Bürger- und Polizeibeauftragte:r beschlossen

Innere SicherheitNiklas Schrader

67. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 19. November 2020

Zu "Gesetz zur Einführung des oder der Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und des oder der Beauftragten für die Polizei Berlin" (Priorität der Fraktion Die Linke)

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/2426

Niklas Schrader (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte, und heute ist ein guter Tag für die Berliner Polizei. Seit vielen, vielen Jahren ist die Einführung einer unabhängigen Stelle zur Untersuchung von Missständen bei der Polizei eine Forderung von Bürgerrechtsorganisationen und eine Forderung von progressiven Parteien. Es gab über die Jahre auch schon verschiedene Modelle in den Bundesländern, zum Beispiel zuletzt in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Aber so, wie wir heute unsere Bürger- und Polizeibeauftragte in Berlin gesetzlich verankern werden – als verlängerten Arm des Parlaments, weisungsunabhängig, keiner Behörde unterstellt, vor allem mit richtigen Ermittlungsbefugnissen wie Akteneinsicht, Befragungsrecht und Betretungsrecht –, ist es das weitgehendste Modell, das wir bislang in der Bundesrepublik hatten. Deshalb sage ich: Wir als R2G in Berlin gehen diesen Schritt, wir gehen ihn konsequent, und deswegen ist es ein guter Tag für die Bürgerrechte.

Beispiele für den Mehrwert einer solchen Stelle gab es ja viele in den letzten Jahren. Über zwei Jahre konnte eine rechtsextreme Chatgruppe in der Berliner Polizei in einem Abschnitt existieren. Da ist die Meldung über den Dienstweg versucht worden, aber das hat nicht funktioniert. Das hat nicht zur Beendigung, sondern eher zur Verharmlosung dieser Sache geführt. Bis dann halt zwei Beteiligte an die Presse gegangen sind. Ein Polizist schreibt Drohbriefe an vermeintliche Feinde aus der linken Szene, ein anderer schickt interne Informationen über den Anschlag am Breitscheidplatz an eine AfD-Telegram-Gruppe. Oder es gibt diese berühmten Vorwürfe, dass die Polizeiakademie von der organisierten Kriminalität unterwandert sei, und natürlich gibt es auch die bekannte Problematik mit den Schießständen. All das sind Fälle, da kann Vertrauen in eine vollständige Aufklärung nur entstehen, wenn nicht die Polizei gegen sich selbst ermittelt. Das muss eine unabhängige Stelle tun, und die schaffen wir heute.

Es geht auch um nichts weniger als die Frage: Was für eine Polizei wollen wir eigentlich? – Jetzt werden in der folgende Rederunde sicherlich einige sagen, das wäre ein Anti-Polizei-Gesetz. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen, was Sie gleich sagen werden, Herr Dregger. Und da sage ich: Nein, wir wollen eine andere Fehlerkultur in der Polizei. Wir wollen keine Kultur des Wegschauens.

Wir wollen nicht, dass man sich in der Polizei einigelt, wenn es mal Probleme gibt. Wir wollen, dass Probleme offen angesprochen werden können, auch außerhalb des Dienstwegs. Natürlich wird das nicht immer bequem sein für die Berliner Polizei, aber nur, wenn man bereit ist, sich auch den Problemen zu stellen, und sich den Blick von außen nicht verwehrt, wird die Polizei in der Lage sein, sich zu verbessern. Deshalb sage ich: Das ist ein Polizeiverbesserungsgesetz.

Was manche wahrscheinlich als Angriff auf die Berliner Polizei bezeichnen, ist in anderen Ländern wie in Großbritannien, in Dänemark und in Belgien selbstverständlich. Ist dort die Polizei handlungsunfähig? Regieren dort Polizeifeinde? – Ich glaube nicht.

Es geht auch nicht nur um Straftaten und Skandale. Auch unterhalb dessen soll ja die Stelle zum Dialog, zur Vermittlung zwischen Bürgern und Bürgerinnen und der Polizei und auch mit anderen Behörden beitragen – durch Gespräche, durch Informationsaustausch und auch durch die Annahme von Petitionen. Dafür ist die Funktion des Bürgerbeauftragten da. Auch die ist neu in Berlin. Es ist eine Art verlängerter Arm des Petitionsausschusses. Ich bin sehr gespannt, wie diese neue Stelle angenommen wird. Ich glaube, das kann zur Stärkung des Petitionsrechts beitragen.

Wir haben zu unserem Gesetzentwurf auch verschiedene Expertinnen und Experten im Innenausschuss angehört. Ich finde bemerkenswert, dass für diese uralte linke, bürgerrechtliche Forderung mittlerweile auch innerhalb der Polizei eine Offenheit besteht. Das war ja nicht immer so. Da gab es lange eine vehemente Abwehrhaltung, ein großes Misstrauen bei den Polizeigewerkschaften und im Polizeiapparat. In der Anhörung hat man gemerkt, dass keiner mehr bis auf Rainer Wendt – unseren lieben Freund Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft – diesen Polizeiabwehrkampf führt. Alle außer ihm haben erkannt, dass das einen Mehrwert für die Polizei bedeuten kann, und das ist wirklich eine gute Entwicklung.

In der Anhörung kamen dankenswerterweise auch viele wertvolle Anregungen und Kritikpunkte, von denen wir viele aufgenommen haben. Ich möchte hier noch einmal einige nennen: Der Petitionsausschuss hier im Haus behält seine Entscheidungshoheit über die eingegangenen Petitionen. Er kann entscheiden, wann der oder die Bürgerbeauftragte hinzugezogen wird und wann nicht. Wir haben die Datenschutzregelungen präziser und strenger im gesamten Gesetz gefasst. Wir haben die Frist verlängert, nach der ein Vorgang eingereicht werden kann. Es kann ja Vorfälle geben, bei denen sich Betroffene aus verschiedenen Gründen erst spät mit ihrem Anliegen melden oder es sogar erst spät zur Kenntnis nehmen können – siehe Schießtrainer-, Schießständeproblematik. Und ganz wichtig: Wir haben die Möglichkeit geschaffen, auch anonyme Eingaben bei dem oder der Polizeibeauftragten zu machen. Das haben auch Vertreter und Vertreterinnen aus der Polizeigewerkschaft, aus der GdP beispielsweise, angeregt, weil es einfach besser ist, eine niedrige Hemmschwelle zu haben, falls jemand Angst vor beruflichen Folgen in so einem Fall hat. Also die Anhörung hat uns geholfen, das Gesetz noch besser zu machen. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten!

Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch mal ganz herzlich bei den Kollegen Frank Zimmermann und Benedikt Lux bedanken und auch bei Herrn Senator Geisel und seiner Verwaltung, die uns dabei beraten haben. Das war eine gute, offene Zusammenarbeit, und es ist uns gelungen, unsere, ja, manchmal etwas auseinandergehenden Sichtweisen dann auch konstruktiv zusammenzubringen. – Vielen Dank!

Wir werden heute nach dieser Rederunde die gesetzliche Grundlage für die oder den Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten schaffen. Damit ist diese neue Institution sozusagen geboren. Aber damit unser Baby auch laufen lernt und groß und stark wird, müssen wir es auch gut füttern – mit Geld und Personalstellen.

Ja, ich kenne mich da aus. Diese Aufgabe steht noch vor uns, und wir wissen alle: Kinder großziehen, das ist Arbeit. Da muss man viel Arbeit und Stress hineinstecken, und das werden wir tun, aber dann werden wir auch eines Tages stolz darauf sein können. – Vielen Dank!