Rot-Rot-Grün führt unabhängige*n Polizei- und Bürger*innenbeauftragte*n ein

Aus dem AbgeordnetenhausInnere SicherheitNiklas Schrader

Gemeinsame Pressemitteilung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung und der Polizei leisten wesentliche Arbeit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Doch Regeln durchzusetzen und die Ansprüche der Bürger*innen an Politik und Verwaltung zu erfüllen, kann auch mit Konflikten verbunden sein. Beschwerden können bislang lediglich an die Behörde selbst oder an die Justiz gerichtet werden. Um das Vertrauen in den funktionierenden Rechtsstaat zu erhöhen, schafft die rot-rot-grüne Koalition die Stelle einer/eines unabhängigen Beauftragten für Bürger*innen- und Polizeiangelegenheiten und setzt damit ein weiteres ihrer innenpolitischen Versprechen um.

Als Bürger*innenbeauftragte*r ist sie oder er dafür da, Probleme der Bevölkerung mit der Berliner Verwaltung zu lösen. Dazu gehört, Bürger*innen anzuhören, Petitionen entgegenzunehmen und Aufklärungsarbeit zu leisten. Dabei muss die zuständige Stelle der oder dem Beauftragten über Maßnahmen, Fortgang und Ergebnis des Verfahrens berichten. Als Polizeibeauftragte*r vermittelt er oder sie zwischen Betroffenen und der Berliner Polizei und hat gegenüber Polizei und Innenverwaltung weitergehende Eingriffs- und Untersuchungsbefugnisse. So kann er oder sie zum Beispiel handelnde Personen befragen oder Akten einsehen. Außerdem ist die oder der Beauftragte auch bei Diskriminierungsvorwürfen im Kontext von Schule zuständig

Die Stelle des oder der Bürger*innen- und Polizeibeauftragte*n ist explizit auch als Ansprechpartner*in für die Polizeidienstkräfte und die Mitarbeiter*innen der Verwaltung ausgelegt. Beispiele wie die jüngst bekannt gewordenen rechtsextremen Äußerungen in Chatgruppen der Polizei, die Affäre um giftige Schießstände oder die Vorgänge mit rechtsextremem Hintergrund in der Polizeiakademie zeigen, dass Beschwerden auch außerhalb des Dienstwegs möglich sein müssen. In Rheinland-Pfalz hat sich dieses Modell bewährt, Vorbild ist auch die Wehrbeauftragte der Bundeswehr.

Es erklären die innenpolitischen Sprecher:

Frank Zimmermann, SPD-Fraktion: „Wir schaffen mit dem Bürgerbeauftragten eine echte Ombudsstelle für die Berlinerinnen und Berliner, um etwaige Konflikte mit der Verwaltung auch ohne Gericht oder förmliche Verfahren auszuräumen. Die Ombudsperson ist als Polizeibeauftragter Ansprechpartner und Mediator sowohl für Bürger*innen als auch für Polizistinnen und Polizisten.“

Niklas Schrader, Fraktion Die Linke: „Mit diesem Gesetz setzen wir eine langjährige bürgerrechtliche Forderung um. Was rechtliche Stellung und Ermittlungsbefugnisse betrifft, geht das Berliner Modell weiter als alle, die es bislang in verschiedenen Bundesländern gegeben hat. Wir erhoffen uns davon nicht nur eine unabhängige Aufklärung von einzelnen Missständen, sondern auch eine Verbesserung der polizeilichen Fehlerkultur.“

Benedikt Lux, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Ich freue mich sehr über dieses wichtige Gesetz und danke allen daran Beteiligten! Wir alle verfolgen das Ziel, das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung und der Polizei zu stärken. Der oder die Beauftragte kann helfen, Missstände wie rechtsextreme Umtriebe in der Polizei unabhängig zu untersuchen und aufzuklären. Als nächstes müssen wir eine möglichst gute personelle Ausstattung der Stelle verhandeln und eine allseits anerkannte Person für den Posten finden.“