Gesetz schafft mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit

77. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 22. April 2021

Zu "Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz)" (Priorität der Fraktion der SPD)

Katrin Seidel (LINKE):

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Sie haben recht, Herr Simon! Es ist, glaube ich, noch nie so deutlich geworden, wie in diesen Zeiten, wie wichtig eine gute Infrastruktur für Familien ist, und ich sage auch, dass der Zeitpunkt für ein Familienfördergesetz noch nie so wichtig und richtig war, wie jetzt. Ich hoffe, dass es eine breite Zustimmung findet, weil ich glaube, dass jeder in seinem Umfeld schon gemerkt hat, wie nötig die Unterstützung für Familien ist, und zwar zu jeder Zeit.

Die Coronapandemie setzt den Familien in diesem Land, auch in unserer Stadt, hart zu. Es wurde schon vielfach beschrieben. Wir erfahren es in unserem Umfeld, wie insbesondere Familien mit Kindern seit über einem Jahr den Spagat zwischen Homeoffice, Distanz- oder Wechselunterricht stemmen müssen, die Betreuung der Kleinen organisieren und sich Sorgen um das Gesundbleiben oder Gesundwerden machen. Wenn dann noch die Angst um den Arbeitsplatz dazukommt oder die bescheidene Existenz als Soloselbstständiger oder Kulturschaffender den Bach runtergeht, dann wird die Krise existenziell. Es ist längst offensichtlich, dass arme Familien, Alleinerziehende, Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund es besonders schwer haben. Die Coronapandemie verschärft die Gräben zwischen Arm und Reich in diesem Land. Das belegen inzwischen mehrere Untersuchungen, jüngst der vom Wissenschaftszentrum Berlin, dem Statistischen Bundesamt und der Zentrale für politische Bildung herausgebrachte Bericht.

Leider hat die Bundespolitik die Familien nicht auf dem Schirm, geschweige denn einen Rettungsschirm. Dieser wurde auch von meiner Fraktion im Bundestag mehrfach eingefordert und mit konkreten Vorschlägen auch inhaltlich beschrieben. Einzelmaßnahmen sind sicherlich besser als nichts, doch es fehlt an einem Gesamtkonzept, das alle Familien in unserem Land finanziell und strukturell hilft, durch die Krise zu kommen.

Ich bin froh, dass wir als Rot-Rot-Grün die Familien in unserer Stadt nicht allein lassen. In den letzten Jahren haben wir die Berliner Familien mit verschiedenen Maßnahmen finanziell entlastet: das beitragsfreie Mittagessen in der Grundschule, das kostenlose Schülerticket sind solche Beispiele – Frau Scheeres hat es auch genannt – und natürlich auch die gebührenfreien Kitajahre. Das sind alles Dinge, die sind für viele schon selbstverständlich. Aber nach solchen Beispielen sucht man im restlichen Bundesgebiet vergeblich. Ich finde, das ist schon eine besondere Leistung des Landes Berlin, dies hier vorzulegen. Wir sind an dieser Stelle auch tatsächlich eine Leuchtturmstadt.

Ergänzend dazu liegt Ihnen heute nun der Entwurf für das Familienfördergesetz vor, auch ein Novum in der Bundesrepublik. Dieses Gesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein der Koalition für mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit. Warum brauchen wir dieses Gesetz? – Betrachten wir die Ausgangslage: Für die Familienförderung nach § 16 SGB VIII sind die Bezirke zuständig. Die Angebotslage ist in Umfang und Qualität differenziert, zumeist bestimmt von der jeweiligen Kassenlage und politischer Prioritätensetzung. Die soziale Lage vieler Familien ist schwierig, oft finden wir nicht die Zugänge oder es fehlen geeignete Angebote oder die vorhandenen reichen nicht aus. Alternativen wie Hilfen zur Erziehung sind nicht immer die richtige Antwort auf familiäre Probleme.

Die Stadt wächst, aber die Angebote wachsen nicht mit. Beispiel sind dafür die wirklich sehr guten Erziehungs- und Familienberatungen in den Bezirken. Diese müssen dringend ausgebaut werden. Was wir da als Koalition in den Haushaltsberatungen für 2021 draufgepackt haben, reicht leider nicht. Mit der wachsenden Stadt ändern sich nicht nur die quantitativen Bedarfe, es verändern sich auch Familienformen und Kontexte. Die Angebote müssen sich an die neuen Bedarfslagen anpassen. Die Aufgaben zwischen Land und Bezirken müssen neu definiert werden. Die Landesebene in Berlin hat in den letzten Jahren auch schon bezirkliche Aufgaben übernommen. Beispiel dafür ist das Landesprogramm Familienzentren, mit dem aktuellen Haushalt kamen dann die Familienservicebüros für alle Bezirke dazu und das Landesprogramm Stadtteilmütter und es wurden mehrere weitere Einzelprojekte umgesetzt und adäquat ausfinanziert. Wir haben also als Koalition schon viel auf den Weg gebracht.

