Kluge Aufklärungsarbeit statt Impfpflicht

Gesundheit

38. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 7. März 2019

Dr. Wolfgang Albers (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren! Werter Herr Kluckert! Ich habe gelesen, dass Sie der Gesundheitsexperte Ihrer Fraktion sind. Wenn das so ist, dann frage ich mich schon, warum Sie nicht verhindern konnten, dass Ihre Fraktion uns hier zum zweiten Mal einen Antrag vorlegt, der handwerklicher Murks und epidemiologischer Unsinn ist.

Handwerklich ist er Murks, weil Sie zum Beispiel in Ihrer Begründung explizit auch eine Pflichtimpfung für Tetanus fordern. Tetanus ist nun mal keine ansteckende Erkrankung – weshalb und mit welcher medizinischen Begründung wollen Sie denn dann einen Impfzwang für Tetanus durchsetzen? Und dann Kinderlähmung, Polio, die Sie anführen: Gerade Polio ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie es ohne Impfzwang geht; die Krankheit gilt in der Bundesrepublik seit vielen Jahren als ausgerottet – ohne Impfpflicht, durch kluge Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit. Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist bitter, so hieß das in den Sechzigerjahren.

Epidemiologisch ist Ihr Antrag Unsinn, weil wir uns nicht um die drei Prozent der notorischen Impfverweigerer kümmern müssen, an denen Sie sich ständig abarbeiten – die fallen epidemiologisch nämlich gar nicht wirklich ins Gewicht –, sondern weil wir uns darauf konzentrieren müssen, dass alle die, die impfwillig sind, auch tatsächlich geimpft werden. Die hohe Durchimpfungsrate von über 97 Prozent bei der Masern-Erstimpfung hier in Berlin, die Sie beim Robert-Koch-Institut erfragen können, belegt doch, dass die Impfbereitschaft auch ohne Androhung von Bußgeldern ausreichend hoch ist. Hier verweigert sich niemand.

Allerdings besteht eine Differenz zur Durchimpfungsrate bei der Zweitimpfung. Die liegt, wenn auch knapp, immer noch unter den erforderlichen 95 Prozent, die die Weltgesundheitsorganisation voraussetzt, um die Masern endgültig zu besiegen – und das ist das Problem, und hier haben wir einen Handlungsbedarf! Wir haben es also nicht mit ideologischen Impfverweigerern zu tun, sonst wäre die Rate der Erstimpfungen nicht so hoch, sondern hier mögen die Versäumnisse vielfältige Gründe haben, und hier muss unser System der Vorsorgeuntersuchungen einfach noch besser greifen. Hier sind die Haus- und Kinderärzte in der Verantwortung, die sich Zeit zu nehmen haben, aufklärerisch und mit Geduld auf die Sinnhaftigkeit einer Impfung hinzuweisen.

Sie fordern eine verbindliche Rechtsverordnung, die das Impfen bis zum sechsten Lebensjahr verpflichtend regeln soll. Warum schreiben Sie nicht einfach ganz konkret auf, was in dieser Rechtsverordnung drinstehen soll, und wie, mit welchem Instrumentarium, Sie diese verbindliche Rechtsverordnung dann durchsetzen wollen? Sie hatten fünf Minuten Zeit, das zu tun, und haben kein Wort dazu gesagt – weil Sie nicht wirklich eine Idee haben. Die Spiegelstriche, die da in Ihrem Antrag auftauchen, werden Ihren eigenen Forderungen nicht gerecht, und nur nebenbei bemerkt: Von den 30 Masernerkrankungen, die wir im Jahr 2018 in Berlin hatten, kamen nur neun aus der Altersgruppe der bis Sechsjährigen. Alle anderen waren deutlich älter, und denen kommen Sie mit Ihrem Antrag überhaupt nicht bei.

Mir fehlt jedes Verständnis für Impfgegner, es gibt kein überzeugendes Argument gegen das Impfen – übrigens auch nicht Ihre vermeintliche Impfunverträglichkeit, die müssten Sie mir fachlich bei anderer Gelegenheit noch mal erläutern. Lassen Sie sich und Ihre Kinder einfach impfen, dann sind Sie geschützt, und dann brauchen Sie auch nicht ständig über den Impfzwang für andere zu räsonieren. – Danke!

Kontakt