Diskriminierung ausschließen

Mit einer Bundesratsinitiative möchte Berlin den Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen.

53. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode zur Vorlage »Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität«

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass das hier heute noch einmal Thema ist, war – so glaube ich – ein Besprechungswunsch der Grünen. Ich finde es schon in Ordnung, dass wir darüber reden. Es ist durchaus ein wichtiger Aspekt, den wir heute hier diskutieren. Wer meint, anwesend oder nicht sein zu wollen, stelle ich einfach einmal anheim. Ich bin jedenfalls da und rede dazu.

[Beifall bei der Linksfraktion –
Heiterkeit bei den Grünen]

Ich rede zur Drucksache 16/2818 neu, die wir am 25. Juni 2009 verabschiedet haben und mit der wir den Senat von Berlin aufgefordert haben, mittels einer Bundesratsinitiative auf eine Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG des Diskriminierungsverbots um das Merkmal der sexuellen Identität hinzuwirken. Der Senat hat entsprechend gehandelt. Das ist gut, und das ist ein wichtiges Zeichen. Es ist notwendig, dass wir begreiflich machen, dass in den Jahren der Entstehung des Grundgesetzes etwas Wesentliches vergessen worden ist. Die Konsequenz, die in Herrenchiemsee aus der furchtbaren Verfolgungspraxis gegenüber Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Glaubens, unterschiedlicher weltanschaulicher Positionen gezogen wurde, berücksichtigte nicht Menschen mit Behinderungen – dieses Versäumnis ist zum Glück überwunden – sowie Menschen, die mit einem rosa Winkel gekennzeichnet in die Zuchthäuser und Konzentrationslager verschleppt, drangsaliert oder in den Selbstmord getrieben worden sind.

Diese Konsequenz nicht gezogen zu haben, war ein Menschenrechtsverstoß, also keine Petitesse. Bereits seit 1981 hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Bestrafung einvernehmlicher Handlungen zwischen homosexuellen Männern eine Menschenrechtsverletzung erkannt und seitdem in ständiger Rechtsprechung so bestätigt.

Dennoch mussten die Schwulen in Deutschland West bis Mitte der 90er Jahre warten, bis der unselige § 175 StGB fiel. Im Osten war der § 175 bereits 1968 gefallen.

Inzwischen greift der Gedanke in unserer Gesellschaft Platz, dass reale Gleichberechtigung mehr ist, als nicht bestraft zu werden. Rot-Grün schaffte 2001 den Einstieg mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Freilich nahm es die Bundesrepublik danach mit der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU nicht so genau. So sind wir jetzt in einer mühseligen, kleinteiligen Auseinandersetzung um jeden Gleichstellungsschritt.

Artikel 3 Grundgesetz zu ergänzen hieße, hier nicht nur ein Zeichen zu setzen. Das Grundgesetz bindet den Gesetzgeber, die Verwaltung und die Justiz. Es ist eine klare Maßgabe zum Abbau rechtlicher wie tatsächlicher Benachteiligungen. Eine Ergänzung würde ferner auf die Rechtsordnung ausstrahlen, über die Generalklauseln des Zivilrechts und vieles andere mehr.

Berlin geht hier einen Meilenstein in der rechtlichen wie tatsächlichen Gleichstellung im Land selbst voran. Das macht mich stolz. Auch wenn es in der Gesellschaft unseres Landes immer noch Hinterwäldlerinnen und Hinterwäldler gibt, wenn immer noch Konservative oder Konservativ-Liberale den Untergang des Abendlandes wittern – die Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz wird kommen, früher oder später. Das Land Berlin, das Land Brandenburg, das Land Bremen und das Land Thüringen haben das Merkmal sexuelle Identität bereits in ihre Diskriminierungsverbote aufgenommen, aber auch Portugal und Schweden haben es in ihren Bundesverfassungen. Und auch die europäische Grundrechtecharta schützt es ausdrücklich. Das ist die richtige Richtung.

Morgen wird der Regierende Bürgermeister im Bundesrat die Einbringung der Vorlage begründen. Hamburg und Bremen haben sich angeschlossen. Hamburg freut mich besonders, weil es für eine schwarz-grüne Regierung nicht selbstverständlich ist, einen solchen Schritt zu gehen.

[Özcan Mutlu (Grüne): Hört, hört!]

– Ja, das ist ja wohl nicht selbstverständlich. Im Unterschied zu Euch würdige ich auch mal, wenn Ihr etwas Vernünftiges zustande bringt.

[Michael Schäfer (Grüne): Wir sind per Sie!]

Morgen wird die Vorlage in den Bundesrat eingebracht. Wenn ich mich erinnere, wie die CDU jüngst in der Debatte im Juni noch gewettert hat, ist an der Stelle auch zu erkennen, dass innerhalb der Christdemokratischen Union offenbar ein Auseinandersetzungsprozess zur Relevanz dieses Themas stattfindet, dass da Fortschritte gemacht werden, dass da Neues passiert. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Und das ist ein wichtiger Aspekt um Gleichberechtigung und Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Transsexuellen.

Berlin wird seinen Weg jedenfalls fortsetzen. Ich hoffe und wünsche, dass sich auch andere Länder diesem Anliegen nicht verschließen. Wir werden hier in Berlin, wo wir es können, für eine Klimaveränderung kämpfen, die altes, reaktionäres Denken überwinden hilft. Vielleicht hat das auch ein bisschen mit dem Erbe Hirschfelds zu tun, eines Vorkämpfers der Emanzipationsbewegung, der hier in Berlin in den 30er Jahren ganz massiv von den Nazis angegriffen wurde, insbesondere deswegen, weil er für die Emanzipation von Homosexuellen gekämpft hat. Vielleicht ist an dieser Stelle hervorzuheben, dass auf Initiative des LSVD in dieser Stadt Magnus Hirschfeld ein Denkmal gesetzt werden soll.

Ich glaube, es gibt viele Möglichkeiten, wie wir in den Köpfen etwas bewegen können. Den Vorwurf, es handele sich um reine Symbolik, der hier immer wieder auftauchte, kann ich an dieser Stelle nur zurückweisen. Es gibt noch viele Reaktionen in diesem Land, bis in die Kammern des Bundesverfassungsgerichts hinein, die immer noch glauben, es gebe ein Eheabstandsgebot, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Transsexuelle dürften nicht gleichbehandelt werden, weil die Ehe geschützt werden müsse. Das ist alles von gestern. Lassen Sie uns weiter für die Gleichstellung kämpfen! Das ist ein weiterer Schritt. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den Grünen]