Medien- und Rundfunkordnung wird an Internet angepasst
62. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 3. September 2020
Zu "Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland" (Priorität der Fraktion Die Linke)
Tobias Schulze (LINKE):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hier in diesem Staatsvertrag? – Nach über 30 Jahren muss unsere Medien- und Rundfunkordnung vernünftig an das Internet angepasst werden. Dieser Staatsvertrag unternimmt darin einen Versuch, die Regelungen, die wir getroffen haben, um Konzentrationen im Medienbereich zu verhindern, um Meinungsvielfalt sicherzustellen, auf die digitale Welt zu übertragen. Dazu wird auch die Definition von Rundfunk im Staatsvertrag neu gefasst, und die Zulassungsverfahren, um Rundfunk betreiben zu können, die bisher vor allem auf Medienhäuser zugeschnitten sind, werden jetzt auf die digitale Welt orientiert, denn klar ist auch, es kann jeder Rundfunk machen heutzutage. Viele junge Menschen haben ihren eigenen Youtube-Kanal. Das zentrale Kennzeichen von Rundfunk, das immer noch im Staatsvertrag steht, ist, dass Rundfunk live zu passieren hat, also dass es ein lineares Angebot ist, das genau in der Zeit, in der es aufgenommen wird, auch ausgesendet wird.
Deswegen sind viele Youtuber, Gamer und ähnliche Medienproduzentinnen und -produzenten in den letzten Jahren unter die Rundfunkzulassungspflicht gefallen, und das hat doch unter vielen Menschen, die im Internet unterwegs sind, für Verwirrung gesorgt. Warum sollte ein 16-Jähriger, der jeden Tag ein Livevideo bei Youtube reinstellt und dafür viele Follower hat, eine Rundfunklizenz beantragen? – Das war aber bisher so. Jetzt ist es mit dem neuen Medienstaatsvertrag gelungen, diese Hürde deutlich zu senken. Jetzt muss nur noch jemand, der durchschnittlich mehr als 20 000 Nutzerinnen und Nutzer für seine Liveangebote hat, eine Rundfunklizenz beantragen.
Wo liegt jetzt das Problem bei diesem Medienstaatsvertrag? – Das Problem liegt darin, dass wir immer noch die alte Rundfunkdefinition haben, und die wird nicht mehr lange haltbar sein. Das heißt, lineare Angebote spielen zunehmend weniger eine Rolle, also Liveübertragungen und Liveangebote. Wer sich mal umguckt bei den Öffentlich-Rechtlichen und das vergleicht mit Videostreamingdiensten wie Netflix, wird feststellen, dass sich die Mediatheken und Netflix kaum noch unterscheiden, sowohl im Angebot als auch im ganzen Layout und in der Nutzung. Das heißt, wir werden in Zukunft dazu kommen müssen, dass wir ein integriertes Medienrecht bekommen, das tatsächlich der digitalen Wirklichkeit gerecht wird, und da müssen alle Angebote rein, denn klar ist auch, wir werden in Zukunft natürlich Medienkonzentrationen in verstärkter Form haben. Wir hatten im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien den Vorsitzenden der „Bild“-Chefredaktion, Herrn Reichelt, da, und er hat uns erzählt, wie die Strategien aussehen. „Bild“ will natürlich in Zukunft verstärkt Fernsehen machen und läuft derzeit aber unter Presseangebot. Die Frage, was Presse ist, was Rundfunk ist und was Internet ist, das wird sich in Zukunft gar nicht mehr so klar unterscheiden lassen. Das wird alles in eins übergehen. Wir müssen es natürlich trotzdem schaffen, dass wir dort keine Konzentration, sondern Transparenz reinbekommen. Ein Nutzer, eine Nutzerin sollte wissen, wer das ist, der das Angebot dort digital im Internet überträgt, denn wir haben zukünftig und auch jetzt schon Anbieter, die, zum Beispiel wie Russia Today, von Staaten finanziert werden und trotzdem im Prinzip Fernsehen machen, hier aber keine Rundfunklizenz haben, würden sie vermutlich auch nicht bekommen. Das ist das Problem, womit wir umgehen müssen.
[Ronald Gläser (AfD): Darum geht es doch!]
– Darum geht es doch. Das ist das Problem, womit wir umgehen müssen, dass diese ganzen Dinge in Zukunft ineinandergreifen und der etablierte Rundfunkbegriff uns da nicht mehr weiterhilft.
Das heißt, nach dem Staatsvertrag ist vor dem Staatsvertrag. Die Verhandlungen zu einem neuen Medienrecht in der digitalen Welt müssen jetzt starten. Wir werden den Staatsvertrag natürlich so verabschieden, wie es immer ist mit Staatsverträgen – die verhandeln die Landesregierungen miteinander –, aber wir werden weiterkommen müssen.
Es gibt natürlich genug Kritik aus der Internetszene, die sagen: Wir müssen eigentlich versuchen, jetzt schon weiterzugehen, denn die Entwicklung ist so rasend im digitalen Bereich, dass der Staatsvertrag, wenn er denn verabschiedet ist, schon veraltet ist. Deswegen müssen wir heute anfangen, neu darüber zu reden, wie wir das regulieren wollen, damit wir morgen nicht in einer Welt aufwachen, wo große Medienkonzerne unser Internet bestimmen. – Danke schön!