Anne Helm (Linke) zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Quelle: rbb-online.de

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Anne Helm

Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Gewalt im Netz ist erschreckend alltäglich, und sie ist reale Gewalt, teilweise mit erheblichen Folgen für die Gesundheit und für das Sozialleben. Opfer von Belästigungen, Bedrohungen oder sexueller Belästigung erfahren oft mangelhaft oder gar keine juristische Unterstützung.

Rede als Video

10. Sitzung, 4. Mai 2017

Nr. 3.4:

Debatte zum Antrag der AfD-Fraktion: "Meinungsfreiheit im Internet bewahren – Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen"

Aus dem Vorabwortprotokoll:

 

Anne Helm (LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Gewalt im Netz ist erschreckend alltäglich, und sie ist reale Gewalt, teilweise mit erheblichen Folgen für die Gesundheit und für das Sozialleben. Opfer von Belästigungen, Bedrohungen oder sexueller Belästigung erfahren oft mangelhaft oder gar keine juristische Unterstützung. Und das ist gar kein neues Problem. Lange wurde ihnen geraten, sie sollten sich doch einfach aus dem Netz zurückziehen. Den großen sozialen Netzwerken kommt an dieser Stelle eine besondere Verantwortung zu. Für viele sind sie inzwischen unverzichtbare Infrastruktur geworden. Sie nutzen sie nicht nur als Kommunikationskanal, sondern auch als Nachrichtenquelle, für berufliche Netzwerke oder zur Meinungsbildung. Trotz dieser herausragenden Rolle lässt die Kooperation der großen Netzwerke mit den Ermittlungsbehörden sehr zu wünschen übrig. Es ist die Frage: Schafft der vorliegende Gesetzentwurf bei dieser Problemlage nun Abhilfe.

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien oder kürzer das Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder noch kürzer, auf Hashtag-Länge, das NetzDG, ist leider genauso unbeholfen, wie sein Name vermuten lässt. Zum einen soll hier völlig unterschiedlichen Phänomenbereichen mit einem Rundumschlag begegnet werden. Mit der Konzentration auf Hate Speech und Fake News wird hier auf aktuelle Debatten reagiert, um Tätigkeit zu demonstrieren. Dabei muss diesen Phänomenen völlig unterschiedlich und in Zusammenarbeit diverser gesellschaftlicher Institutionen begegnet werden. Zum andern wirkt die Liste der Delikte, die von dem Gesetz betroffen sein sollen, relativ willkürlich. Auch die Unterscheidung in offensichtlich rechtswidrige und nicht ganz so offensichtlich rechtswidrige Inhalte wirkt willkürlich. Meine juristischen Fachkolleginnen und Fachkollegen kennen eine solche Unterscheidung bisher jedenfalls nicht.

[Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Das Hauptproblem des Gesetzentwurfs bleibt aber, dass auf sehr nachlässige Art und Weise die Rechtsdurchsetzung für eine Auswahl an Delikten privatisiert werden soll. Gerade einige Tatbestände, die offenbar in die Liste aufgenommen worden sind, um dem Problem von Fake News zu begegnen, betreffen äußerst komplexe juristische Abwägungen, dazu gehören beispielsweise die Verunglimpfung des Staates und seiner Institutionen oder die Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Es erschließt sich mir beim besten Willen nicht, warum diese Delikte eine so herausragende Dringlichkeit in ihrer Umsetzung haben sollten, dass man die Unterscheidung zwischen Satire und Verunglimpfung einem Konzern auferlegt. Wenn ich Sie in diesem Fall an den Fall Böhmermann und die sehr erheblichen gesellschaftlichen Folgen, die dieser Fall hatte, erinnere, dann können Sie vielleicht verstehen, warum mir das Bauchschmerzen bereitet. Zudem ist für die Betroffenen keinerlei Rechtsbelehrung vorgesehen und Speicherfristen für die verpflichtende Sicherung mutmaßlich rechtswidriger Äußerungen sucht man auch vergeblich.

