Jugendförder- und Beteiligungsgesetz beschlossen

Kinder, Jugend und FamilieKatrin Seidel

Mit dem neuen Gesetz werden Angebote für Kinder und Jugendliche in ganz Berlin endlich nach vereinbarten Standards finanziert. Zudem bekommen die Kinder und Jugendlichen das Recht, selbst über die Angebote der Bezirke mitzubestimmen.

43. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 6. Juni 2019

Katrin Seidel (LINKE):

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Lieber Herr Simon! Dieses Kinder- und Jugendgesetz, das wir hier im Land Berlin verabreden, basiert auf dem SGB VIII des Bundes. Da sind all die Punkte, die Sie eben genannt haben, grundsätzlich verankert.

Dass Sie im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt auf das Kentler-Experiment zurückkommen, von dem Sie genau wissen, dass diese Senatsverwaltung sich mehrfach davon distanziert hat und mehrere Prozesse der Aufarbeitung durchgeführt hat, auch noch Prozesse der Aufarbeitung liefert und sich auch um die Betroffenen kümmert, finde ich ein bisschen schräg, aber heute ist ja gewittriges Wetter, und da kann schon einmal das eine oder andere passieren.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Wir haben jedenfalls das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz, das für alle Kinder und Jugendlichen in allen Bezirken des Landes Berlin die gleichen qualitativen und quantitativen Angebote im Freizeitbereich schaffen wird, auch hier in diesen Plenum bereits mehrfach ausführlich besprochen. Heute liegt es nun endlich zur Beschlussfassung vor.

Die Anhörung im Ausschuss war für die Änderungen seitens der Koalition durchaus noch einmal wegweisend. Wir haben viele gute und berechtigte Hinweise erhalten, auch vonseiten der Opposition, und diese auch aufgenommen. Dafür herzlichen Dank! Herzlichen Dank auch ausdrücklich an den Landesjugendhilfeausschuss, der noch einen entsprechenden Beschluss gefasst hat! Aber auch einen großen Dank an die Senatsverwaltung für Jugend, die Senatsverwaltung für Finanzen und vielen anderen Beteiligten für die gute Unterstützung im Prozess der Gesetzeserstellung und -beratung! Das war tatsächlich ein erstaunlicher, ein beispielhafter und auch ein neuer Prozess, der in der letzten Legislatur nicht denkbar gewesen wäre, der aber vor zwei Jahren unter R2G begann, der rasant war und der bundesweit mit viel Interesse verfolgt wird. Ich habe schon einige Anfragen, das Gesetz, wenn es beschlossen ist, zu verschicken.

Dieser Prozess hat, wie wir meinen, noch einige Verbesserungen gebracht. Seit der ersten Lesung hat sich noch einiges verändert, nämlich dass alle Angebotsformen, vorhandene und neu zu entwickelnde, bis zum Alter von 27 Jahren angeboten werden. Damit folgt das Gesetz dem Auftrag des SGB VIII. Der Fachstandard Qualität wird nicht in eine Rechtsverordnung aufgenommen, er erhält jedoch mehr Verbindlichkeit und vor allem Öffentlichkeit und Transparenz dadurch, dass er per Rundschreiben bekannt gemacht wird. Es wurde aufgenommen, dass bei den Zuwendungen die erzielten Tarifabschlüsse in Höhe der linearen Tarifsteigerungen zu berücksichtigen sind. Das war und ist uns als Linke besonders wichtig. Es ist jetzt unbedingt darauf zu achten, dass die errungenen Tarifanpassungen auch bei den Beschäftigten ankommen und nicht etwa auf Kosten der Angebotsvielfalt gehen. Doch darüber wird anderweitig noch zu reden sein. Diese drei Änderungen bedeuten auch einen finanziellen Aufwuchs, den wir gerne stemmen wollen.

Weitere wichtige Änderungen sind: Bei den Grundsätzen der Jugendarbeit wurde die Inklusion noch mal ausdrücklich in einem neuen Absatz verankert. Die Richtwerte zur Bedarfsdeckung sollen jetzt einmal in der Wahlperiode geprüft werden. Die Rechte des Landesjugendhilfeausschusses sind ebenfalls festgeschrieben. Wir sorgen an vielen Stellen für richtig viel Transparenz. Von Anfang an wird eine Evaluation vorgenommen. Das haben wir auch in das Gesetz aufgenommen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die den Bezirken überwiesenen Mittel auch zweckentsprechend verwendet werden. Damit entsprechen wir auch dem Wunsch der Anzuhörenden nach Kontrolle und gegebenenfalls auch nach Korrekturen.

Wir haben schwer überlegt, wie wir dem Bedarf an Flächen und Räumen in der Jugendarbeit besser gerecht werden können. Zuletzt hatte der Landesjugendring auf die damit verbundenen Probleme hingewiesen. Mehr Gehör wollen wir uns für die Jugendhilfe insgesamt durch eine Änderung in § 46 verschaffen, wonach die Instrumente der Stadtentwicklung die Jugendhilfebedarfe zu berücksichtigen und in der Bauleitplanung verbindlich festzusetzen haben.

Das Fazit ist: Wir sind weiter gekommen, als wir zu hoffen gewagt haben, und für die Umsetzung bestehen gute Voraussetzungen. Immerhin haben wir bereits vor Beginn der Haushaltsberatungen – die Kollegin hat es schon gesagt – 20 plus 5 Millionen Euro zusätzlich als Anschubfinanzierung erhalten, die wir für die Kinder- und Jugendarbeit gut einsetzen werden. Jetzt gilt es, das Gesetz in der Praxis zu erproben. Es ist sozusagen ein lernendes System. Die Umsetzung muss geübt werden. Die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen als zwingende Grundlage zur Erstellung der bezirklichen Jugendförderpläne, ohne die dieses Gesetz nicht funktioniert, ist neu und braucht Unterstützung. Dafür gibt es pro Bezirk zweieinhalb Stellen, und wir erwarten, dass diese auch dafür eingesetzt werden.

[Beifall von Paul Fresdorf (FDP)]

Auch Sachmittel für die neuen Formate stehen bereit, und die Arbeitsgruppen der Senatsverwaltung zur Produktbegleitung und zur Hilfe bei der Erstellung der Jugendförderpläne und zur Berechnung der Umfänge arbeiten weiter und dienen den Bezirken unterstützend und beratend. Dieses Gesetz ist ein großes und nachhaltiges Projekt und ein Leistungsversprechen. Lassen Sie uns alle Beteiligten mitnehmen, und lassen Sie uns alle miteinander nachsichtig sein, wenn manches nicht auf Anhieb klappt! Lassen Sie uns jetzt starten und dieses gute Werk beschließen, und lassen Sie uns auch ein bisschen feiern! – Danke!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]