Parlamentsreform

Demokratie und BürgerbeteiligungVerwaltungSteffen Zillich

46. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 12. September 2019

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Steffen Zillich (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was wir hier unter „Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung“ – recht prosaisch genannt – auf den Tisch legen, darf man mit Fug und Recht Parlamentsreform nennen, vielleicht mehr als vieles andere, das bisher unter dieser Bezeichnung firmiert hat. Denn was wir hier ändern, ist mehr als nur die Änderung einzelner Verfahren, einzelner Arbeitsbedingungen. Wir ändern das Selbstverständnis dieses Parlaments.

Die Selbstbezeichnung als Halbtagsparlament entsprach und entspricht immer weniger der Realität der meisten Mitglieder dieses Hauses. Ich bin schon eine Weile dabei und darf sagen, das ist kein neuer Befund. Aber es geht nicht nur darum, Realitäten anzuerkennen, sondern der Status des Halbtagsparlament ist doch eine selbst auferlegte Beschränkung bei der Professionalisierung und bei der Weiterentwicklung des Kontrollauftrages dieses Hauses. Er hindert uns daran, parlamentarische Kontroll- und Beteiligungsrechte wirksam werden zu lassen, etwa, die Redezeitkontingente der Fraktionen tatsächlich in einer Plenarsitzung unterzubringen, die ewigen Vertagungsliste einzudämmen, etwa, wenn es darum geht, parlamentarische Initiativen in den Ausschüssen angemessen zu behandeln und nicht einfach nur vor sich herzuschieben. Wir sind durchaus der Auffassung, dass parlamentarische Initiativen ernst gemeint sind. Wenn andere das anders sehen, ist das ihr Problem. Aber es hindert eben auch daran, auf neue Herausforderungen – Stichworte Klimawandel, Digitalisierung, Investitionsoffensive – in der parlamentarischen Arbeit zu reagieren mit neuen Kontrollschwerpunkten, ohne dabei die Kontrollintensität an anderer Stelle zurückzufahren. Deswegen ist es so wichtig, dass wir diesen Schritt gehen. Insofern ist die Verabschiedung vom Halbtagsparlament nicht nur die Beendigung einer Lebenslüge dieses Parlaments, sondern auch eine Voraussetzung für die Stärkung parlamentarischer Kontrolle, und das ist es, was wir wollen und brauchen: die Stärkung parlamentarischer Kontrolle und demokratischer Institutionen insgesamt.

Seit Jahrzehnten gab es immer wieder Versuche, diesen Schritt zu gehen. Die sind allesamt gescheitert, entweder blieben sie komplett folgenlos, oder dieses Thema hat es nicht bis in die Beschlüsse und Vorschläge geschafft.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Darum wollten wir eine Enquetekommission – genau dafür! –
Georg Pazderski (AfD): Eine unabhängige Kommission!]

– Es ist wie immer, egal, welches Thema hier im Haus bewegt wird: Das Parlament redet über ein Thema, und die AfD redet über die AfD.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD,
den GRÜNEN und der FDP –
Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Frank-Christian Hansel (AfD): Es ging um eine Enquetekommission!]

Also alle diese Versuche blieben lange folgenlos, und insofern ist der erreichte Vereinbarungsstand zwischen den demokratischen Fraktionen dieses Hauses keine Selbstverständlichkeit, sondern er deutet ein politisches Zeitfenster an, das wir nutzen sollten.

Die Mittelpunktsregel, die wir einführen, ist der gesetzliche Ausdruck dieser Änderung des Selbstverständnisses. Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten steht die parlamentarische Tätigkeit. Andere Tätigkeiten sind natürlich nicht verboten, ebenso wenig wie z. B. im Deutschen Bundestag, aber das Parlament wird nicht mehr um die sonstigen Tätigkeiten der Abgeordneten herum organisiert, sondern allenfalls umgekehrt.

Mit der Mittelpunktsregel erhalten wir auch rechtlich die Möglichkeit, mehr Transparenz über die Einkünfte und Tätigkeiten der Abgeordneten neben dem Parlament zu schaffen. Wir werden mit dieser Regel Vorreiter unter den Parlamenten. Das ist wichtig, weil sich die Bürgerinnen und Bürger damit selbst ein Bild machen über etwaige Interessenkonflikte. Das sorgt nicht für Misstrauen, sondern für Klarheit und damit für den Abbau von Misstrauen.

Natürlich geht die Verabschiedung vom Halbtagsparlament auch mit einer angemessenen Entschädigung einher. Wir halten diese Anhebung der Entschädigung für angemessen, und wir bewegen uns dabei weit unter dem Durchschnitt der anderen Parlamente. Deswegen können wir das sehr gut vertreten.

Es gibt noch eine Reihe von anderen Punkten, die ich hier nur streifen kann. Wir öffnen die Altersversorgung der Abgeordneten für die gesetzliche Rentenversicherung, und wir nehmen ein ganz wichtiges Thema, nämlich die Vereinbarkeit von Mandat und Familie und Pflege auf, auch wenn der Prozess der Umsetzung sicherlich nicht widerspruchsfrei sein soll. Aber das sind wichtige Punkte, die wir verankern.

Parlamentsreformen sind nie leichte Debatten. Die populistische Verführung ist immer präsent. Insofern will ich mich für die – na ja – weitgehend sachliche Debatte bedanken. Aber ich will nicht verhehlen, dass es auch in meiner Fraktion keine einfache Debatte war. Es gab Bedenken, inwieweit es angemessen ist, die Diäten in dieser Höhe und zu diesem Zeitpunkt anzuheben, und wir befinden uns natürlich immer im Spannungsverhältnis zwischen dem Verfassungsauftrag an die Abgeordneten, über die Bedingungen ihre Tätigkeit einschließlich der Entschädigung selbst zu entscheiden – einerseits –, und dem Alltagsverständnis, das genau dies zuweilen eher kritisch sieht, andererseits.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gläser?

Steffen Zillich (LINKE):

Nein. – Wir haben das sehr intensiv diskutiert, und man sieht ja auch an den Reden, dass sich die Fraktionen auch durchaus mit unterschiedlichen Ausgangspunkten diesem Ergebnis genähert haben. Wir haben das abgewogen, und wir kommen nun gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen dazu, Ihnen dieses Paket zur Diskussion und zur Entscheidung vorzulegen. – Danke schön!