Gemeinsamer Forschungsraum Berlin

WissenschaftTobias Schulze

61. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 20. August 2020

Zu "Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes" zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2725

Tobias Schulze (LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hier? – Es geht darum, dass der Forschungsraum Berlin zusammenwächst und wir einen gemeinsamen Forschungsraum schaffen. Diesen Forschungsraum gab es im Prinzip natürlich schon immer, wir konstituieren ihn nun aber auch gesetzlich. Hintergrund dieser Konstituierung ist das Mehrwertsteuerrecht. Wo ist der Zusammenhang? – Der Zusammenhang besteht darin, dass die Europäische Union gemäß ihrer Binnenmarktgrundlagen von uns verlangt, dass wir alle diese Leistungen, die im öffentlichen Interesse und im öffentlichen Auftrag erbracht werden, auch unter öffentlichen Einrichtungen, im Prinzip als Dienstleistungen verstehen, und dass nur wenige, eng begrenzte Möglichkeiten bestehen, um diese Leistungen aus der Mehrwertsteuerpflicht herauszunehmen. Dazu gehören auch Forschungs-, Wissenschafts- und Bildungskooperationen. Und wir müssen, um das nachzuvollziehen, im Berliner Hochschulgesetz beschreiben, dass wir einen gemeinsamen Forschungsraum haben und dass alle Forschungsaktivitäten von den Hochschulen, den Kultureinrichtungen, den Bildungseinrichtungen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im öffentlichen Interesse sind und diese Aktivitäten mit öffentlich-rechtlichen Verträgen untermauert sind. Nur dann haben wir die Möglichkeit, das Ganze aus der Mehrwertsteuerpflicht auszunehmen, und das machen wir hier.

Wir ebnen den Hochschulen und den Instituten damit den Weg, gemeinsame Berufungen vorzunehmen und gemeinsame Projekte wieder auf die Schiene zu setzen. Denn wir hatten in den letzten Monaten vielfältige Anfragen von den Forschungsinstituten und Hochschulen, die gesagt haben: Was machen wir denn jetzt? Wir wollen auf gar keinen Fall in Zukunft Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn wir eine Professorinnen oder ein Professor berufen. Bitte klärt das, präzisiert das, damit wir da rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Dazu dient dieser Gesetzentwurf, der den gemeinsamen Forschungsraum konstituiert. Wir haben uns da in den Anhörungen auch Hilfe und Unterstützung geholt, sodass der Gesetzentwurf jetzt aus meiner Sicht rund und gut ist und unsere Wissenschaftslandschaft wieder guten Gewissens gemeinsame Berufungen vornehmen, Projekte umsetzen und weiterarbeiten kann. Deswegen werbe ich um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.