Neuvergabe des Kultur-Ticketing

KulturRegina Kittler

52. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 16. Januar 2020

Zu Neuvergabe des Kultur-Ticketing (Priorität der Fraktion der SPD)

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache  18/1946

Regina Kittler (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich würde ja mal interessieren, ob diese Rede mit Herrn Evers abgesprochen war, aber das bloß mal so.

Mit diesem Antrag der Koalition soll der Senat beauftragt werden, die bisherige Praxis von öffentlich geförderten Kultureinrichtungen und die Möglichkeiten gemeinsamer Ausschreibung des Kulturticketings sowie die Anforderungen an zukünftige Ticketinglösungen zu prüfen bzw. darzulegen. Herauskommen sollte, ob und unter welchen Bedingungen die Entwicklung eines integrierten Ticketingsystems in öffentlicher Trägerschaft oder öffentlicher Beauftragung – das wird man dann sehen – zur gemeinsamen Nutzung durch die Berliner Theater, Orchester und freien Gruppen möglich wäre, relevant sicher auch für Museen oder Gedenkstätten.

In der bisherigen Debatte wurde deutlich, dass es hier keine schnellen Lösungen geben soll. Dazu ist das Thema viel zu komplex, wirtschaftlich bedeutsam und wird finanzielle Auswirkungen haben, klar. Vor- und Nachteile müssen umfänglich gegeneinander abgewogen werden. Dann müssen wir gemeinsam eine Entscheidung treffen. Vorteile wären:

Erstens: Die Information und Ticketbuchung auf einer öffentlichen Plattform wären für alle beteiligten Kulturangebote möglich.

Zweitens: Datenschutz und Datensparsamkeit würden wie überall in der öffentlichen Verwaltung gelten.

Drittens: Ticketaufschläge könnten entfallen, von denen bisher private Dienstleister leben.

Viertens: Bürokratischer Aufwand für die Kultureinrichtungen könnte minimiert werden und eventuell auch eine Kostenersparnis bringen. Das wird man auch prüfen müssen.

Über mögliche Nachteile haben wir ebenfalls bereits diskutiert, auch übrigens mit Vertreterinnen und Vertretern von Kultureinrichtungen. Diese wären möglicherweise:

Erstens, dass dem Land dauerhaft strukturelle Kosten für die öffentliche Plattform des Ticketingsystems und auch Personalkosten entstehen würden. Hier ist natürlich eine Gegenrechnung zu den Einsparungen notwendig.

Zweitens, dass bei der vereinbarten Freiwilligkeit der Teilnahme durch die Kultureinrichtungen nicht alle teilnehmen und so der erhoffte Effekt eines einheitlichen Systems eventuell nicht erreicht wird.

Drittens, dass eine gezielte Ansprache eines Hauses an seine Besucherinnen und Besucher schwieriger werden oder doppelten Aufwand bedeuten könnte.

Viele Fragen müssten da erst mal geklärt werden, wie zum Beispiel: Welche Einrichtungen nutzen aktuell welche Ticketingsysteme und haben Verträge mit welchen Dienstleistern und zu welchen Konditionen? Haben die Einrichtungen Probleme oder Kritik an ihren bisherigen Ticketinglösungen? Was müsste optimiert werden? Was muss ein neues öffentliches Ticketingsystem können? Und wie wird mit den bereits erfassten Daten umgegangen? Das ist eine Menge Arbeit, die da auf den Senat zukommen wird, die in anderen Städten wie Wien oder München schon geleistet wurde.

Beschließen wir also heute den Antrag! Und um mit den Worten der FDP-Vertreterin im Kulturausschuss zu enden, sage ich mal: Nur Mut, Herr Juhnke!

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