Diskriminierung beendet

In Berlin sind Ehe und Lebenspartnerschaft nunmehr im Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht gleichgestellt.

32. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode in der II. Lesung »Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsrechts (Fünfzehntes Landesbesoldungsrechtsänderungsgesetz –15. LBesÄndG)« und »Gesetz über ein Berliner Beamtenversorgungsgesetz«

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung über die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht setzt dieses Haus, setzt Berlin einen Meilenstein in der Politik gegen die Diskriminierung unterschiedlicher sexueller Orientierungen.

[Beifall bei der Linksfraktion –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Mit der Einführung der Lebenspartnerschaft wurde 2001 ein Rechtsinstitut geschaffen, das die gleichen Pflichten konstituiert wie die Ehe, aber nur einen Teil der ehelichen Rechte einräumt. Inzwischen geht die Bundesrepublik einen mühevollen Weg der Angleichung in sehr kleinen Schritten – so in den Jahren 2004 und 2007. Wichtige Aspekte bleiben und blieben unberücksichtigt, etwa im Steuer- und Adoptionsrecht, aber auch die vollständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe im Beamtenrecht. Eine Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss in der vergangenen Woche zeigte weitere Ungereimtheiten und Regelungsnotwendigkeiten, die der Gesetzgeber noch zu bewältigen hat. Die Zeit ist reif für eine vollständige Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft.

[Beifall bei der Linksfraktion und den Grünen –
Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Dass das bisher nicht passiert ist, resultiert nicht etwa aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Das war eine politische Entscheidung. Vor allem die Blockadehaltung der Union im Bundesrat hat seinerzeit eine vollständige Gleichstellung verhindert. Aktuell scheint es so zu sein, dass sie möglich und durchsetzbar wäre, wenn nur die Union ihre halbseidene Haltung hierzu überwinden würde, wenn sie es endlich schaffte, über ihren eigenen Schatten zu springen.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Sie können nicht auf alle denkbaren Klientele schielen und dazwischen lavieren. Ich möchte nicht in der LSU sein und gleichgeschlechtlich Liebenden erklären müssen, was die eigene Partei in dieser Frage so treibt und redet. Ich bin aber auch nicht in der LSU. Sie müssen sich entscheiden. Sie müssen begreifen, dass es ein bisschen Gleichheit nicht gibt.

Liebe Union! Entweder – oder!

Sie müssen deutlich machen, dass Sie gleichgeschlechtliche Lebensweise nicht nur dulden, sondern dass Sie mit uns der Ansicht sind, Lesben und Schwule haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Das müssen Sie leisten, nicht mehr und nicht weniger.

[Beifall bei der Linksfraktion –
Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle Mut machen. Treten Sie selbstbewusst in das 21. Jahrhundert. Sagen Sie: Wir haben verstanden, wir haben unsere Position geändert, wir stehen tatsächlich für gleiche Rechte für alle. Leider spüren wir immer noch, dass die Union kein Verhältnis zur Lebenspartnerschaft entwickelt hat. Das betrifft sowohl ihr Verhalten in Bundestag und Bundesrat als auch hier im Haus.

Wenn Herr Tapp am 10. April 2008 im Plenum fragt, ob wir uns die Aufhebung dieser eklatanten Ungleichbehandlung überhaupt fiskalisch leisten können, stellt er damit Unrechtsbeseitigung unter einen Finanzierungsvorbehalt. Diese – gelinde ausgedrückt  – Kleinlichkeit ist unangebracht, meine Damen und Herren von der Union. Wenn sich Frau Seibeld schnippisch mokiert, mein Engagement sei ja wohl »ein Tätigwerden in eigener Sache«, so zeugt auch das von einem extrem gestörten Verhältnis zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Man muss weder lesbisch noch schwul sein, um sich für gleiche Rechte für alle einzusetzen.

[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den Grünen]

Auch wenn Frau Seibeld jetzt nicht im Raum ist – vermutlich ist sie hinausgegangen, weil sie sich die Abstimmung ersparen will –, interessiert mich, wie sie ausgerechnet bei diesem Vorgang auf die Idee kommt, meine sexuelle Orientierung im Rechtsausschuss zu thematisieren. Wie Sie wissen – das ist im Handbuch nachzulesen – bin ich weder Beamter noch verpartnert. Wir behandeln im Ausschuss jedoch oft Themen, die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen betreffen, ohne dass Frau Seibeld bislang auf die Idee gekommen wäre, daraus einen Befangenheitstatbestand zu konstruieren. Nicht nur hieran zeigt sich, dass es nicht genügt, für rechtliche Gleichstellung zu kämpfen. Wir müssen uns den gesellschaftlichen Dimensionen von Diskriminierung widmen. Das ist mindestens genauso wichtig. Die Koalition wird das weiter tun. Sie können versichert sein, dass sie dies engagiert und glaubwürdig tun wird.

[Beifall bei der Linksfraktion –
Beifall von Lars Oberg (SPD)]

Berlin ist das erste und bislang einzige Bundesland, das die richtigen Schlussfolgerungen aus einer Diskussion zieht, die seit inzwischen fünf Jahren stattfindet. Die Bundesrepublik hat sich von Anfang an schwer getan, die von ihr selbst verabschiedete Richtlinie zur Gleichstellung in Beruf und Beschäftigung vollständig und befriedigend umzusetzen. Wir in Berlin tun es und zwar als erste und rückwirkend.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2002 festgestellt, dass es keinerlei Pflicht des Gesetzgebers gibt, ein Abstandsgebnot zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft einzuhalten. Mit Blick auf Artikel 3 GG stelle ich fest, dass es eine Pflicht gibt, nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen schleunigst zu beseitigen. Daraus folgt ein Gleichstellungsgebot zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft. Privilegien sollen und dürfen nur an den Tatbeständen anknüpfen, die sie besonders begründen. Wer Kinder hat, soll deswegen gefördert werden. Die Ehe verpflichtet weder zum Kinderkriegen noch hindert die Ehelosigkeit am Gebären. Das gegenseitige Einstehen füreinander unterscheidet sich nicht darin, dass es sich ein Mann und eine Frau oder eben eine Frau und eine Frau versprechen. Damit sind alle Gründe für eine Ungleichbehandlung aus den Instituten Ehe und Lebenspartnerschaft nicht tragbar.

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Ihre Redezeit ist leider zu Ende!

Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):

Ich komme zum letzten Satz: Es ist viel Arbeit geschafft. Mein Dank gilt all denjenigen, die uns unterstützt und begleitet haben. Freuen wir uns heute und nehmen es als Bestärkung, aber kämpfen wir weiter und lassen dabei nicht nach. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion –
Vereinzelter Beifall bei der SPD und den Grünen]