Stefanie Fuchs: Rede zum Bundesteilhabegesetz in Berlin, Quelle: rbb-online.de

Menschen mit Behinderung von Betroffenen zu Beteiligten machen

Stefanie Fuchs

46. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 12. September 2019

Priorität der Fraktion Die Linke

Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin (Berliner Teilhabegesetz – BlnTG)

Stefanie Fuchs (LINKE):

Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir das Berliner Teilhabegesetz auf der Tagesordnung. Als Erstes möchte ich auch hier die Möglichkeit nutzen, um mich bei den beteiligten Vereinen, Verbänden und den Selbstvertretungen zu bedanken: Ohne Ihre intensiven, fachbezogenen und auf eine gute Lösung orientierten Diskussionen wäre der nun vorgelegte Gesetzesentwurf nicht möglich gewesen. – Vielen Dank!

Am Beginn muss aber auch ganz deutlich gesagt werden, dass das Bundesteilhabegesetz ein Gesetz mit vielen Defiziten ist. Nicht umsonst haben viele Betroffene vor der sehr schnellen Verabschiedung im Bundestag protestiert und deutlich gesagt: Das ist nicht mein Gesetz.

Trotz aller vorhandenen Mängel bietet das Gesetz doch auch die Möglichkeit eines Einstellungswechsels im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Mit dem Bundesteilhabegesetz erhalten sie eine neue Rolle: Menschen mit Behinderung werden von Betroffenen zu Beteiligten. Das zeigt sich beim Berliner Teilhabegesetz bereits in den Rahmenvertragsverhandlungen, den Gremienbeteiligungen und dem Gesetzgebungsverfahren. Berlin hat als einziges Bundesland zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einen Teilhabebeirat ins Leben gerufen. Solche Beiräte gibt es übrigens auch in den Bezirken. Mitglieder des Teilhabebeirats sind Vertreter des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung und desjenigen für psychische Gesundheit, sodass auch hier schon die Bedarfe der Betroffenen berücksichtigt wurden. Die Teilhabebeiräte werden auch weiterhin den Prozess der Umsetzung begleiten und damit auch weiterhin die Bedarfe der Menschen mit Behinderung in die Prozesse einbringen.

Im Bundesgesetz ist klar geregelt, dass das Handeln personenzentriert und sozialraumorientiert zu erfolgen hat. Im Berliner Teilhabegesetz verankern wir die Sozialraumorientierung unter der Maßgabe von mehr Lebensqualität und Selbstbestimmung im selbstgewählten Lebensumfeld. Dabei geht es nicht nur um die Orientierung nach den lebensweltlich orientierten Räumen, sondern gerade auch um die sozialen Beziehungsräume. Diese Sozialraumorientierung soll explizit dazu beitragen, die Angebote für Menschen mit Behinderung inklusiv zu öffnen und damit die Freunde, die Familie und die Nachbarschaft mit einzubinden. Ziel es immer, den Menschen die behindertenbedingten Unterstützungsleistungen wie aus einer Hand anzubieten. Denn häufig ist es momentan so, dass die anspruchsberechtigten Menschen zu vielen unterschiedlichen Stellen gehen müssen, um die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.

Um die Leistungen wie aus einer Hand anbieten zu können, wird in jedem Bezirk ein sogenanntes Haus der Teilhabe entstehen. Ich möchte hier nicht verschweigen, dass ich eine Freundin der vier Teilhabeämter aus einem der früheren Entwürfe bin. In der Diskussion mit den Bezirken hat sich aber gezeigt, dass diese Idee nicht umsetzbar ist; also werden es jetzt die Häuser der Teilhabe. Hier werden wir multiprofessionelle Teams haben, die sich um die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung kümmern. Für diese wichtige Arbeit stärken wir die Bezirke mit mehr Personal. Gerade in den neuen Rollen der Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren brauchen wir gut ausgebildetes Fachpersonal. Die Kolleginnen und Kollegen des Fallmanagements sind eine sehr gute Basis dafür. Darüber hinaus wird aber für erfahrene und auch für neue Kolleginnen und Kollegen ein modulares Qualifizierungspaket erarbeitet. Die ersten Fortbildungen sind bereits erfolgreich gestartet. Was die Personalakquise für die Häuser der Teilhabe angeht, sprechen sich sowohl der Senat als auch der Rat der Bürgermeister für ein gemeinsames Vorgehen aus.

Insgesamt ist festzuhalten, dass der vorliegender Gesetzesentwurf das Ergebnis eines breiten politischen und fachlichen Diskussionsprozesses in der Stadt ist. Diese Diskussion dauerten insgesamt fast zwei Jahre. Gerade die Beteiligung des Teilhabebeirats und die dort geführten Diskussionen haben zu den vorgelegten, guten Ergebnissen geführt. Alle Beteiligten hoffen sehr, dass die im Berliner Teilhabegesetz enthaltenen Beteiligungsmöglichkeiten weitere offene Debatten nach sich ziehen und damit die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe fördern.

Ich möchte hier noch einmal deutlich machen, dass das Bundesteilhabegesetz am 1. Januar 2020 umgesetzt werden muss. Das Berliner Teilhabegesetzes bietet der Senatsverwaltung die Möglichkeit, alle notwendigen Schritte zu gehen, um die Umsetzung zu einem Erfolg werden zu lassen. Unbenommen ist, dass wir hier im Haus auch in den nächsten Monaten diese Umsetzung immer wieder auf der Tagesordnung haben werden. Wir werden gemeinsam mit den Beteiligten und Anspruchsberechtigten über viele kleine Umsetzungsschritte zu diskutieren haben, und das werden wir auch tun. Das wurde ja bereits in der Ausschusssitzung deutlich.

Es geht mit dem Beschluss des Berliner Teilhabegesetzes auch darum, eine berlineinheitliche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sicherzustellen. Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, auch die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in das Berliner Teilhabegesetzes zu bringen, aber auch hier haben die langen Diskussionen zu diesem vorgelegten Kompromiss geführt.

Ich möchte hier aber auch die Gelegenheit nutzen, um mich bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu bedanken, dass sie uns, den Abgeordneten, vor allem aber den Betroffenen, den Vereinen, den Verbänden, den Selbstvertretungen die Möglichkeit geschaffen hat, das Berliner Teilhabegesetzes als gemeinsames Projekt wahrzunehmen und gemeinsame Ergebnisse vorlegen zu können. Es stehen uns große Umbrüche bevor, die natürlich auch immer von Ängsten begleitet werden. Diesen Ängsten werden wir nur mit vielen Gesprächen und Diskussionen begegnen können. Lassen Sie uns mit dem Beschluss des Berliner Teilhabegesetzes jetzt den Weg zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes freimachen und gemeinsam den richtigen Weg zu einer inklusiven Stadt gehen! – Vielen Dank!

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