Medienerwerb der ZLB

KulturRegina Kittler

42. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 23. Mai 2019

Regina Kittler (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mit diesem Antrag schmeißt sich die AfD mal wieder hinter den fahrenden Zug. Im Mai 2017 hatte der Stiftungsrat der ZLB ein neues Modell für die Beschaffung von Medien und eine damit verbundene Ausschreibung beschlossen. Letztere erfolgte auch 2017, und erfolgreich war dann Hugendubel Fachinformation. Herr Jahnke hat darauf schon hingewiesen. Der Stiftungsrat ist ein bibliotheksfachkundiges Gremium, dem 2017 bei dieser Beschlussfassung neben dem Staatssekretär und dem Abteilungsleiter der Senatskulturverwaltung die Bibliotheksleiterin aus Spandau und der Bibliotheksleiter aus Mitte, sechs Kulturbehörden und wissenschaftliche Bibliotheksvertreter bzw. -vertreterinnen aus Hamburg, Sachsen-Anhalt, Berlin und Sachsen und auch zwei Personalräte der Beschäftigten angehörten. Also, ich denke mal, das sind schon alles bibliotheksfachkundige Menschen.

Hugendubel Fachinformation stellt nun die Medienlieferung regalfertig zusammen, beschäftigt dafür bis auf die medientechnischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausschließlich Buchhändler und Buchhändlerinnen, Fachangestellte für Medien und Informationsdienste sowie studierte Bibliothekarinnen und Bibliothekare und hat dafür auch eine Niederlassung in Berlin. Wohl auch alles fachkundige Menschen! Für die Qualität in der Auswahl bürgt die Schwarmintelligenz einer bundesweiten Lektoratskooperation, bestehend aus 400 Lektorinnen und Lektoren und Rezensenten und Rezensentinnen und begründet von deutschen Kommunen. Die jetzige Art des Bestandsmanagements wird bereits in allen großen Bibliotheken bundesweit und in allen Bezirksbibliotheken Berlins praktiziert. Die Medien werden auf Grundlage von Bedarfsanalysen und Profilbestimmungen, die von Lektorinnen und Lektoren, Bibliothekarinnen und Bibliothekaren der ZLB vorgenommen werden, bei Hugendubel gekauft. Die Verträge beinhalten eine Stornoklausel, das heißt, sollten gelieferte Medien nicht nachgefragt werden, wird der Kaufpreis erstattet, und die ZLB kann damit neue Erwerbungen tätigen. Das ist bei meiner Nachfrage im vorigen Monat noch nicht ein einziges Mal der Fall gewesen.

Die Verantwortung für das Management des Bestandes liegt nach wie vor bei den Lektorinnen und Lektoren und der ZLB. Die Erwerbungsprofile müssen von den Lektorinnen und Lektoren erstellt und gepflegt werden. Auf der Grundlage der Profile werden verschiedene Lieferformen realisiert. Teile der Erwerbungen kommen als Paket – das ist diese Standing-Order-Geschichte –, weil ein Großteil der Medien sowieso erworben werden muss, um die Nachfrage zu befriedigen. Andere werden im Dialog zwischen ZLB und Lieferant ermittelt. Nachsteuern ist Teil des lernenden Systems. Die Bezirke und auch die ZLB berichten, dass das gerade mit Hugendubel sehr gut läuft. Der Vertrag gilt zunächst für drei Jahre mit der zweimaligen Verlängerungsoption für je ein Jahr. Er wird evaluiert, bei Bedarf wird nachgesteuert, und dann wird entschieden, wie es weitergeht. Also viel mehr kann man, glaube ich, nicht tun, und da halten wir uns an den Koalitionsvertrag, Herr Juhnke, und an den Beschluss der Stiftung.

Nun zum Vorwurf der Privatisierung des Medienerwerbs: Falls es der AfD entgangen sein sollte: Es gibt keinen staatlichen Buchhandel mehr. Der ging mit der DDR unter, und das war vor 30 Jahren. Also irgendwie haben Sie die letzten 30 Jahre wohl verpennt.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN
der SPD und den GRÜNEN]

Die Medien wurden in der Bundesrepublik bisher immer bei Privaten gekauft, bei größeren oder kleineren. Der Vorwurf der Privatisierung ist also schlicht absurd, und der Antrag ist deshalb auch abzulehnen.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

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