Gemeinschaftsschule wird reguläre Schulart

Mit der Änderung des Schulgesetzes wird die Gemeinschaftsschule eine reguläre Schulart in Berlin. Gleichzeitig haben wir eine Zulage für Lehrkräfte an sogenannten Brennpunktschulen beschlossen.

35. Sitzung, 13. Dezember 2018

Regina Kittler (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu allererst möchte ich sagen, dass wir sehr froh darüber sind, dass die Gemeinschaftsschule nach zehn Jahren Bestehen in das Schulgesetz als Regelschulart aufgenommen wird.

Das sehe ich als Anerkennung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen, der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern und als Aufbruch in eine Pädagogik der Zukunft. Wir sind damit einen Schritt weiter, ein Ziel zu erreichen, das das Abgeordnetenhaus von Berlin am 25. Juni 2009 – einige werden sich noch erinnern – zur Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur mit der Drucksache 16/2479 beschlossen hat, nämlich die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich zu verringern. Es lohnt sich, ab und zu in alte Beschlüsse zu schauen. Das habe ich mal gemacht. Dazu – so heißt es im Beschluss, ich zitiere –:

bedarf es einer Schule, die alle Kinder und Jugendlichen mit ihren jeweiligen Ausgangslagen annimmt und individuell fördert, die nicht nach vermeintlicher Leistungsfähigkeit sortiert, sondern individuelles und längeres gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen in den Mittelpunkt stellt. Es bedarf eines nicht auslesenden Schulsystems und einer neuen Lern- und Lehrkultur, so wie es dem Selbstverständnis der Gemeinschaftsschule entspricht.

Die bevorstehende Weiterentwicklung der Schulstruktur durch die Errichtung einer integrativen Schulform in der Sekundarstufe, die alle bisherigen Bildungsgänge einschließt und zu allen Abschlüssen, einschließlich Abitur, führt, ist ein wichtiger Zwischenschritt in Richtung eines ungegliederten, nicht auslesenden Schulsystems.

Da haben wir noch viel zu tun, aber ein Befund der wissenschaftlichen Begleitung ist, dass eine einzige Schulart in ganz Deutschland es schafft, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln, und das ist die Gemeinschaftsschule in Berlin.

Außerdem sind es die Gemeinschaftsschulen in Berlin, die es am besten schaffen, inklusiv zu arbeiten. An den Gemeinschaftsschulen sind 9 Prozent Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, an Integrierten Sekundarschulen sind es 6 Prozent, an den Gymnasien in der Regel unter 1 oder sogar unter 0,1 Prozent. Das heißt, das Ziel, Inklusion in Berlin zu verwirklichen, ist im Wesentlichen von der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule getragen und von den Grundschulen sowieso. Ebenso hat die wissenschaftliche Begleitung bewiesen, dass die Kinder mit Lernförderbedarf mehr als in den sonderpädagogischen Förderzentren lernen, übrigens auch die Kinder mit geistiger Behinderung. Was wirklich überraschend ist, ist, dass in diesen Klassen, in denen Kinder mit hohem Leistungsvermögen und Kinder mit Lernbehinderung gemeinsam lernen, die Kinder, die leistungsstärker sind, auch mehr lernen.

Also wir sind mit den Gemeinschaftsschulen auf dem richtigen Weg. Danke den großartigen Kolleginnen und Kollegen, die oft so viel mehr leisten, als die Arbeitszeit es hergibt! Danke dem großartigen Elternnetzwerk, das nie lockerließ und -lässt! Und danke den Schülerinnen und Schülern, denen der Raum zu einer besonderen Schulzeit gewährt wird!

Ich freue mich auf neue Gemeinschaftsschulen und möchte alle Kollegien, die darüber nachdenken, eine neue zu gründen, ermutigen, es auch zu tun. Ebenso möchte ich die Bezirksämter und die BVVen aufrufen, neue Gemeinschaftsschulen bauen zu lassen. Es lohnt sich.

Wer die Ursprungsfassung und die nun vorliegende der Änderungen im Schulgesetz vergleicht, wird feststellen, dass es der Koalition besonders wichtig war, schon im Artikel I das Recht auf diskriminierungsfreie Bildung und Erziehung ungeachtet einer möglichen Behinderten, ihrer Herkunft oder ihrer sexuellen Orientierung zu verankern. Wir verbinden dies mit der nun im Gesetz verankerten Zielstellung, die Schule inklusiv zu gestalten, sodass das gemeinsame Lernen für alle möglich wird, Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit verwirklicht wird. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben nun das Recht, eine allgemeine Schule zu besuchen, wenn sie das wünschen, ein nicht genug zu würdigender Schritt in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das können wir feiern, und Frau Kollegin Topaç, auch das ist inklusives Wahlrecht.

Da sich der mit TOP 4 mitbehandelte Änderungsantrag der CDU erledigt hat – Frau Bentele hat es ja schon gesagt –, da auch die Koalition hier eine Änderung wollte und eingearbeitet hat, muss ich dazu nichts mehr sagen.

Zu den übrigen mit wichtig erscheinenden Änderungsanträgen der CDU in Kürze: Weitere Vergleichsarbeiten verbessern die Leistungen nicht und sind abzulehnen. Kindern in der 4. Klasse eine Prüfung zu verordnen, aber den MSA am Gymnasium abzuschaffen, ist ja wohl mehr als krude.

Die Probezeit an Gymnasien wieder auf ein halbes Jahr zu verkürzen, ist abzulehnen. Einer drastischen Kürzung auf null Probezeit würde ich sofort zustimmen.

Nun möchte ich zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes kommen. Es ist uns wichtig, die besonders schwierigen Arbeitsbedingungen – meine Kollegin Maja Lasić hat darauf schon hingewiesen – für die Pädagoginnen und Pädagogen in den Brennpunktschulen zu würdigen. Es ist uns klar, dass das für Lehrkräfte am besten über eine Absenkung der Unterrichtsverpflichtung gelingen würde. Da dies aufgrund der Personalsituation im Land Berlin gegenwärtig – ich betone, gegenwärtig – nicht möglich ist, haben wir uns dafür entschieden, zunächst den Lehrkräften eine Zulage von 300 Euro zu zahlen.

Wie schon in der Begründung des Antrags beschrieben, ist es das Ziel der Koalition, auch das weitere pädagogische und nicht pädagogische Personal, das an Brennpunktschulen tätig ist, entsprechend höher zu vergüten. Ein erster Schritt ist hier mit der Höherstufung der Erzieherinnen und Erzieher von E8 auf E9 erfolgt. Wir müssen uns hier aber noch einmal die einzelnen Gruppen anschauen, denn es kann nicht sein, dass durch die Wirren des Tarifdschungels bei den einzelnen Erzieherinnen und Erziehern kaum noch etwas an Euro ankommt oder es sogar zu Verlusten kommt.  Hier müssen wir schnell Lösungen finden, die Einzelfälle prüfen und auch darüber nachdenken, was man in diesem Tarifdschungel ausnutzen kann oder auch ändern muss. Da sind aber natürlich auch die Gewerkschaften und, wie ich denke, die Verhandlungen im nächsten Jahr gefordert.

Ebenso muss dem Abstandsgebot folgend eine Anpassung für die koordinierenden und Integrationsfacherzieherinnen und -erzieher erfolgen. Dringend müssen wir auch eine Regelung für die Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter treffen. Es bleibt also noch viel zu tun, aber wir haben nun erst einmal die Chance, zwei wirklich gute Anträge zu beschließen. Tun wir das!

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