Ein Jugendfördergesetz für Berlin

Wir haben im Koalitionsvertrag zu dritt einhellig gewollt, dass wir dieses Jugendfördergesetz auf den Weg bringen, und wir haben dazu noch einen Antrag gemeinsam formuliert, weil wir nämlich wollen, dass dieses Signal in die Öffentlichkeit geht.

Rede als Video

Aus dem Vorab-Wortprotokoll

9. Sitzung, 6. April 2017

lfd. Nr. 3.1:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 23

Ein Jugendfördergesetz für Berlin

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/0246

 

Katrin Möller (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe heute bei diesem Thema in dieser Debatte das erste Mal richtig gute Laune, denn uns sind zwei Sachen gelungen: Wir haben im Koalitionsvertrag zu dritt einhellig gewollt, dass wir dieses Jugendfördergesetz auf den Weg bringen, und wir haben dazu noch einen Antrag gemeinsam formuliert, weil wir nämlich wollen, dass dieses Signal in die Öffentlichkeit geht. Wir wollen von Anfang an einen breiten Beteiligungsprozess mit allen Akteuren aus den Bezirken, auch von Ihnen, Herr Simon, möchten wir initiieren, und wir wünschen uns sehr, dass viele Menschen sich kritisch und engagiert an diesem Prozess beteiligen. Herzlich willkommen auch Sie, Herr Simon, in diesem Prozess!

[Lachen bei der FDP]

Wenn ich so zurückdenke, wie zäh, schrecklich und umständlich diese langwierigen Debatten um diesen Prozess der Finanzierung der Kinder- und Jugendfreizeit gewesen sind, wo wir uns zerlegt haben und es immer nur um Geld ging, statt um Inhalte und die zeitgemäße Weiterentwicklung dieser Angebote, freue ich mich ganz besonders, dass dieser Prozess, ein Jugendfördergesetz auf den Weg zu bringen, jetzt endlich losgeht.

[Beifall bei der LINKEN]

Und weil die Legislaturperiode noch ganz frisch ist, zur Info: Es geht um alle Betätigungsmöglichkeiten für junge Menschen, die außerhalb und unabhängig von Schule und Familie passieren. Das sind Kinderbauernhöfe, Jugendklubs, Probenräume, Kinderzentren, IT-Klubs, offene Komm-und-Geh-Angebote und vieles mehr. Das sind Orte, wo soziale Kompetenz, individuelles Können, Demokratie und politische Willensbildung gelernt werden, Orte und Räume, wo qualifizierte Menschen nicht nur in Notlagen Beistand, Unterstützung und Inspiration geben oder wo auch komplette Selbstorganisation der jungen Menschen gelebt wird wie z. B. in den Jugendeinrichtungen Drugstore in Potse in Tempelhof-Schöneberg, die aktuell von der Schließung bedroht sind, weil eine diffuse Immobilienheuschrecke anderes mit dem Gebäude vorhat, wofür eine Lösung gefunden werden muss. Auch das sind Probleme, die wir hier angehen im Land Berlin.

[Beifall bei der LINKEN und der SPD]

Der gerade veröffentlichte 15. Kinder- und Jugendbericht definiert unter dem Schlagwort „Jugend ermöglichen“ die Jugendphase als eine Zeit, in der es um Verselbständigung, Selbstpositionierung und Qualifizierung gleichermaßen geht. Er fordert die Politik auf, die strukturellen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Jugend darf nicht länger ein individuelles Bewältigungsprojekt sein. Der Bericht konstatiert sehr deutlich, dass die Jugendphase derzeit sehr stark durch Qualifizierung, also durch die schulische Bildung dominiert wird.  Das Zusammendenken von Schule als Lebensort wurde noch nicht geschafft. Junge Menschen brauchen aber Freiräume neben der Schule, neben der Familie als dritte Sozialisationsinstanz, wo sie auch einmal aus dem sozialen Kontext von schulischen und familiären Ansprüchen herauskommen. Auf diese Angebote gibt es einen Rechtsanspruch, der durch das Gutachten, das Frau Kollegin Kühnemann bereits erwähnt hat, im Auftrag der Senatsjugendverwaltung in der vergangenen Legislaturperiode noch einmal geklärt wurde. Es geht hier nicht um Geschenke und guten Willen, sondern um einen Rechtsanspruch, und das Land Berlin hat das Recht und die Pflicht, hier Standards zu definieren. Unser Koalitionsvertrag positioniert sich sehr klar in diesem Sinne – auch, weil die allgemeine Kinder- und Jugendarbeit in Berlin mehr als alles andere dem Verantwortungspingpong zwischen Bezirken und Senat, Bezirken untereinander, zwischen kommunalen und freien Trägern, zwischen den verschiedenen Jugendhilfebedarfen, innerhalb einzelner Bezirksämter, immer sehr unterworfen war. Der bisherige Gesetzesvorschlag, den Einsatz der 10 Prozent für Jugendhilfe, für den Jugendfreizeitbereich hat nicht funktioniert. Warum nicht? – Weil sie in der Umsetzung in bezirklicher Verantwortung ist, als freiwillige Leistung interpretiert wird und weil sie deshalb als Erste den Sparzwängen der Bezirke zum Opfer fällt.

Während im Jahr 2008 noch 94 Millionen Euro im Einsatz waren, wurden im Jahr 2015 nur noch 79 Millionen Euro ausgegeben, und das, obwohl wir alle wissen, dass die Stadt gewachsen ist und weiter wächst, und bereits bis 2030  20 Prozent mehr Menschen in der Altersgruppe von 6 bis 18 in Berlin leben werden, und obwohl allen klar ist, dass auch die inhaltliche Arbeit im Digitalzeitalter, in Zeiten stärkerer Zuwanderung und zunehmender sozialer Spaltung eigentlich weit differenzierter und umfangreicher werden muss. Es lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, ob und warum verschiedene Bezirke ihre Zuwächse nicht für die Jugendförderung eingesetzt haben, ob sie lieber Rücklagen gebildet, andere politische Prioritäten gesetzt haben oder ob es einfach nur Unfähigkeit war. Das Problem ist nur, das Streiten löst dieses Problem nicht. Deshalb wollen wir ein Berliner Jugendfördergesetz auf den Weg bringen, das einheitliche qualitative und quantitative Standards für die Ausstattung und auch für das Personal und damit auch die Ansprüche auf bedarfsgerechte Finanzierung über die Globalsummen der Bezirke festsetzen soll. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]