Aber es gibt weiteren Handlungsbedarf. Es braucht endlich eine vergleichbare Ausstattung in allen Bezirken. Wir brauchen Angebote, die definiert, aber so flexibel sind, dass sie in der Ausgestaltung den bezirklichen Besonderheiten gerecht werden. Es braucht Standards für Umfang und Qualität, ausgerichtet an eindeutigen Richtwerten wie der Einwohnerentwicklung. Das hat die Kollegin Kühnemann-Grunow auch schon vorgetragen. Was die Bestimmung der Bedarfe angeht, so braucht es vor allem die Beteiligung derer, an die sich die Angebote richten. Werden die Familien einbezogen, so erleichtert das den Zugang und die Akzeptanz der Angebote. Diese müssen niedrigschwellig sein und einladend, sollen auf Freiwilligkeit setzen, die Familien auf Augenhöhe behandeln, an ihren Stärken ansetzen und sie im Prozess begleiten. Es braucht fachliche Steuerung, Austausch und Transparenz, damit wir schnell nachjustieren können, wenn sich die Bedarfe als andere herausstellen. Es braucht Planungssicherheit für das Land, Bezirke und Träger, vor allem finanziell. Was sich bewährt hat, muss die Chance haben, sich weiterzuentwickeln, was sich modellhaft als gut und richtig erweist, muss die Chance haben, in die Regelfinanzierung zu kommen.

Es braucht ein strukturelles, fachliches und finanzielles Dach, das Schutz, Verlässlichkeit und Entwicklungsperspektiven bietet. Das Familienfördergesetz soll dieses Dach sein. Mit den vorliegenden sechs Angebotsformen geben wir ein Leistungsversprechen. Das Gesetz setzt den Startpunkt für einen Prozess, in dem Standards gemeinsam entwickelt werden. Mit der Finanzierung geben wir Planungssicherheit und stellen sicher, dass kein Bezirk schlechter dasteht als vorher. Wir geben mehr Geld ins System als bisher vorhanden, um Bewährtes zu sichern und Entwicklungen zu ermöglichen. Die Bezirke verpflichten sich, diese zusätzlichen Landesmittel auch zweckentsprechend einzusetzen.

In der Stellungnahme des Rates der Bürgermeister wird das Gesetz begrüßt und erklärt – das stimmt, Herr Simon –, dass man gerne mehr Geld hätte zur Umsetzung. Hätten wir auch gerne, aber ich sage: Dieses Gesetz steht am Anfang eines Prozesses. Es gibt pro Jahr 2 Millionen Euro mehr im System, und es gibt dann eine weitere Million als Kofinanzierung für Angebote, die die Bezirke selber initiieren. Also 1 Million Euro von den Bezirken wird um 1 Million Euro durch das Land verstärkt. Das sind zusammen 4 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich, und auf fünf Jahre bezogen – Frau Scheeres hat es schon gesagt – sind das bis zu 20 Millionen Euro mehr für die Familienförderung im Land Berlin. Das ist erst mal beachtlich. Im Übrigen kann die künftige Landesregierung da in den Haushaltsberatungen 2022/2023 gerne noch etwas drauflegen.

Ich möchte mich zum Schluss im Namen meiner Fraktion bei denen bedanken, die an der Entwicklung des Familienfördergesetzes mitgewirkt haben. Vielen Dank an die Verwaltung, die es in diesen Zeiten doch noch geschafft hat, diesen sehr aufwendigen Prozess voranzutreiben! Danke an alle Beteiligten und besonders auch an die Familien, die dazu beigetragen haben! Danke auch an den Familienbeirat, der übrigens im vorliegenden Gesetz auch eine gesetzliche Grundlage bekommen soll! Der jüngste Familienbericht, vor einem Jahr vorgelegt, war und ist eine wesentliche Grundlage für den vorliegenden Gesetzentwurf. Danke auch dafür! Und Danke auch an die Fraktionen von CDU und FDP, die es möglich gemacht haben, dass wir schon heute in erster Lesung beraten können! Wir hoffen, dass es uns gemeinsam gelingt, das Gesetz gemeinsam in diesem Hause zu beschließen. Das hat ja mit dem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz schon einmal geklappt. Im Bildungs- und Familienausschuss wird dazu schon nächste Woche eine Anhörung stattfinden. Wir sind offen für Hinweise und Anregungen. Kein Gesetz verlässt dieses Haus so, wie es hereingekommen ist. Das gilt auch für diese Beschlussvorlage. Ich freue mich auch auf die Beratungen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!