Kein Führerscheinentzug bei Nichtverkehrsstraftaten

Sebastian Schlüsselburg

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Nebenstrafe des Fahrverbots, das hat der Kollege Kohlmeier schon gesagt, auf nicht verkehrsbezogene Straftaten, darum geht es ja, ist tatsächlich seit Langem Gegenstand rechtspolitischer Diskussion, das ist nichts Neues.

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Aus dem Wortprotokoll

9. Sitzung, 6. April 2017

lfd. Nr. 14:

Richtig „Maas“-nehmen: kein Führerscheinentzug bei Nichtverkehrsstraftaten

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache 18/0219

 

Sebastian Schlüsselburg (LINKE):

Ja, da ist es bei dem rechtspolitischen Thema heute Abend noch ein bisschen heiter geworden – sehr schön!

[Anja Kofbinger (GRÜNE): Ja!]

Die Überschrift war schon mal nicht schlecht. Hat der Kollege Förster da mitgewirkt? – Nein, kommen wir zum Thema!

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Nebenstrafe des Fahrverbots, das hat der Kollege Kohlmeier schon gesagt, auf nicht verkehrsbezogene Straftaten, darum geht es ja, ist tatsächlich seit Langem Gegenstand rechtspolitischer Diskussion, das ist nichts Neues. Die Diskussion hat deswegen Fahrt aufgenommen, weil der besagte Gesetzentwurf im Bundesrat diskutiert wird. Nach meinem Kenntnisstand hat der Bundesrat das Thema am 10. Februar 2017 beraten. Das Votum des Landes Berlin fiel positiv aus. Insofern müssen wir mal schauen, ob wir überhaupt noch einen Regelungsgehalt des Antrags haben.

Ich will trotzdem noch zwei Bemerkungen in die Runde werfen, die leider etwas zu kurz gekommen sind. Das eine hat Herr Krestel versäumt. Er hat leider versäumt, beide Seiten darzustellen. Das ist schade, denn der vorgelegte und im Bundesrat diskutierte Gesetzentwurf hat schon einen legitimen Zweck. Kollege Kohlmeier hat es gerade angesprochen: Wir haben die Situation, dass ein Fahrverbot einerseits in Kombination mit einer Geldstrafe eine an sich angezeigte Freiheitsstrafe ersetzen könnte. Andererseits könnte es in Kombination mit einer Freiheitsstrafe zumindest die Möglichkeit eröffnen, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen, also zu einer Haftvermeidung führen. Das ist ein rechtspolitisch nicht unwichtiges Argument. Haftvermeidung ist sinnvoll, weil die hohen Vollstreckungskosten gesenkt werden und es verhindert, dass die Verurteilten, was nicht selten passiert, ihren Arbeitsplatz, ihre Wohnung, ihre sozialen Bindungen verlieren. Das sind auch wieder hohe gesellschaftliche Folgekosten, insofern können Sie diesem Anliegen rechtspolitisch keine völlige Abstrusität vorwerfen, meine Herren von der FDP.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Auf der anderen Seite, das will ich aber auch sagen, sprechen Sie natürlich einen nicht ganz unwichtigen Punkt an. Es besteht zumindest die Gefahr, dass eine Ausweitung des Fahrverbots auf andere Straftatbestände zu einer problematischen, weil sachfremden Verurteilungspraxis führen könnte. Das ist schon so. Aber: Sollte dieser Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag beschlossen werden – das wissen wir nicht –, dann sollten wir darauf achten und rechtssoziologisch untersuchen, ob es tatsächlich zu dieser Entwicklung kommt. Denn Sie haben auch versäumt darauf hinzuweisen, dass Richterinnen und Richter eine Gesamtwürdigung des Sachverhaltes vornehmen. Und sie können von diesem Instrument, wenn es denn überhaupt kommen sollte, Gebrauch machen, sie müssen es nicht. Insofern haben Sie doch auch ein bisschen Vertrauen in die Richterschaft, dass sie dieses Instrument, falls es kommen sollte, sachgerecht anwendet.

[Zuruf von Holger Krestel (FDP)]

Im Übrigen werden wir diese beiden widerstreitenden Positionen im Rechtsausschuss noch mal miteinander besprechen, ich hoffe, ein bisschen sachlicher und nicht ganz so einseitig, wie das hier an der einen Stelle passierte. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]