Impfen macht Sinn, eine Impfpflicht nicht!

Zur aktuellen Debatte über die Einführung einer vermeintlichen Impfpflicht

Der gesundheitspolitische Sprecher Dr. Wolfgang Albers erklärt:

Um jedes Missverständnis auszuräumen: Impfen macht Sinn. Es gibt, mit wenigen Ausnahmen, keinen vernünftigen Grund, sich nicht impfen zu lassen. Das Beispiel der Polio (Kinderlähmung) zeigt, dass eine hochansteckende und gefährliche Krankheit auch ohne »Impfpflicht« eliminiert werden kann. Gab es 1960/1961 in der Bundesrepublik noch mehr als 9800 registrierte Lähmungsfälle, konnte die Erkrankung innerhalb weniger Jahre durch sachliche Aufklärung und eine koordinierte Impfoffensive bundesweit ausgerottet werden.

Die aktuelle Debatte zur Eliminierung der Masern über die Einführung einer sogenannten »Impfpflicht« allerdings ist wenig hilfreich. Es fällt zunächst einmal auf, dass keiner der Befürworter einer solchen »Pflicht« definiert, was er denn nun konkret darunter versteht und mit welchen Mitteln und welchem Instrumentarium eine solche »Pflicht» gegebenenfalls auch durchzusetzen wäre.

Im Wesentlichen beschränkt sich die öffentliche Diskussion auf die Forderung, den Zugang zu Kindertagesstätten und zur Tagesbetreuung von einem bestehenden Impfschutz abhängig zu machen. Das Sozialgesetzbuch VIII garantiert im § 24 jedem Kind zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr vorbedingungslos einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Dieses uneingeschränkte Recht auf einen Betreuungsplatz ist eine der wesentlichen sozialstaatlichen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte und für viele berufstätige Frauen unverzichtbar. Eine Regelung, die einen vollständigen Impfschutz zur Bedingung für den Besuch einer Kita oder einer Tagesbetreuung macht, hätte zur Konsequenz, dass zukünftig kein Kind mehr vor dem 16. Lebensmonat in einer solchen Einrichtung aufgenommen werden kann, denn die notwendige Zweitimpfung erfolgt nach der bisherigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut frühestens nach dem 15. Lebensmonat.

Epidemiologisch geht die Debatte um eine Impfpflicht für Kinder zudem an der eigentlichen Problematik vorbei. Impflücken finden sich vor allem bei jungen Erwachsenen. Von den 30 Masernfällen, die 2018 in Berlin gemeldet wurden, entfielen nur fünf auf die Gruppe der 0-2-jährigen Kinder. Die Durchimpfungsrate bei der Erstimpfung für die Kinder dieser Altersgruppe liegt in Berlin bei 97,2 Prozent.

Das belegt, dass hier nicht notorische Impfverweigerer das Problem sind. Hier liegt die Verantwortung zum Beispiel bei den Kinder- und Hausärzten. Es erscheint wenig plausibel, dass es im Rahmen der insgesamt neun Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9) bis zum 6. Lebensjahr nicht möglich sein soll, mögliche Impflücken bei bestehender Impfbereitschaft, die ja durch die hohe Rate der Erstimpfungen dokumentiert ist, zu schließen.

Auch im Rahmen der Schwangerenvorsorge bei den Frauenärzten und im Rahmen hausärztlicher Konsultationen wäre eine erneute Impfberatung ohne wesentlichen zusätzlichen Aufwand machbar, so dass das eigentliche Problem, die tatsächlich vorhandenen Impflücken bei bestimmten Altersgruppen ohne Einführung einer Impfpflicht, die bei diesen ohnehin nicht greifen würde, angegangen werden könnte.

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