Versammlungsrecht freiheitlich gestalten

"Mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz bringt Rot-Rot-Grün das Versammlungsrecht in Berlin jetzt auf die Höhe der Zeit. Wir gestalten es freiheitlich aus und öffnen es für neue Versammlungsformen und -orte." sagt Sebastian Schlüsselburg.

61. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 20. August 2020

Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin (Priorität der Fraktion Die Linke)

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/2764

Sebastian Schlüsselburg (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz wird Rot-Rot-Grün einen Bereich von grundlegender Bedeutung für unsere freiheitliche Demokratie neu regeln. Die Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe ist für unsere Demokratie konstitutiv. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für die ständige Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Ideen und den friedlichen öffentlichen Kampf der Meinungen. Obwohl dieses Grundrecht und seine konkrete Ausgestaltung so wichtig sind, gab es seit 14 Jahren, also seit dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder, kein echtes Update. Noch immer gilt das angestaubte Versammlungsgesetz des Bundes. Rot-Rot-Grün bringt das Versammlungsrecht in Berlin jetzt auf die Höhe der Zeit. Wir gestalten es freiheitlich aus und öffnen es für neue Versammlungsformen und -orte.

Dieses Gesetz ist aber nicht nur das Versammlungsfreiheitsgesetz des Landes Berlin, es ist gleichzeitig auch das der Bundeshauptstadt. Im vergangenen Jahr hatten wir mehr als 5 300 Versammlungen, nicht wenige davon richteten sich an oder gegen die Politik von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Anders als die Verfassung von Berlin kennt das Grundgesetz leider so gut wie keine Möglichkeiten der direkten Demokratie. Auf Bundesebene haben die Bürgerinnen und Bürger zwischen den Wahlen kaum Einfluss auf die Politik. Ihnen verbleibt als Möglichkeit politischer Einflussnahme daher vor allem die Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit. Sie trägt dazu bei, das Defizit an politischer Einflussnahme im Vergleich zu Verbänden, Lobbyisten und den Massenmedien zu kompensieren.

Berlin ist also als Bundeshauptstadt der wichtigste Gewährleistungsort für die kollektiven Kommunikationsgrundrechte. Ich freue mich, dass es gerade eine R2G-Regierung ist, die der Bundeshauptstadt ein liberales Versammlungsfreiheitsgesetz gibt.

Es zeigt, dass es eben nicht egal ist, wer regiert. Und wer vor diesem Hintergrund allen Ernstes glaubt, dass es überhaupt nicht notwendig sei, das anachronistische Versammlungsgesetz des Bundes abzulösen, wer tatsächlich meint, alles könne beim Alten bleiben, hat ein erschreckend unterkomplexes Verständnis der Grundrechte.

Kommen wir nun zu einigen konkreten Punkten des neuen Gesetzes: Wir erweitern im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeiten zum Demonstrieren und die Rechte der Demonstrierenden. Künftig steht das Recht auf ungehinderten Zugang zu Versammlungen genauso im Gesetz wie die Ermöglichung von Gegendemonstrationen in Hör- und Sichtweite. Das in Berlin erfolgreich praktizierte Deeskalationsgebot bekommt jetzt Gesetzesrang. Für uns mag das zwar ein alter Hut sein, aber bundesweit gibt es kein einziges Versammlungsgesetz, das ein Deeskalationsgebot vorweisen kann. Und wir verhindern damit auch, dass ein möglicher – wir hoffen es nicht – konservativer Innensenator es einfach mit einem Federstrich beseitigen kann, nur um Sheriff zu spielen. Wir stärken den Grundsatz der Kooperation.

Wir machen deutlich, dass die Kooperationsgespräche dazu dienen sollen, die Demonstrierenden zu unterstützen und nicht zu gängeln. Ort, Zeit, Thema und Streckenverlauf von Versammlungen werden künftig rechtzeitig und maschinenlesbar von der Versammlungsbehörde im Internet veröffentlicht. Damit verbessern wir die Voraussetzungen für den öffentlichen Meinungskampf. Für Versammlungen unter freiem Himmel sind Erlaubnisse für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche nötig. Damit bauen wir Kosten und Bürokratie ab.

Und schließlich weiten wir das Demonstrationsrecht auf privatrechtlich betriebene öffentliche Verkehrsflächen so weit aus wie kein anderes Bundesland. Künftig kann sich grundsätzlich auch auf oder in allgemein zugänglichen Verkehrsflächen, die ausschließlich in Privateigentum stehen, versammelt werden, z. B. auch in der Mall of Shame.

