Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe

54. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 20. Februar 2020

Zu "Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe"

Dr. Manuela Schmidt (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schade, Herr Goiny, dass Sie es so sehen, weil dieses Gesetz mitnichten eine Falle ist. Es ist für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin die Möglichkeit, für die Absicherung von Krankheitskosten und zwar in erweitertem Maße. Beamtinnen und Beamte in Berlin, die sich bisher freiwillig für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden hatten, mussten bislang ihre Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe selbst bezahlen. Das ist natürlich eine erhebliche finanzielle Belastung für die Betroffenen. Dennoch haben sich viele für diese Form der Krankenversicherung, nämlich die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung, entschieden aus unterschiedlichen Gründen. Einen Grund will ich ganz besonders hervorheben. Wichtiges Argument war und ist insbesondere für viele der Betroffenen die Familienversicherung, mit der Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden können. Das Verfahren an sich hat Frau Becker schon beschrieben. Das will ich gar nicht wiederholen. Das ist auch schon bei der Einbringung ausführlich beschrieben worden.

Trotzdem will ich hier eines hervorheben. Neben der Besoldungsanpassung, das kann und will ich hier noch einmal wiederholen – wir können es gar nicht oft genug wiederholen –, nach all den Jahren der Konsolidierung und des harten Sparens hat R2G den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in dieser Wahlperiode wieder etwas zurückgegeben. Im nächsten Jahr werden wir den Durchschnitt der Besoldungen der anderen Bundesländer erreichen und damit die knapp zwei Jahrzehnte währende unterdurchschnittliche, ja schlechte Alimentierung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin beenden. Dieses Gesetz ist ein weiterer Baustein, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Berlin wieder zu steigern. Ein Moment dabei ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist ein wichtiges Moment für einen attraktiven Arbeitgeber. Deshalb wollen wir auch den Beamtinnen und Beamten die Chance geben, sich weiter freiwillig gesetzlich zu versichern, und ihnen hälftig den Arbeitgeberbeitrag dazugeben, damit sie zum Beispiel auch ihre Familie, ihre Ehepartner, ihre Kinder mitversichern können.

Ob und wie viele Beamtinnen und Beamte sich für diese Regelung entscheiden werden, wissen wir natürlich nicht. Doch wir beseitigen mit diesem Gesetz eine finanzielle Ungleichbehandlung zwischen freiwillig gesetzlich Versicherten und privat Krankenversicherten und stärken das Wahlrecht für unsere Beschäftigten. Ansprüche, wie die Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall oder auf Leistungen bei Dienstunfall oder Beihilfe im Pflegefall bleiben davon unberührt. Sie haben hier den Vorteil, sich tatsächlich frei entscheiden zu können, versichere ich mich privat, versichere ich mich freiwillig gesetzlich, und haben trotzdem die Vorteile, die wir mit der Beihilfe hier in diesem Land schaffen. Also tun Sie nicht so, als ob das eine Mogelpackung wäre. Nein, es ist ein weiterer Baustein, den wir hier als R2G liefern, damit wir tatsächlich konkurrenzfähig im Wettbewerb um die besten Fachkräfte sind. Ich denke schon, dass wir hier mit hocherhobenem Haupt sagen können, dass dieses Gesetz ein weiterer Baustein ist. Deshalb stimmen Sie dem bitte zu.