Aber, na gut, ich will mal nicht nur meckern; einiges kann man in diesem Bereich ja tatsächlich bewegen. Die geplante Berichtspflicht zum Beispiel für die Netzwerke zu ihrer Sperrpolitik halte ich eigentlich für den richtigen Weg, und auch ein paar Beispiele für die bessere Kooperation hat Frau Kollegin Halsch hier schon genannt. Ich kann ja auch das Bedürfnis nachvollziehen, dass man die großen Netzwerke nicht aus der Verantwortung entlassen möchte, aber es kann doch nicht die Antwort sein, dass wir ihnen jetzt auch noch hoheitliche Aufgaben übertragen dafür!

[Beifall bei der LINKEN, der FDP und der AfD]

Eine Stellschraube an dieser Stelle wäre z. B. die Filtersouveränität der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken. Aber dafür müsste man eben an das Heiligste der Netzwerke heran, nämlich an die intransparenten Algorithmen. Eine große Unterstützung, um den juristischen Herausforderungen gerecht zu werden, wäre es ja schon, wenn man Facebook und Co. dazu bringen würde, überhaupt Steuern zu zahlen.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei der SPD und der AfD]

Aber abgesehen davon, dass das alles keine Landesthemen sind, gibt es auch einiges, was wir als R2G in Berlin machen können, und da ducken wir uns auch nicht weg. Wir müssen die Staatsanwaltschaft spezialisieren und entsprechend ausstatten. Wir werden umfassende Konzepte zur Verbesserung der Medienkompetenz erarbeiten. Und wir werden das Beratungs- und Hilfsangebot für Opfer von Gewalt im Netz ausbauen. Unser Antrag dazu steht schon auf der Tagesordnung im nächsten Gesundheitsausschuss.

Hilft uns nun in dieser Problematik der vorliegende Antrag der AfD irgendwie weiter? Ich sage mal so: Schön, dass wir mal drüber geredet haben. Aber ich empfehle den Kolleginnen und Kollegen von der AfD, sich vielleicht noch mal die Gesetzgebungsverfahren innerhalb von Deutschland anzuschauen. Für das vorliegende Gesetz gibt es nämlich gar kein Zustimmungsverfahren im Bundesrat, insofern brauchen wir dem als Berlin weder zuzustimmen noch es abzulehnen. Der Antrag ist schlichtweg falsch.

[Beifall bei der LINKEN]

Und auch dass Sie in Ihrer Begründung schreiben, dass Sie hier eine große Verschwörung gegen sich und Ihr einziges Wahlkampfthema wittern, geht Lichtjahre an der eigentlichen Thematik vorbei. Sie haben es ja geschrieben, das soll eine Zensurinfrastruktur sein, um jetzt noch ganz schnell für den Bundestagswahlkampf Äußerungen zu einem bestimmten Thema, nämlich Ihrem eigenen Thema, zu unterbinden. Und das ist, gelinde gesagt, Quatsch. Das ist eine Verschwörungsideologie, das sind Fake News.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass Sie mit Ihrer Einschätzung richtig liegen, dass Ihre Anhängerschaft von diesem Gesetz vermehrt betroffen ist, besonders bei Delikten wie Beleidigung oder Volksverhetzung. Aber das wäre auch wohl bei einem besser formulierten Gesetz so. Das kann nicht Grundlage dieser Debatte sein. Aber es erklärt, warum Sie sich an dieser Stelle wehren, wo Sie doch sonst immer so für Law und Order plädieren und Ihnen die Bürgerrechte an diesen Stellen meistens nur im Weg stehen.

Wir werden diesen Antrag im Ausschuss beraten, und vielleicht gehen dann von dieser Ausschussberatung noch ein paar fachliche Impulse an den Rechtsausschuss im Bundesrat aus. Ansonsten bedanke ich mich für diese Debatte, die zwar an dieser Stelle etwas deplatziert ist. Aber ich finde es trotzdem sehr angenehm, dass wir darüber gesprochen haben.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]