „Rauschgift“ der Berliner Polizei überprüft, und zwar mit dem Ergebnis, dass es unzählige rechtswidrige Eintragungen gibt. Dazu muss ich sagen, es liegt leider die Vermutung nahe, dass G20 nur die Spitze des Eisbergs war. Deswegen wird es nötig sein, dass wir diese Themen auch im Ausschuss weiter kritisch begleiten.

Das war jetzt ein illustres Beispiel, für die Wichtigkeit Ihrer Arbeit, liebe Frau Smoltczyk, aber auch andere weniger breit diskutierte Themen wie der Schutz von Patientendaten oder die Risiken von intelligenten Messgeräten von Wasser und Strom, die sogenannten Smart-Meter, und vieles andere, sind Themen, bei denen wir dank Ihrer Arbeit einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte erreichen können, wenn wir uns denn darum kümmern.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ubbelohde?

Niklas Schrader (LINKE):

Ach nee! Auch nicht. – Das, was Sie machen, Frau Smoltczyk, und Ihre Behörde, das ist nichts weiter als angewandter Grundrechtsschutz, und dafür möchte ich Ihnen, Frau Smoltczyk, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch im Namen meiner Fraktion herzlich danken!

Jetzt noch einmal ein Wort zur Stellungnahme des Senats. Ich hatte beim Bericht 2015 eine gewisse Ignoranz und Arroganz des Senats gegenüber Kritikpunkten der Datenschutzbeauftragten festgestellt. Das hat sich bei diesem Bericht an der einen oder anderen Stelle etwas gebessert. Das finde ich erfreulich. Wenn man jetzt zum Beispiel beim Thema Stille SMS liest, der Senat hält die Kritik der Datenschutzbeauftragten für berechtigt und der Senat schlägt selbst Verbesserungen vor, dann stimmt mich das doch optimistisch, dass wir dabei in den nächsten Jahren weiterkommen als es unter den Kollegen Heilmann und Henkel von der CDU der Fall gewesen ist.

Weil wir gerade in den Haushaltsberatungen sind: Es ist doch völlig klar, dass wir die Datenschutzbeauftragte in den nächsten Jahren besser ausstatten müssen. Frau Smoltczyk hat beschrieben, was die neuen Herausforderungen sind mit der Datenschutzgrundverordnung und der Digitalisierung der Verwaltung und vielem anderen. Ich bin sehr dafür, dass sich das Vorhaben von R2G, genau das zu tun, Sie besser auszustatten, auch im nächsten Haushalt spürbar wiederfinden wird. – Vielen Dank!