Berliner Universitäten rücken näher zusammen

WissenschaftTobias Schulze

64. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 1. Oktober 2020

Zu Gesetz zur Errichtung der Kooperationsplattform der Berlin University Alliance als Körperschaft öffentlichen Rechts und zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (Priorität der Fraktion der SPD)

Tobias Schulze (LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf Herrn Grasse eingehe, vielleicht zur Grundsatzfrage, was wir heute mit diesem Gesetzentwurf tun: Wir gründen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die darauf basiert, dass die vier Berliner Universitäten inklusive der Charité näher zusammenrücken und stärker kooperieren, als sie das bisher gemacht haben. Dieses stärkere Zusammenrücken und diese Kooperation begrüßen wir als Linke ausdrücklich; das ist ein Ergebnis des gemeinsamen Exzellenzantrags. In der Tat: So etwas war früher nicht unbedingt üblich und möglich in Berlin, und dieses nähere Zusammenrücken, dieses Kooperieren ist ein Erfolg.

Dass wir als Linke dem Grundkonzept von Exzellenzförderung eher kritisch gegenüberstehen, ist, glaube ich, bekannt. In der Tat ist die Frage, was eine Universität in Göttingen oder Leipzig, die nicht exzellent sind, von denen in Berlin oder in Karlsruhe, die mal exzellent waren, jetzt nicht mehr sind und so weiter – sind nicht überall exzellente Forscherinnen und Forscher, die gefördert gehören? – Diese Debatte möchte ich hier aber gar nicht führen. Wir haben als Berliner Verbund diesen Exzellenzstrategiewettbewerb im Verbund gewonnen und müssen jetzt die entsprechenden Strukturen schaffen. Das tun wir auch.

Diese Strukturen haben aber nicht nur Auswirkungen auf diejenigen, die in ihnen arbeiten, sondern auch auf diejenigen, die nicht in ihnen, sondern im Rest der Universitäten außerhalb von Exzellenzprojekten arbeiten. Die Bedenken dieser Menschen haben wir uns sehr genau angehört. Meine Kolleginnen Czyborra und Plonske und ich waren in den letzten Monaten in diversen Runden und haben uns mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit Nachwuchswissenschaftlerinnen und ‑wissen­schaftlern, aber natürlich auch mit den Präsidien über die Frage unterhalten, wie wir diese Körperschaft am besten zuschneiden. Es war der große Wunsch der Akademischen Senate – wo die aktiven Wissenschaftler sitzen –, bis hin in die einzelnen exzellenzgeförderten Strukturen, Transparenz und Mitbestimmung in die Körperschaft zu bringen.

Klar ist: Wir haben mal irgendwann vor 15 Jahren eine Debatte über eine Super-Uni in Berlin gehabt, und dies schwebte immer noch ein bisschen über der Frage, ob wir so etwas hier eingeführt haben wollen oder nicht. Wenn wir jetzt über Kooperation reden, dann heißt das: Die vier Universitäten rücken gemeinsam zusammen. Es geht nicht darum, aus den Universitäten die besten Bereiche herauszuziehen und in eine eigene Einrichtung zu überführen, sondern die vier Universitäten rücken als gesamte Institutionen näher zusammen. Das ist etwas anderes.

Die Bedenken, die da herrschen, muss man, glaube ich, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in den Universitäten nehmen. Das haben wir getan. Wir haben neue Tatbestände für Transparenz und Mitbestimmung über unseren Änderungsantrag hier eingebracht. Wir haben – Frau Dr. Czyborra hat es erwähnt – den Angehörigenstatus so gestaltet, dass er automatisch denjenigen zukommt, die in diesen Verbundprojekten arbeiten. Wir haben das Thema Lehre mit aufgenommen, denn das ist neu: Zum ersten Mal wird im Rahmen eines exzellenzgeförderten Projekts auch Lehre gemacht. Dafür steht Geld zur Verfügung, und deswegen wird auch Lehre an der Kooperationsplattform angesiedelt werden.

Es geht auch darum, dass nicht jedes Mal, wenn ein Forschungsprojekt eingerichtet wird, externe Verträge zwischen den verschiedenen Einrichtungen geschlossen werden müssen, sondern die Mitarbeiter werden Angehörige der KöR und können so unkompliziert, unbürokratisch miteinander zusammenarbeiten. Ich glaube, das ist sinnvoll, das erschließt sich. Wir schaffen hier eine kleine Verwaltungseinheit, die entsprechende Verbundprojekte abwickelt, und dazu machen wir dieses Gesetz.

Jetzt zu Herrn Grasse insgesamt:  Ich glaube, es ist sinnvoll, Herr Grasse, wenn Sie sich nicht nur mit den Präsidien unterhalten und nicht nur anhören, was dort in der Anhörung gekommen ist; da war in der Tat der Wunsch nach möglichst unbürokratischem Vorgehen und Pragmatismus, das sehe ich auch. Dem haben wir an sich schon mit dem Gesetz Rechnung getragen. Aber natürlich ist der Wunsch bei den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch, dass sie sehen können, was in einer solchen neuen Struktur passiert, denn es ist natürlich in den Universitäten Usus, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selber über ihre Belange entscheiden. Dafür haben wir Fakultätsräte, Akademische Senate, die gewählt werden. Wir haben eine akademische Selbstverwaltung.

Wenn jetzt eine neue Struktur kommt, dann gibt es erst mal Misstrauen. Ich glaube, es ist sehr sinnvoll, wenn wir eine Legitimation haben wollen für die Körperschaft öffentlichen Rechts, dass diese transparent und partizipativ arbeitet. Dem sind wir als Koalition nachgekommen und haben deswegen noch mal im Nachklang viele Gespräche geführt und einen wohlabgewogenen Änderungsantrag eingebracht, den wir heute beschließen wollen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwem misstrauen, sondern es hat einfach damit zu tun, wie man in Universitäten üblicherweise zusammenarbeitet und wie man sich auf Augenhöhe und im Vertrauen begegnet. Ich glaube, da haben wir hier einen guten Kompromiss gefunden. – Danke schön!