Einsetzung eines parlamentarischen Ehrenrates

Wir sind der Auffassung, dass sich das Berliner Verfahren, das seit mindestens 2000 als gemeinsame Auffassung der damals im Haus vertretenen Fraktionen galt, bewährt hat. Ich erinnere kurz daran, dass die Tatsache, dass Mitglieder des Abgeordnetenhauses einer MfS-Überprüfung unterzogen werden sollten, auch in den Neunzigerjahren gemeinsame Auffassung war, dass es nur Unterschiede darin gab, mit welchem Gremium, mit welchen Institutionen überprüft werden sollte.

Rede als Video

Aus dem Vorab-Wortprotokoll

5. Sitzung, 26. Januar 2017

 

lfd. Nr. 3.2:

Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tagesordnungspunkt 24

Einsetzung eines parlamentarischen Ehrenrates

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/0091

in Verbindung mit

lfd. Nr. 25:

Überprüfung von Mitgliedern der Landesregierung und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf eine Mitarbeit im ehemaligen Ministerium für Staatsicherheit der DDR (MfS)

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 18/0098

 

Steffen Zillich (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir verhandeln zwei Anträge unter diesem Tagesordnungspunkt, und ich werde getrennt darauf eingehen. Zunächst zum Thema Einsetzung des Ehrenrats: Das ist alles Mögliche, aber sicherlich kein Befreiungsschlag, sondern das ist so etwas wie eine Selbstverständlichkeit. Deswegen muss man daran auch keine Pappkameraden aufhängen.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei der SPD und den Grünen]

Wir sind der Auffassung, dass sich das Berliner Verfahren, das seit mindestens 2000 als gemeinsame Auffassung der damals im Haus vertretenen Fraktionen galt, bewährt hat. Ich erinnere kurz daran, dass die Tatsache, dass Mitglieder des Abgeordnetenhauses einer MfS-Überprüfung unterzogen werden sollten, auch in den Neunzigerjahren gemeinsame Auffassung war, dass es nur Unterschiede darin gab, mit welchem Gremium, mit welchen Institutionen überprüft werden sollte. Meine Fraktion hat damals dafür plädiert, das nicht in einem Ehrenrat, sondern in einem Untersuchungsausschuss zu machen. Egal – dieser Ehrenrat hat sich über viele Wahlperioden bewährt, und deswegen sollte er auch wieder eingesetzt werden.

Ich kann darauf verweisen, dass es das eingeübte Berliner Rechtsverständnis ist, das sich nicht so sehr unter dem Einfluss meiner Fraktion herausgebildet hat, dass ein Verfahren eines möglichen Mandatsverzichts automatisch oder durch Landtagsbeschluss, wie es etwa in Sachsen oder Thüringen ist, aus unserer Sicht nur schwer mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Aber das ist möglicherweise ein anderes Rechtsverständnis. Deswegen freiwillige Überprüfung, Bewertung und dann natürlich ein politischer Umgang damit, den jeder selbst politisch zu verantworten hat und mit dem jeder selbst sich dann in die politische Öffentlichkeit begibt. Also, wir sollten uns auf ein solches Verfahren wieder verständigen.

Aber ich will trotzdem noch mal sagen, was denn Gegenstand dieses Verfahrens ist und was eben auch nicht, damit das mit den Pappkameraden nicht funktioniert. Es bezieht sich auf eine Zusammenarbeit oder auch eine politische Verantwortung für das MfS, das Ministerium für Staatssicherheit. Das ist in sich auch sachlich gerechtfertigt, weil das Ministerium für Staatssicherheit eine zentrale Rolle im Repressionsapparat der DDR gespielt hat und weil die Verwobenheit mit der gesamten Gesellschaft und die erlebte Repression präsent ist und es deswegen richtig ist, sich damit auseinanderzusetzen. Es ist aber auch andererseits deshalb gerechtfertigt, sich mit dem Geheimdienst MfS zu beschäftigen, weil es aus unserer Sicht zu einem öffentlichen Mandat gehört, dass Wählerinnen und Wähler einschätzen können, was ein Mandatsträger oder eine Mandatsträgerin macht, was sie in ihrer oder seiner politischen Biografie gemacht hat, wie unabhängig sie ist oder war. Geheimdienstliche Konspiration passt aus unserer Sicht zu einem solchen Amt nicht, und deswegen ist es notwendig und richtig, etwaige Tätigkeiten und Beziehungen offenzulegen. Das gilt nicht nur für das MfS, es gilt auch für ehemalige sowjetische Geheimdienste, jetzige chinesische oder sonstige Geheimdienste. Aber wir überprüfen hier nur das Ministerium für Staatssicherheit.

Zum Zweiten ist eine solche Überprüfung keine Überprüfung darüber, inwieweit eine Person Verantwortung im Repressionsapparat der DDR getragen hat oder nicht. Denn wir alle wissen, dass das Ministerium für Staatssicherheit dort eine zentrale Rolle einnahm, aber politische Verantwortung durchaus breiter gestreut war, natürlich in der SED, aber auch in anderen Organisationen viel breiter adressiert werden muss, wenn man eine vernünftige Vergangenheitsaufarbeitung macht. Also hier eine Konzentration auf das MfS, nicht Überprüfung auf politische Verantwortung für Prozesse dort. Es ist gleichwohl richtig, dies so zu tun. Aber das bedeutet eben auch, dass es weder ein Befreiungsschlag noch ein Ersatz für politische Auseinandersetzungen und für Aufarbeitung der DDR-Geschichte sein kann, einen solchen Ehrenrat einzurichten.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN,
der SPD und den GRÜNEN]

Und deshalb ist es richtig, der Kollege Otto hat es bereits angedeutet, dass wir weiter gehen müssen. Auch die Debatte um Andrej Holm hat gezeigt, wie notwendig sie ist bei der Frage, Campus der Demokratie, bei der Frage Unterstützung der Havemann-Gesellschaft, bei der Frage Verlängerung der Tätigkeit von Martin Gutzeit, auch bei der Frage, uns zu entscheiden, inwieweit Überprüfungen und in welcher Art und Weise fortgeführt werden sollten. Das ist eine Aufgabe, die nach wie vor besteht.

Lassen Sie mich noch einen Satz zu dem FDP-Antrag sagen. Er fordert zum einen eine Überprüfung von Senatoren und Staatssekretären auf MfS-Tätigkeit. Das findet statt, davon gehe ich aus. Er bezieht sich sozusagen in dem weiteren Regelungsbereich – darauf bezog sich auch die 2002er Debatte, kann man nachlesen –, auf die Frage, inwieweit die Ergebnisse dieser Tätigkeit an das Abgeordnetenhaus übermittelt werden sollen. Da würde ich sagen, darüber kann man reden. Da stellt sich die eine oder andere dienstrechtliche Frage. Ich glaube, wenn, kann es nur solche Ergebnisse betreffen, die als nicht unbedenklich eingestuft werden können. Aber darüber können wir in den Ausschüssen reden. Man muss auch einmal sagen: Der Großteil, der dort gefordert wird, ist etwas, was schlicht normal ist und auch stattfindet, auch im Senat.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]