Quelle: rbb-online.de

Gesetzesänderung: Gleichstellung auch für Richterinnen und Richter

GleichstellungJustiz und RechtspolitikInes Schmidt

60. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 04. Juni 2020

Zu Gesetzesänderung: Gleichstellung auch für Richterinnen und Richter

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 25. Mai 2020
Drucksache 18/2708

Ines Schmidt (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Mit dem heutigen Tag schafft unsere Koalition endgültig Rechtssicherheit für Frauen und Gleichstellungsbeauftragte an den Berliner Gerichten. Denn das Oberverwaltungsgericht – das wurde heute schon gut erkannt in den ganzen Reden – urteilte im vergangenen Oktober, dass die Berufsgruppe der Richterinnen nicht im Gleichstellungsgesetz vertreten sei. Bis 2019 war aber genau das gängige Praxis, dass Richterinnen vom Anwendungsbereich des LGG mit umfasst wurden.

Im persönlichen Gespräch mit der Gesamtfrauenvertretung der Justiz wurde mir klar, dass sie das gesamte Recruiting der Justiz begleitet hat. Die örtliche Frauenvertreterinnen waren nach Absprache nur für soziale und organisatorische Maßnahmen zuständig. Damals wie heute teile ich die Rechtsauffassung, dass die Frauenvertreterinnen der Dienststellen durch ihre Handlungsweise stark beschnitten wurden, was auch durch eine von ihr vorgenommene Beanstandung bestätigt wurde. Sie beanstandete eine Besetzung einer Leitung in einer Berliner Haftanstalt. Das heißt, sie wurde beteiligt, war am gesamten Bewerbungsverfahren beteiligt. Die Besetzung war aus ihrer Sicht nicht in Ordnung. Sie beanstandete die Besetzung bei der Senatsverwaltung, und diese lehnte formal ab, weil die Gesamtfrauenvertreterin nicht zuständig war. Aus und Ende der Diskussion. Man kann sich auch ein bisschen was an Land ziehen, wofür man nicht zuständig ist.

Nach meiner Rechtsauffassung stehen die Gesamtfrauenvertreterin und die Frauenvertreterinnen nebeneinander. Das heißt, die Gesamtfrauenvertreterin der Justiz ist nicht die Chefin, sondern sie deckt Maßnahmen ab – das wurde auch von der AfD richtig erkannt; nein, von der CDU, Entschuldigung! –, für die eine örtliche Frauenvertreterin nicht zuständig ist, beziehungsweise ist sie für übergreifende Themen wie etwa den Frauenförderplan oder die Arbeitszeitdienstvereinbarung zuständig, obwohl ich jeder Gesamtfrauenvertreterin raten würde, mit ihren örtlichen Frauenvertreterinnen gut zusammenzuarbeiten.

Wie gesagt: Nach dem Urteil haben wir nachgebessert. Unser Änderungsantrag stellt klar, dass der Zuständigkeitsbereich der Gesamtfrauenvertreterin nicht ausgeweitet wird, sondern dem Zuständigkeitsbereich der sieben Gesamtfrauenvertreterinnen in der Berliner Verwaltung entspricht. Eine Ausweitung der Zuständigkeit der Gesamtfrauenvertreterin ist aus meiner Sicht abzulehnen, da sie mit der Beschneidung der Zuständigkeiten der örtlichen Frauenvertreterin einherginge.

Natürlich hat die Gesamtfrauenvertreterin weiterhin das Auskunfts- und Informationsrecht und kann fragen: Was steht auf der Tagesordnung? – Aber sie kann keine persönliche Einzelmaßnahme beanstanden, weil dafür nach dem LGG die örtliche Frauenvertreterin zuständig ist.

Somit stellt unser Änderungsantrag sicher, dass das LGG wieder für die Berliner Richterinnen anwendbar ist und sie in gleichem Maße wie die Beschäftigten der Verwaltung vor Diskriminierung geschützt werden. – Ich wünsche allen Frauen der Justiz eine erfolgreiche Wahl; im November ist die Personalvertretungswahl.

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Kleinen Moment! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Jasper-Winter?

Ines Schmidt (LINKE):

Frau Jasper-Winter wird danach garantiert noch einen Text von sich geben – da kann sie die Frage einbauen.

Allen Frauen, wie gesagt, eine erfolgreiche Wahl! Wählen Sie Ihre richtige Frauenvertreterin, bei der Sie genau wissen, dass auch Sie vertreten werden! – Vielen Dank!