Aufklärung statt Impfpflicht im Kampf gegen Masern

Der beste Schutz gegen eine Maserninfektion ist, sich selber und seine Kinder impfen zu lassen. Zwei Impfungen und das Kind ist weitestgehend vor einer Ansteckungsgefahr geschützt, unabhängig davon, ob ein anderes Kind geimpft ist oder nicht.

Rede als Video

Aus dem Vorab-Wortprotokoll

8. Sitzung, 23. März 2017

lfd. Nr. 3.3:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 23

Prävention verbessern, Impfpflicht für Kitas einführen, Masern erfolgreich bekämpfen

Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 18/0187

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der FDP
Drucksache 18/0187-1

 

Dr. Wolfgang Albers (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren! Die Nachricht mag ja, Herr Ludewig, für manchen Kollegen von der CDU vielleicht etwas überraschend kommen, aber Sie haben – die Älteren unter Ihnen werden sich sicher vielleicht auch noch erinnern – gerade fünf Jahre lang den Gesundheitssenator in dieser Stadt gestellt. Und nun gehen Sie allen Ernstes in der 8. Sitzung der neuen Legislaturperiode hin und machen einen Antrag zu Ihrer Priorität, für den Sie fünf Jahre Zeit hatten, ihn in eigener Regierungsverantwortung politisch umzusetzen. Haben Sie das Ding gerade erst in irgendeiner verstaubten Schublade wiedergefunden?

[Ülker Radziwill (SPD): Wahrscheinlich!]

2013 und 2015 hatten wir einen deutlichen Anstieg der Masernfälle in der Stadt. Warum haben Sie die Diskussion damals nicht aufgemacht? – Sie begründen Ihren Antrag mit 32 aktuellen Fällen in diesem Winter. Sie hatten von der 41. Woche in 2014 bis zum 26. Februar 2015  33,8 Fälle pro Woche, 643 Fälle insgesamt. Das ist die höchste wöchentliche Meldezahl seit Einführung der Meldepflicht gewesen.

[Ülker Radziwill (SPD): Hört, hört!]

Und wo sind Sie da mit Ihrem Antrag geblieben? Ihr Gesundheitssenator wird wohl gewusst haben, warum er den in der Schublade gelassen hat. Der hilft uns in der Sache nämlich nicht wirklich weiter. Das Problem damit ist, dass die Verfasser selbst gar nicht so genau wissen, was sie da nun eigentlich wollen. Da ist von der Impfung als zwingender Voraussetzung für die Vergabe von Kitaplätzen die Rede. Ihre zwingende Voraussetzung als Quasi-Zugangsbeschränkung zur Kita kollidiert dann allerdings mit dem gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch eines jeden Kindes auf einen Kitaplatz.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und der SPD]

Es wäre interessant zu erfahren, wie Sie diesen juristischen Konflikt politisch auflösen wollen. Aber dazu haben Sie nichts gesagt. Und Sie definieren in Ihrem Antrag auch nirgendwo, was Sie eigentlich unter Impfpflicht verstehen. Was bedeutet das denn nun? – Und – das wird Ihnen auch der Ärztekammerpräsident bestätigen –: Wer immer eine Impfpflicht fordert, muss dann bitte auch erklären, wie er denn diese Pflicht in der Praxis durchsetzen will. Sie haben da ganz einfach ein Vollzugsproblem. Das ist auch einer der Gründe, warum man von einer solchen Impfpflicht in der Vergangenheit wieder weggekommen ist. Da weigert sich nun jemand, sich impfen zu lassen, warum auch immer. Wie wollen Sie denn nun Ihre Impfpflicht durchsetzen, Herr Ludewig? Brummen Sie dem eine Geldbuße auf? Nehmen Sie den in Erzwingungshaft? Wollen Sie ihn zwangsbehandeln? Zwei Polizisten halten fest, der Arzt spritzt durch die Hose?

[Heiterkeit bei der SPD]

Das ist doch abstrus! Wenn Sie eine Impfpflicht fordern, dann müssen Sie auch sagen, wie sie diese im Konfliktfall durchsetzen wollen. Wir haben in Berlin mittlerweile nach dem Robert-Koch-Institut und den aktuellen Zahlen eine Durchimpfungsrate von ca. 92 Prozent.  Eine 95-prozentige Durchimpfung braucht man, um die Masernerkrankung epidemiologisch wirksam zu bekämpfen. Wir sollten uns also darauf konzentrieren, die noch fehlenden 3 bis 4 Prozent durch Aufklärung und niederschwellige Angebote auch des öffentlichen Gesundheitsdienstes vom Sinn und Nutzen einer solchen Impfung zu überzeugen. Die ca. 3 Prozent der notorischen Impfgegner werden wir nicht überzeugen, aber die fallen dann epidemiologisch auch nicht mehr ins Gewicht.

Der beste Schutz gegen eine Maserninfektion ist, sich selber und seine Kinder impfen zu lassen. Zwei Impfungen zwischen dem 11. und dem 14. Lebensmonat und spätestens am Ende des zweiten Lebensjahres, und das Kind ist weitestgehend vor einer Ansteckungsgefahr geschützt, unabhängig davon, ob ein anderes Kind geimpft ist oder nicht.

Nicht geschützt wären dann lediglich noch jene 3 Prozent der überzeugten Impfgegner. Aber die nun vor den Folgen des eigenen Handelns mit einer Zwangsimpfung schützen zu wollen, funktioniert schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht. Da hilft Ihnen auch der Absatz 6 in § 20 Infektionsschutzgesetz nicht weiter. Der schließt nämlich durch seinen Wortlaut eine generelle Durchimpfung der Bevölkerung gerade aus und setzt einem möglichen Impfzwang, weil er einen Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Grundgesetz darstellen würde, engste Grenzen. Das hehre Ziel, die Masern auszurotten, reicht danach für die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht verfassungsrechtlich genauso wenig wie das Bestreben, die Impfquote zu erhöhen. Gesundheitspolitisch ist es Unsinn, weil Sie einen Impfzwang oder eine Impfpflicht niemals durchsetzen können. Wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen. Vielleicht hätten Sie schon in der Ära Czaja über diesen Antrag diskutieren müssen, dann hätte möglicherweise Ihr Senator gerieben bekommen.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

Kontakt