Regelung zu finalem Todesschuss nicht notwendig

41. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 9. Mai 2019

Niklas Schrader (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Haus schon einen Antrag zum finalen Todesschuss von der CDU beraten und auch von der AfD-Fraktion. Man könnte also meinen, wir hätten unsere Positionen dazu schon ausführlich ausgetauscht. Jetzt ist die FDP auch noch aufgewacht und hat einen Antrag vorgelegt. Aber gut, es ist ein ernstes, wichtiges Thema, da können wir hier gerne noch mal die Argumente austauschen. Aus unserer Sicht gibt es vor allem drei Gründe, warum wir so eine Regelung nicht brauchen und nicht wollen.

Erstens gab es in der Vergangenheit überhaupt keine Fälle, bei denen die hier vorgeschlagene Regelung Auswirkungen gehabt hätte. Mir ist aus den letzten Jahren in Berlin kein einziger Fall bekannt, in dem eine Polizistin oder ein Polizist wegen eines tödlichen Schusses verurteilt wurde oder anderweitig in rechtliche Schwierigkeiten geraten ist.

[Marc Vallendar (AfD): Darum geht es doch gar nicht!]

Ich frage mich deshalb wirklich, ob dieses Problem des gezielten Todesschusses überhaupt eine praktische oder nur eine theoretische Relevanz hat. Die Fallkonstellationen, die dafür immer angebracht werden, kommen jedenfalls in der Praxis bislang nicht vor.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Kollege! Gestatten Sie Zwischenfragen? Ich hätte eine von Herrn Luthe und eine vom Kollegen Dregger.

Niklas Schrader (LINKE):

Ich würde jetzt lieber erst mal zusammenhängend weiterreden. – Danke!

[Zurufe von der CDU und der FDP]

Ich komme mal zum zweiten Grund. Ich bin auch der Meinung, dass es keine Regelungslücke gibt.

[Marc Vallendar (AfD): Das ist eine Mindermeinung! –
Zuruf von Oliver Friederici (CDU)]

Das Unmittelbarer-Zwang-Gesetz und auch die Rechtfertigungstatbestände des Strafgesetzbuches, also Notwehr, Nothilfe, rechtfertigender Notstand, bieten genug Rechtssicherheit für die handelnden Beamtinnen und Beamten. Kollege Zimmermann hat es auch ausgeführt, im Grunde ist die rechtliche Situation vorher und nachher, was die Auswirkungen betrifft, die gleiche. Wie gesagt, es ist schwer vorstellbar: In welcher Konstellation soll denn ein tödlicher Schuss durch die Polizei angemessen und notwendig sein, wenn er gerade nicht unter die Kategorie der Notwehr oder des Notstandes fällt? Da fällt mir keine ein.

[Zuruf von Marcel Luthe (FDP)]

Auch das Beispiel Bataclan, das hier angeführt wurde, da kann ich auch sagen: Wo soll denn bitte dort keine unmittelbare Bedrohung bestanden haben? – Natürlich bestand sie dort, Herr Luthe!

[Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]

Deshalb, wenn wir so eine Befugnis machen, wird sie im besten Fall vollkommen wirkungslos sein, weil sie einfach nicht angewandt wird. Im schlechten Fall – und das führt mich zum dritten Punkt – droht aber die Gefahr, dass so eine Regelung die Hemmschwelle beim Schusswaffengebrauch senkt, und das werden wir nicht zulassen.

[Karsten Woldeit (AfD): Och! –
Marcel Luthe (FDP): So ein Unsinn! –
Paul Fresdorf (FDP): Schämen Sie sich!]

Und da hilft es auch nicht, wenn, wie in Ihrem Antrag, liebe FDP-Fraktion, der Innensenator den Todesschuss anordnen soll. Das finde ich auch etwas schräg. Sie räumen ihm ja noch die Möglichkeit ein, das zu delegieren. Das würde er natürlich tun, denn ein Innensenator ist kein Polizeiführer, er ist kein Einsatzleiter, sondern er ist für die politische Führung da. Es wäre also etwas, was der Innensenator ohnehin nicht machen würde. Wir halten diese Befugnis für falsch.

Richtig ist, dass man mehr für Beamte tun kann, die – aus welchen Gründen auch immer – von der Schusswaffe Gebrauch machen und einen Schuss auf Menschen abgegeben haben. Da läuft standardmäßig erst mal ein Ermittlungsverfahren. Ich finde schon, da sollte jeder die Möglichkeit haben, dann mithilfe eines Rechtsbeistandes alle Möglichkeiten der Verteidigung zu nutzen und dafür auch nicht in Vorkasse zu gehen. Deshalb unterstützen wir gerne die Verbesserung des Rechtsschutzes für Polizeibeamte, die die Schusswaffe eingesetzt haben. Da können wir sofort eine Regelung finden.

Ansonsten lassen Sie uns unser Gehirnschmalz doch lieber darauf verwenden, dass Situationen mit Schusswaffengebrauch erst gar nicht entstehen! Wenn man sich die Fälle von tödlichen Schüssen in den letzten Jahren anschaut, dann stellt man fest, es waren ganz überwiegend keine Schwerkriminellen oder Terroristen. Das waren ganz überwiegend psychisch kranke Menschen, die aus irgendwelchen Gründen aggressiv oder gefährlich waren.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Niklas Schrader (LINKE):

Nein, ich möchte das jetzt zu Ende führen! – Wenn wir auf diesem Gebiet Handlungsbedarf haben, dann beim Umgang der Polizei mit psychisch kranken Menschen. Da kann eine bessere Ausbildung hilfreich sein. Da kann ein verstärktes Einsatztraining hilfreich sein. Vielleicht kann man auch erreichen, dass in der einen oder anderen Situation, wo es nicht um Sekunden geht, dann psychologische Hilfe schneller vor Ort ist. Auch da ist, glaube ich, noch Luft nach oben. Ich finde, da müssen wir uns doch die Frage stellen, nicht nur, was passiert, wenn Gefahr für Leib und Leben bereits konkret ist, bereits im Gange ist, sondern was wir tun können, um das Entstehen solcher Situationen von vornherein zu vermeiden. Das ist die Aufgabe, die wir uns hier geben müssen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN –
Beifall von Jörg Stroedter (SPD)
und Benedikt Lux (GRÜNE)]