Marode Schießstände bei der Polizei

GesundheitInnere Sicherheit

35. Sitzung, 13. Dezember 2018

Dr. Wolfgang Albers (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Es gibt bei diesem Thema nichts zu beschönigen und es gilt, hier auch nicht lange darum herum zu reden. Es handelt sich hierbei um ein über Jahre fortgesetztes Amtsversagen durch wechselnde politische Verantwortlichkeiten hindurch – und das zu Lasten von Polizisten und Polizistinnen, die ohnehin regelmäßig überall dort ihren Kopf für uns alle hinhalten müssen, wo viele andere ihn einfach einziehen. Deswegen eignet sich diese Angelegenheit in der Tat auch eigentlich nicht zum politischen Streit. Das haben bisher drei Redner gesagt, aber sie haben sich alle nicht daran gehalten. Wir sind hier alle in der Verantwortung.

Da habe ich denn auch ein Problem mit dem Unterton in Ihrem Antrag, Herr Dregger. Lassen Sie mich deshalb etwas Grundsätzliches sagen; über die Details Ihres Antrags können wir gerne im Ausschuss reden. Als müssten Sie uns in dieser Frage zum Jagen tragen! Ausgerechnet Sie! „Endlich nachkommen“, fordern Sie. Das ist dann schon ziemlich befremdlich, wenn Sie nun versuchen, aus den auch eigenen Versäumnissen in der Vergangenheit in der aktuellen Debatte nun noch politisch Kapital für sich zu schlagen, indem Sie sich hier zum Schutzpatron aller Polizistinnen und Polizisten stilisieren. Heute machen Sie die Angelegenheit zu Ihrer Priorität; den betroffenen Beamten hätte es mehr gedient, wenn Sie das bereits in der letzten Legislaturperiode – in den Jahren 2012 und 2013 – zu Ihrer Priorität gemacht hätten, als Sie in der politischen Verantwortung waren.

Bereits damals waren die Probleme bekannt – und auch schon Jahre zuvor, wie die aufgetauchten Gutachten belegen. Sie kaprizieren sich immer nur auf Frau Koppers, die seit 2011 Bescheid gewusst haben soll. Ja, auch die war in der Verantwortung, offenbar aber als einzige.

Hat irgendeiner von Ihnen einmal bei dem damaligen Innensenator im Außendienst, dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten von Frau Koppers, dem Kollegen Henkel, nachgefragt: Was ist da los in den Schießständen? – Keiner von Ihnen, auch nicht Sie, Herr Dregger!

Auch nicht 2013 – zwei Jahre später –, als die ersten Stände geschlossen werden mussten! Sie haben geduldig zugeschaut, wie sie sukzessive vom Netz genommen wurden. Gucken Sie in der Parlamentsdokumentation – 2011 bis 2016 – nach! Nicht eine einzige Frage aus Ihrer Fraktion, bis schließlich nur noch elf Schießstände übrig waren; dann kam die Taskforce. Erst am 28. April 2016, ein knappes halbes Jahr vor Ende Ihres Urlaubs in Regierungsverantwortung, hat Ihr Innensenator in einer Plenarsitzung verkündet, er habe nun diese ominöse Taskforce eingerichtet, die Abhilfe schaffen solle. Dann waren es auch nicht Sie, sondern die Grünen, die die Gesundheitsgefährdung der Polizisten thematisiert haben, und Christopher Lauer von den Piraten, der damals im Plenum nachgefragt hat.

Eine politische Entscheidung in dem Sinne zu treffen, wie sie nun in Ihrem Antrag von uns eingefordert wird, davor haben Sie sich gedrückt. Stattdessen haben Sie die Verantwortung abgeschoben und sich hinter einem Gutachten versteckt, das Sie bei der Charité in Auftrag gaben. Damit solle die Kausalität zwischen dem Einsatz in den Schießständen und den offenkundigen Erkrankungen belegt werden. Wenn denn dann der Nachweis erbracht worden sei, dass ihre Erkrankungen im Zusammenhang mit den Schießständen stünden, dann sollten die betroffenen Kollegen einen Schadensersatz erhalten. – Keinem Betroffenen war damit geholfen. Vielmehr musste Ihnen schon damals klar gewesen sein – das erste Gespräch mit den Gutachtern wird Ihnen das auch deutlich gemacht haben –, dass ein solcher Nachweis im Einzelfall bei der Vielfalt der Krankheitsbilder und der Komplexität ihrer möglichen Genese nur schwer zu belegen sein würde. – Das kann und das wird eine solche Studie nicht leisten. Wir werden es erleben, wenn die Studie auf den Tisch kommt. Offensichtlich ist Ihnen das mittlerweile auch geflüstert worden. In Ihrem Antrag fordern Sie ja nun:

Der Senat möge jenseits der laufenden Charité-Studie alle wissenschaftlichen Erkenntnisse einholen und Experten laden und befragen.

Das brauchen wir nicht. Aus diesem Grund haben wir im letzten Jahr die Kulanzregelung geschaffen und den Ausgleichsfonds eingerichtet, um so unbürokratisch wie möglich – auch ohne Nachweis der direkten Kausalität – Entschädigungen zahlen zu können. Die Entscheidung darüber trifft eine unabhängige Kommission. Die Zuteilung ist nicht an Bedingungen gebunden. Den Beamten bleibt der Klageweg offen, und auch die Angehörigen der leider verstorbenen Kollegen bekommen die Ihnen zugestandene Summe. Zu einer solchen Regelung im Interesse der Polizistinnen und Polizisten hatten Sie weder den Mut noch die Kraft – und offensichtlich auch nicht den politischen Willen. Also bleiben Sie uns vom Hof mit solchen Anträgen! – Vielen Dank!

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