Und wir haben die sogenannte Bannmeile reduziert und sie vom Kopf auf die Füße gestellt. Es wird grundsätzlich erlaubt sein, auch vor dem Abgeordnetenhaus während der Sitzungszeiten zu demonstrieren. Wenn es nach uns Linken gegangen wäre, hätten wir gerne ganz auf die Bannmeile verzichtet.

Wir erweitern und beschränken aber auch die Eingriffe der Versammlungsbehörde in bestimmten Bereichen. Immer wieder hatten wir Versammlungen, bei denen es zu Volksverhetzungen, zu Aufstachelungen, zu Hass und Gewalt, zur Verherrlichung des NS-Staates oder zu religiösen, rassistischen und ethnischen Diskriminierungen oder Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität gekommen ist. Hier mussten wir sorgfältig abwägen. Natürlich gilt das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch für die Menschen, deren Ziele wir bekämpfen. Das hat aber auch Grenzen. Wenn die Menschenwürde verletzt, die NS-Gewalt- und Willkürherrschaft gerechtfertigt oder zu Hass aufgestachelt wird, kann eine Versammlung verboten, beschränkt oder aufgelöst werden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt. Das ist ein Ausdruck unserer grundgesetzlichen Werte. Das ist aber auch ein Auftrag aus unserer Landesverfassung. Artikel 30 bestimmt, dass Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, dem Geist der Verfassung widersprechen. Diesen Auftrag nehmen wir ernst, und deswegen betreten wir – das gehört zu Ehrlichkeit dazu – ein bisschen rechtliches Neuland und schaffen das neue Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Friedens. Wir werden sehr aufmerksam beobachten, wie das in der Praxis angewandt wird und wie die Gerichte über die Einzelfälle entscheiden werden.

Damit an der Stelle aber keine Missverständnisse aufkommen: Das ersetzt nicht die Pflicht zum antifaschistischen Widerstand und den Widerstand gegen rechtsradikale Demos. Wir müssen auch weiterhin auf die Straße gehen und unmissverständlich deutlich machen: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Auf der anderen Seite beschränken wir traditionelle Eingriffsbefugnisse und gestalten sie grundrechtsfreundlich aus. Das Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot wird bundesweit einmalig nur noch auf das tatsächliche Verwenden zu den verbotenen Zwecken reduziert und zugleich nur noch dann durchgesetzt, wenn es zuvor eine Anordnung gegeben hat. Das ist gut für die Demonstrierenden, die jetzt nicht mehr für das Mit-sich-Führen eines Schals oder eines Fahrradhelms kriminalisiert werden. Es ist auch gut für die Polizei, weil es die Deeskalationsstrategie stärkt und sie nicht in das Dilemma stürzt, wegen der Gesetzeslage sofort – im Zweifel ohne Ermessen – einschreiten zu müssen. Und es entlastet die Gerichte von vielen Verfahren um Schals, Sonnenbrillen, Fahrradhelme und Luftpumpen.

Hier zeigt sich auch die Kompromissfähigkeit der Koalition. Ich habe oft betont, dass wir Linken gerne ganz auf dieses Verbot verzichtet hätten. Die überzeugende Kritik der SPD-Bundestagsfraktion bei der Einführung im Bundesversammlungsgesetz trägt immer noch. Zumindest hätten wir in der Rechtsfolge gerne – wie in Schleswig-Holstein – die Sache nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat belegt. Beides war mit dieser SPD nicht zu machen, und dennoch haben wir in der Sache, wie ich finde, einen guten Kompromiss gefunden.

[Holger Krestel (FDP): Wollen Sie
eine neue SPD backen, oder wie
habe ich das zu verstehen?]

Die Koalition wird zu diesem Gesetz noch ein Fachgespräch mit der Zivilgesellschaft durchführen, und im Ausschuss werden wir natürlich auch eine Anhörung machen. Am Ende werden wir selbstverständlich noch Änderungen vornehmen, denn auch wir haben noch ein paar offene Fragen, die wir mit den Experten und der Zivilgesellschaft besprechen wollen. Ich z. B. möchte das Versammlungsrecht vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen mit der Coronapandemie gerne pandemiefest ausgestalten und dem Zugriff der Exekutive entziehen. Es ist ein so wesentliches Grundrecht, dass es tatsächlich vom Parlament geregelt werden sollte und nicht im Belieben der Exekutive aufgrund von irgendwelchen kurzfristigen Entwicklungen stehen sollte.

Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Das heute war der Auftakt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!