Keine Entfristung der Arbeitsverträge? Senat stößt wissenschaftlichen Nachwuchs vor den Kopf
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft bereitet eine Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vor, um die ab April 2025 verpflichtende Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen aufzuheben.
Dazu erklärt Tobias Schulze, Sprecher für Wissenschaftspolitik:
„Ich kann nur davor warnen, den Fortschritt des 2021 novellierten Hochschul-gesetzes wieder kaputt zu machen.
Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben sich auch nach den Aussagen von Senatorin und Staatssekretär darauf verlassen, dass diese Regelung Bestand hat. Bereits die Verschiebung des Geltungszeitpunkts für den einschlägigen Paragraphen 110 Abs. 6 um zwei Jahre hatte für massiven Frust in der akademischen Community gesorgt.
Die Hochschulen haben bereits umfassende Konzepte für die Umsetzung der Entfristungen erarbeitet und stehen in den Startlöchern. Wenn der Senat nun neue Personalkategorien als Schnellschuss gesetzlich verankern, aber die Verpflichtung zur Entfristung bewährter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absagen will, dann wird nur weiteres Chaos erzeugt.
Ich fordere den Senat auf, die bundesweit vorbildhafte Regelung des Hochschulgesetzes jetzt nach vierjährigem Vorlauf umzusetzen und die Hochschulen und den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht weiter vor den Kopf zu stoßen.“