Ehe und eingetragene Lebensgemeinschaft müssen gleichgestellt werden

Die bisherige Ungleichstellung von Ehe und eingetragener Lebensgemeinschaft im Beamtenversorgungsrecht soll aufgehoben und versorgungsrechtliche Ansprüche von Lebenspartnern sollen gleichgestellt werden.

27. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode zur 1. Lesung des Gesetzes über ein Berliner Beamtenversorgungsgesetz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen verfolgt das Ziel, die nach wie vor bestehende Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Beamtenversorgungsrecht aufzuheben. Beschließen wir das vorliegende Gesetz – ich hoffe, dass es uns noch vor der Sommerpause gelingt –, dann kommen auch Lebenspartner von Beamten und Beamtinnen in den Genuss der versorgungsrechtlichen Ansprüche, die für die Ehe bereits seit Jahren bestehen.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD –
Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Es ist von Seiten des Senats – darauf will ich hier noch einmal verweisen – in das Beratungsverfahren unseres Hauses bereits ein weiterer Antrag eingebracht worden, der diese Gleichstellung auch für das Beamtenbesoldungsgesetz vorsieht. Das ist gut. Auch hier sollten wir nicht zögern und das Gesetzgebungsverfahren möglichst zügig abschließen.

Mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Bundesebene ist keine vollständige Gleichstellung gegenüber der Ehe erfolgt. Wir wissen beispielsweise, dass es nach wie vor unterschiedliche Regelungen in Bezug auf das Adoptionsrecht gibt. Auch im Hinblick auf die Besoldung und die Hinterbliebenenversorgung ist der Bundesgesetzgeber seinerzeit nicht tätig geworden. Wenn es schon ein solches Rechtsinstitut gibt, ist die völlige Gleichstellung mit den Rechten und Pflichten aus der Ehe das oberste Gebot.

[Beifall bei der Linksfraktion, den Grünen und der FDP]

Nicht in allen Bereichen sind wir Berliner Parlamentarier in der Lage, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Im Beamtenversorgungs- und –besoldungsrecht geht es. Mit dem 1. September 2006 ist durch die Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für diese Rechtsmaterie auf das Land Berlin übergegangen. Es ist an der Zeit, dass wir sie nutzen, wie sie im vergangenen Sommer das Land Hamburg genutzt hat. Ich freue mich, dass zwischen den Koalitionsfraktionen darüber Einigkeit erzielt werden konnte, jetzt schnell nachzuziehen.

Eines müssen wir allerdings im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren noch nachbessern. Ich halte es für europarechtlich und politisch geboten, dass die Versorgungsansprüche von den Betroffenen auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Wir müssen sicher sein, dass unsere Gesetze dem gerecht werden. Bei dem Antrag zur Änderung des Landesbesoldungsrechts ist das der Fall. Auch dessen müssen wir aber ganz sicher gehen. Bei beiden diskutierten Fragen handelt es sich nämlich nicht um ein großzügiges Entgegenkommen, sondern um die Beendigung einer Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung, zu der die Bundesrepublik Deutschland schon seit dem Ende der Umsetzungsfrist zur Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 verpflichtet war. Darauf hat EU-Kommissar Špidla die Bundesregierung mit Schreiben vom 31. Januar 2008 hingewiesen. Špidla hat ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht gestellt, weil die Bundesrepublik ihrer Umsetzungspflicht bisher nur ungenügend nachgekommen ist. Dieser Zustand hat aber europarechtlich zur Folge, dass diese Richtlinie mit Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet hat und auf ihrer Grundlage direkt Ansprüche geltend gemacht werden können. Wir sollten als weltoffene und tolerante Stadt und im Wissen um den Diskriminierungscharakter bisherigen gesetzgeberischen Unterlassens den Betroffenen langwierige Klageverfahren ersparen, die zwingend Erfolg haben würden. Es gibt hier einfach kein Vertun mehr.

Hierfür haben wir aus meiner Sicht auch die Gesetzgebungskompetenz, selbst wenn die rückwirkende Geltendmachung für einen gewissen Zeitraum eingeräumt wird, der vor der Föderalismusreform liegt.
Gesetzgeberisches Unterlassen kann der Bund nämlich nicht mehr selbst heilen. Er hat dafür keine Gesetzgebungskompetenz mehr, das ist sicher. So können nur noch wir durch eine entsprechende Klarstellung im Gesetz in Ordnung bringen, was anderenorts versäumt wurde.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Ich weiß, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 5. Februar eine Klage gegen die Berliner Ärzteversorgung abgelehnt hat, die auf das analoge Ansinnen gerichtet war. Wir müssen aber festhalten, dass mit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache Maruko vom 1. April 2008 eindeutig geklärt ist, dass Ansprüche auf Versorgung wie selbstverständlich auch Ansprüche auf Besoldung durch die genannte Richtlinie zwingend gegeben sind. Diese Ansprüche bestehen laut EuGH rückwirkend. Das gilt für die unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung genauso wie für berufsständische Versorgungswerke. Das Bundesarbeitsgericht hat inzwischen darauf hingewiesen, dass diese Anforderung auch für private Betriebsrentensysteme gilt. Es tut sich einiges. Wir sollten dabei ganz aktiv sein!

Das Land muss bei der umfassenden Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit einer ganz klaren Haltung vorangehen und das auch in den genannten Gesetzen klarstellen. Es handelt sich um Ansprüche, die ihre Ursache im Arbeitsverhältnis haben und damit dem Gebot der Nichtdiskriminierung beim Arbeitsentgelt unterfallen. Und was die bislang noch immer unbefriedigende Lage bei einzelnen Versorgungswerken, etwa der Ärzte und der Architekten, anbetrifft: Wir müssen mit dem Maruko-Urteil im Rücken alles unternehmen, damit hier endlich rechtlich haltbare Zustände geschaffen werden, die dem Verbot der Diskriminierung im Hinblick auf das Arbeitsentgelt entsprechen.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD –
Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Herr Kollege! Sie müssen zum Ende kommen!

Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):

Ich komme jetzt zum Ende, Herr Präsident! – Ich halte es für skandalös, wenn die Berliner Ärzteversorgung das Be¬mühen der Bundesministerin Schmidt, hier für diskriminierungsfreie Zustände zu sorgen, als skandalöse Einmischung in die Ärzteselbstverwaltung bezeichnet. Was hier unternommen wurde, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Stellungnahme der Ärzteversorgung deutet darauf hin, dass man dort noch immer nicht verstanden hat, welche Anforderungen sich aus der Unterbindung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ergeben. Für die Ärztinnen und Ärzte in Berlin ist das eine Schande. Die Koalition wird alle Möglichkeiten nutzen, um auf die Einhaltung des viel zu lange unbeachteten geltenden Rechts hinzuwirken. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD –
Vereinzelter Beifall bei den Grünen]