Neue Regeln für die Vergabe von Studienplätzen

WissenschaftTobias Schulze

47. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 26. September 2019

lfd. Nr. 6 B: Gesetz zur Umsetzung des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung

Tobias Schulze (LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich etwas zu den Details des Gesetzes sagen, aber die Rede des Kollegen Hausmann fordert mich jetzt doch heraus. NCs sind als Notmaßnahme in den Siebzigerjahren entstanden, als man den sogenannten Studierendenberg hatte und nicht wusste, wie man die Kapazitäten so schnell ausbauen sollte, dass alle einen Studienplatz bekommen. Wir haben in unserer Verfassung das Grundrecht auf Berufsfreiheit enthalten; die Kollegin Dr. Czyborra hat es angesprochen. Im Kern darf hier jeder den Beruf erlernen, den er erlernen möchte. NCs sind die Notmaßnahmen, wenn die Studienplätze für diese Berufswahl nicht ausreichen. Nun sind wir in Berlin in der besonderen Situation, eine Großstadt und noch dazu eine sehr attraktive Großstadt zu sein. Wir haben sehr viele Bewerbungen auf relativ wenige Studienplätze. Leider müssen wir immer auswählen, wer bei uns studieren darf. Das aber zum Grundprinzip zu erheben, wie Sie das gerade gemacht haben – dass nur jemand, der eine gute Abiturnote hat, hier studieren darf, als wenn wir nicht alle Menschen zu einem guten Berufsabschluss führen wollten –, das muss ich entschieden zurückweisen. Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht nicht vor.

Dieses hat die NCs immer als temporär begrenzte Notmaßnahme beschrieben, und deswegen ist es auch so, dass dort, wo wir Studiengänge haben, die nicht voll ausgefüllt sind, die NCs wieder abgeschafft werden müssen. Es gibt ja auch zulassungsfreie Studiengänge in Berlin, die nicht so eine hohe Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern haben. Wir wollen eigentlich, dass das Studienangebot der Studiennachfrage entspricht. Das heißt, unser Ansinnen muss es sein, so viele Studienplätze aufzubauen, dass alle jungen Menschen, die einen bestimmten Studiengang wählen wollen, das auch tun können. Das muss unser Ziel sein.

Wir werden in Berlin Schwierigkeiten damit haben, einfach wegen der Attraktivität der Stadt und natürlich auch der Attraktivität der Wissenschaftseinrichtungen. Wir haben aber auch Universitäten und Hochschulen, die nicht voll sind. Da gibt es auch keine NCs. Da wünschen sich die Menschen vor Ort, dass Studierende dort endlich hingehen. Das muss auch das Ziel für uns alle sein. Insofern geht es jetzt darum, die Hochschulen weiter zu öffnen und den Versuch zu unternehmen, dass wir tatsächlich keine Studierendenberge haben, die wir irgendwie untertunneln müssen, sondern dass wir Bildungschancen ausbauen.

Wenn Sie sagen, das deutsche Bildungssystem sei sozial gerecht, es sei eines der egalitärsten der Welt, dann muss man sagen, dass das einfach nicht stimmt. Die Studien, die es dazu gibt, sagen das Gegenteil. Die sprechen davon, dass wir trotz der Studiengebührenfreiheit immer noch eine extrem hohe Abhängigkeit von der sozialen Lage der Eltern haben. Wir haben an unseren Hochschulen eben gerade keine soziale Durchmischung in ausreichender Form. Und wenn wir jetzt die Zulassungsverfahren überarbeiten, dann geht es uns genau darum, dass Menschen, die zum Beispiel kein Abitur, sondern berufliche Qualifikationen haben – wie eine Krankenschwester, die lange gearbeitet hat und jetzt Ärztin werden will –, ein Studium auch aufnehmen können. Dazu haben wir die richtigen Regelungen geschaffen.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Klaer?

Tobias Schulze (LINKE):

Ja, bitte schön!

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Bitte schön!

Markus Klaer (CDU):

Sehen Sie es auch so wie ich, dass es einige Bundesländer gibt – zum Beispiel Brandenburg –, die nicht ausreichend ausbilden, was bedeutet, dass wir für andere Bundesländer ausbilden und die Leute uns danach abgezogen werden?

Tobias Schulze (LINKE):

Das Saldo ist, ehrlich gesagt, eher umgekehrt. Wir bilden für andere Bundesländer aus, und die jungen Menschen bleiben dann hier. Das ist tatsächlich so der Fall. Die gehen danach nicht nach Brandenburg zurück, worüber sich die Brandenburger bitter beschweren. Wir haben dann den wissenschaftlichen Nachwuchs da, die hochausgebildeten Menschen. Aber es gibt spannende Beispiele wie die Lehrerausbildung in Bayern oder Baden-Württemberg. Dort werden wirklich zu wenige Lehrer und Lehrerinnen ausgebildet. Das machen wir hier mit, und die gehen dann zurück nach Bayern oder Baden-Württemberg. Darüber können wir mal nachdenken. Das ist tatsächlich ein Problem. – Danke!