Berliner Schulbauoffensive mit Hilfe der HOWOGE - transparent und nachvollziehbar

BildungStadtentwicklungRegina Kittler

Regina Kittler legt dar, wie das Bauen und Sanieren der Berliner Schulen mit Hilfe der Howoge transparent und nachvollziehbar gestaltet werden soll.

34. Sitzung, 29. November 2018

Regina Kittler (LINKE):

Gegenwärtig gehen rund 323.000 Berliner*innen in die Schule. In den nächsten acht Jahren sollen es laut Wachstumsmedianwert  58.000 Schulplätze mehr werden,

  • 26.000 mehr in der Grundstufe
  • 25.000 mehr in der Sekundarstufe I
  • 7.000 mehr in der Sekundarstufe II

Wir gehen heute von über 50 neu zu bauenden Schulen aus, wobei die genaue Zahl davon abhängen wird, wie groß die einzelnen Standorte und wie viele von ihnen Gemeinschaftsschulen werden.

Schulneubau und die endlich in Angriff genommene Sanierung unserer vielfach maroden Schulen stellen uns vor gewaltige Aufgaben und um diese erfolgreich bewältigen zu können, gab es die Entscheidung der Koalition, zu den drei Akteuren Bezirke, SenStadt und BIM auch einen Landesbetrieb mit einzubeziehen. Die landeseigene HOWOGE wird insbesondere den Bau der weiterführenden Schulen und einen Teil der Großsanierungen übernehmen.

Dazu gibt es seit dieser Entscheidung Diskussionen mit und viele Fragen von Berliner*innen. 28.000 Menschen hat das Thema so bewegt, dass sie die Anliegen der Volksinitiative „Unsere Schulen“ mit ihrer Unterschrift unterstützten.

Auch die Linksfraktion hat sich den vielen Debatten in Veranstaltungen und im Netz immer wieder gestellt. Wir nehmen mit der heute vorliegenden Entschließung Ergebnisse dieser Debatten auf und benennen deutlich, was uns als Parlament wichtig ist, wenn die HOWOGE baut und saniert.

In einem in Deutschland bisher einzigartigem Prozess unter Beteiligung aller relevanten Vertreter*innen, die Schulen nutzen, die sie planen und den Bau realisieren sollen, wurden durch die AG Schulraumqualität Maßstäbe für die Schule von morgen gesetzt.

Diese entwickelten pädagogischen, baulichen und ökologischen Standards für die Lern- und Teamhäuser soll auch die HOWOGE umsetzen. Wenn unsere Stadtbevölkerung wächst, braucht es nicht nur neue Schulen, sondern auch neue Standorte

  • für Bibliotheken,
  • Musik- und Volkshochschulen,
  • Sportanlagen,
  • Stadtteilzentren,
  • Kitas oder
  • Jugendeinrichtungen.

Da mit der Bevölkerung die zur Verfügung stehende Fläche unserer Stadt nicht mitwächst, müssen wir dort, wo es notwendig und möglich ist, fachübergreifend denken und Synergien herstellen. Diese Aufgabe muss auch die HOWOGE umsetzen. Die dafür notwendigen Mittel müssen gesondert bereitgestellt werden.

Damit eng verbunden ist, dass für die Baumaßnahmen der HOWOGE dieselben Beteiligungsregelungen wie bei anderen Schulbaumaßnahmen auch gelten müssen. Die Beteiligung muss insbesondere auch für die Schulleitungen und schulischen Gremien gelten, wenn eine sozialräumliche Öffnung der Schule angestrebt wird.

Mit unserem Entschließungsantrag „Berliner Schulbauoffensive mit Hilfe der HOWOGE – transparent und nachvollziehbar“ stellen wir für den Akteur HOWOGE klar:

  • dass im Rahmen der Schulbauoffensive geschlossene Verträge weitestgehend öffentlich sind (was insbesondere für den Rahmenvertrag zwischen dem Land Berlin und der HOWOGE sowie die Mustererbbaurechtsverträge und Mietverträge zwischen den Bezirken, der HOWOGE und dem Land Berlin gilt).
  • dass Abgeordneten Akteneinsicht gewährt werden muss.
  • dass das Abgeordnetenhaus über die Vergabe der Erbbaurechte entscheidet.
  • dass dem Hauptausschuss halbjährig öffentlich schulkonkret über Planungsstand, Planungsänderungen, Zeitplan, Kostenprognose, Mittelabfluss, Schulplatzmonitoring usw. berichtet werden muss.
  • dass eine Übertragung von Schulgrundstücken und entsprechenden Erbbaurechten an Dritte ausgeschlossen wird.
  • dass den Bezirken durch den Schulbau bzw. die Sanierung kein finanzieller Nachteil entstehen darf.
  • dass nach Ablauf des Erbbaurechtes die Grundstücke und Gebäude belastungsfrei in das Fachvermögen der Bezirke bzw. des Landes zurückgehen und eine Belastung des Erbbaurechts als Kreditsicherheit nicht stattfinden soll.

Durch die Einführung einer Privatisierungsbremse in der Landeshaushaltsordnung ist nunmehr auch ein Verkauf von Töchtern oder einzelnen Organisationseinheiten von Landesunternehmen nicht ohne Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich.

Ich hoffe, dass diese Entschließung, mit der das Abgeordnetenhaus Akteur wird und Verantwortung übernimmt, aber auch Senat und HOWOGE Regeln setzt, von allen Fraktionen mitgetragen wird.

Die Berliner*innen erwarten das von uns zu Recht!