Erschwerniszulagen im Öffentlichen Dienst

42. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 23. Mai 2019

Niklas Schrader (LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin holt auf bei der Bezahlung des öffentlichen Diensts. Berlin holt einerseits auf, weil diese Koalition die Angleichung der Besoldung an den Durchschnitt der Bundesländer auf den Weg gebracht hat; das soll bis 2021 passieren. Wenn wir heute dieses vorliegende Paket mit Erhöhungen der Erschwerniszulagen beschließen, dann ist das ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zu einer besseren Bezahlung und zu einer besseren Konkurrenzfähigkeit, die wir im Bereich der inneren Sicherheit ganz besonders dringend brauchen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Beifall von Frank Zimmermann (SPD)]

Natürlich ist es auch eine höhere Wertschätzung, die wir diesen Berufen mit diesen Zulagen beimessen. Die Zulagen nach diesem Gesetz sind ja eine besondere Entschädigung für Tätigkeiten, die mit besonderen Gefahren oder besonderem Aufwand oder besonderer Erschwernis verbunden sind. Ich finde, wer sich zum Schutz anderer Menschen, zum Wohl der Allgemeinheit in besondere Gefahren begibt oder besonders schwere, komplizierte oder gefährliche Tätigkeiten ausübt, der muss vom Staat, von der Allgemeinheit dafür eine besondere Wertschätzung bekommen. Da muss man auch ganz ehrlich und selbstkritisch sagen, dass es ziemlich lange gedauert hat, bis wir als Politik neben der allgemeinen Besoldung auch die Zulagen anpassen. Aber umso besser, dass wir es jetzt machen!

Es ist eine lange Liste von Personenkreisen, die wir da jetzt mit drin haben: Es profitieren Feuerwehrleute, Taucher, Höhenretter, Sprengstoffermittler, die Bereitschaftspolizei, das SEK und viele andere. Dieses Gesetz ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass wir als Parlament nicht nur dazu da sind, Vorlagen des Senats durchzuwinken, sondern wir haben im Kontakt mit Betroffenen und Fachleuten dieses Gesetz verbessert. Wir haben über verschiedene Änderungsanträge u. a. noch den Kreis der Feuerwehrleute vergrößert, der von dem Gesetz profitiert. Wir haben die Zulagen für Leichenbesichtigungen mit hineingekommen und ja, wir haben jetzt auch die Zielfahnder vom LKA 73 mit aufgenommen, die zum Schluss noch aufgetaucht sind. Das ist eine komplizierte Materie, aber wir haben das jetzt sozusagen über das parlamentarische Verfahren noch verbessert. Ich möchte mich bedanken bei den Kollegen Zimmermann von der SPD-Fraktion und Herrn Lux von den Grünen, auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Hauptausschuss, dass wir das am Ende dieser nicht ganz unkomplizierten und etwas kurzfristigeren Abstimmung noch so gut hinbekommen haben. Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Beifall von Frank Zimmermann (SPD)]

Jetzt werden sich wahrscheinlich hier noch einige hinstellen und sagen: Das ist alles nicht genug! – Na klar, natürlich ist es nicht genug. Es könnte immer mehr sein. Aber am lautesten werden es wahrscheinlich die fordern, die es in der letzten Wahlperiode selbst verschlafen haben. Das kann die CDU-Fraktion gern machen; Sie haben hier ja auch Ihren Änderungsantrag vorgelegt und werden das wahrscheinlich sagen. Das ist Ihr gutes Recht. Aber es weiß natürlich jeder, dass wir das jetzt nachholen, was Sie in Ihrer Regierungszeit versäumt haben. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]