Linke und Grüne lassen einen Teil des Schneller-Bauen-Gesetzes vom Landesverfassungsgericht überprüfen

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben das am 10. Juli 2025 beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches juristisch prüfen lassen. Im Ergebnis haben die Fraktionen gemeinsam entschieden, einen Abstrakten Normenkontrollantrag gegen § 17a Abs. 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. Die Fraktionen gehen davon aus, dass die darin enthaltene Regelung zum Eingriffsrecht bei Wohnungsbauvorhaben ab 50 Wohnungen mit der Verfassung des Landes Berlin, insbesondere mit den Voraussetzungen des Eingriffsrechts des Senats, nicht vereinbar ist. Hierzu erklären:

Tobias Schulze, Fraktionsvorsitzender Die Linke:

„Wir lehnen dieses willkürliche Eingriffsrecht bei dem der Senat selbst kleine Bauvorhaben an sich ziehen oder beim Bezirk belassen kann, wie es ihm passt, auch deshalb ab, weil es ein Rückfall in das frühere Behörden-Ping-Pong zwischen Senat und Bezirken darstellt, das wir mit der Verwaltungsreform endlich beenden wollten. Wenn nicht klar ist, wer für die Bearbeitung der Bauanträge zuständig ist, ist auch nicht klar, wer dafür das notwendige Personal vorhalten muss. Wir wollen mit unserer Klage hier Klarheit schaffen und zu einheitlichen Regeln ohne Willkür beitragen. Es sind klare Zuständigkeiten, die das Bauen beschleunigen - nicht Zentralisierung.“

Werner Graf, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen:

„Die  Schwelle von 50 Wohnungen ist viel zu niedrig und führt am Ende nur dazu, dass der Senat sich wieder einmal im klein klein verliert statt die großen Linien vorzugeben. Fünfzig Wohnungen sind noch kein erhebliches Gesamtinteresse. Wir klagen auch, um eine Zentralisierung durch die Hintertür zu verhindern. Mit der Verwaltungsmodernisierung verfolgen wir das Ziel der klaren Zuständigkeit, dies wird ausgehöhlt, wenn der Senat den Bezirk schon bei 50 Wohnungen entmachten kann. Der Senat muss es aushalten können, dass es Bezirke gibt, die in einem gewissen Rahmen eine andere Politik wollen und dafür auch gewählt wurden. Sonst droht erneut ein Ping-Pong an unklaren Zuständigkeiten. Davor wollen wir das Land und auch die Bezirke bewahren.“