Freitstellung für Ehrenamliche bei Feuerwehr und Katastrophenschutz

41. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 9. Mai 2019

Niklas Schrader (LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin und Brandenburg sind ein Wirtschaftsraum, ein sozialer Lebensraum, und meistens sind die Grenzen zwischen diesen zwei Bundesländern auch vollkommen irrelevant. Viele Tausend Berlinerinnen und Berlin arbeiten in Brandenburg, viele Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger in Berlin. Das ist auch kein Problem, es sei denn, und jetzt kommt der Staatsvertrag ins Spiel, über den wir heute reden, sie engagieren sich ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr oder Organisationen des Katastrophenschutzes, denn da gibt es ein Problem, das das ehrenamtliche Engagement behindert, und dieses Problem müssen wir dringend beseitigen, und das tut dieser Staatsvertrag.

Jede und jeder Ehrenamtliche bei den Berliner Freiwilligen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz hat Anspruch auf eine Freistellung beim Arbeitgeber für diese Tätigkeit und hat auch Anspruch auf Weiterzahlung der Arbeitsentgelte für die Zeit der Freistellung. Die Arbeitgeber sind zur Freistellung verpflichtet und haben ihrerseits dann auch einen Anspruch auf Erstattung der Leistung, die sie dann weiterführen müssen. Das ist in Berlin so, das ist in Brandenburg so, das ist in anderen Bundesländern so, weil es in den jeweiligen Landesgesetzen so festgeschrieben ist. Nur, wenn dann der Arbeitgeber zufällig in einem anderen Bundesland ist, so wie Berlin oder Brandenburg, dann gilt diese Regelung auf einmal nicht mehr. Das heißt, Brandenburger, die bei einer Brandenburger Freiwilligen Feuerwehr aktiv sind, werden nicht freigestellt, wenn sie in Berlin arbeiten, und umgekehrt. Das ist geradezu absurd und ungerecht, gerade in Zeiten, in denen die Freiwilligen Feuerwehren und andere Organisationen händeringend nach Nachwuchs suchen.  Da ist es natürlich ein Hindernis, das unbedingt beseitigt werden muss.

[Beifall bei der LINKEN und der SPD]

Ich finde, es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass der Senat mit der brandenburgischen Landesregierung diesen Staatsvertrag ausgehandelt hat, der genau dies ändert. Es zeigt sich einmal wieder, dass die Aufteilung dieser Region in vielen Fällen nicht hilfreich ist, aber solange nicht wieder ernsthaft über eine Länderfusion nachgedacht wird, müssen solche Absurditäten eben über Staatsverträge gelöst werden. Ich bin froh, dass wir mit diesem Regelwerk einen weiteren großen Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes in Berlin gehen können. Insofern lassen Sie uns diesen Staatsvertrag zügig im Innenausschuss behandelt, denn dorthin soll er ja überwiesen werden, und das Zustimmungsgesetz beschließen und damit das ehrenamtliche Engagement in Berlin und Brandenburg bestärken. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und der SPD –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]