Mehr Wertschätzung für den Rechnungshof Berlin

Haushalt und FinanzenVerwaltungManuela Schmidt

61. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 20. August 2020

Zu "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Rechnungshof von Berlin" Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2724

Dr. Manuela Schmidt (LINKE):

Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Klingen, vor allen Dingen. – Das reimt sich sogar. – Unstrittig und unabhängig von der heute zu beschließenden Gesetzesänderung, von deren Erfolg ich ausgehe, leistet der Rechnungshof von Berlin und das dort agierende Team – natürlich nie eine Person allein –, unter Leitung seiner Präsidentin wertvolle und unverzichtbar Unterstützung für unsere parlamentarische Arbeit.

Trotzdem will ich heute an dieser Stelle auch einmal den hohen Maßstab hervorheben, den der Rechnungshof an seine Prüfungen anlegt und damit die Ergebnisse für unsere parlamentarische Arbeit so wichtig macht. Das war ja einer der Gründe, warum wir im letzten Jahr beschlossen haben, dem Rechnungshof auch die Prüfungsbefugnisse nach § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz zu geben. Nun ist es heute an der Zeit, auch das Gesetz über den Rechnungshof von Berlin anzupassen.

Ja, es mag banal klingen, dass wir neben dem Präsidenten auch die Präsidentin und die Vizepräsidentin, neben dem Prüfer auch die Prüferin oder neben dem Beamten auch die Beamtin aufgenommen haben, doch Gleichstellung ist eben auch eine Frage des Respekts, und das drückt sich letztendlich auch in Worten aus.

Und schon längst leisten gerade Frauen im Rechnungshof wertvolle Arbeit, und bereits zum zweiten Mal wird ja auch diese Landesbehörde von einer Frau geleitet.

Schon längst ist also auch der Rechnungshof in der Moderne angekommen, und nun passt dieses Gesetz das auch in Worten an. Auch die Regelung zur Ausschließung, beziehungsweise zur Unbefangenheit bei der Erfüllung der Prüfungsaufgaben ist angepasst. Darauf hat mein Kollege Hofer ja schon hingewiesen.

Vor allem aber gilt es, der Präsidentin – oder dann dem Präsidenten – wieder das Rederecht zu erteilen, nicht nur für die Einbringung des Jahresberichts, eben auch darüber hinaus, weil gerade dieses Rederecht für uns ein Punkt ist, dass wir uns mit diesen Berichten, mit den Inhalten auseinandersetzen, aber auch über das Parlament hinaus stärker wahrgenommen wird, welch wertvolle Arbeit der Rechnungshof leistet.

Und – und das will ich gar nicht kleinreden – es ist auch eine Form der Wertschätzung, nach innen für die Kolleginnen und Kollegen im Rechnungshof, dass wir ihre Arbeit sehr viel stärker wahrnehmen. In diesem Sinne gehe ich heute von einer breiten Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung aus. – Vielen Dank!