Religiöse Symbole an öffentlichen Schulen

Hakan Taş

Wir sollten und werden die angebrachten Konsequenzen aus dem Kopftuchurteil des Landesarbeitsgerichts un-aufgeregt prüfen.

Rede als Video

Aus dem Vorab-Wortprotokoll

6. Sitzung, 16. Februar 2017

lfd. Nr. 3.5:

Priorität der Fraktion der CDU

Berlin steht zum Neutralitätsgebot – keine religiösen und weltanschaulichen Symbole in den öffentlichen Schulen

Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 18/0154

 

 

Hakan Taş (LINKE):

 

Manche können ja noch lachen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sollten und werden die angebrachten Konsequenzen aus dem Kopftuchurteil des Landesarbeitsgerichts unaufgeregt prüfen. Wir werden uns dabei auch nicht von der demokratischen Opposition treiben lassen und darauf achten, dass wir nicht in das Fahrwasser dieser islamfeindlichen, rassistischen Strömungen geraten.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Oh! von der AfD –
Lachen bei der AfD]

– Ich hatte ja gerade gesagt: Noch können Sie lachen. – Wir sind in der Pflicht, die Diskussion entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2015 zu führen. Es wird von mancher Stelle behauptet, dass Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die gesetzliche Regelung in Nordrhein-Westfalen sei nicht auf Berlin übertragbar, weil das Gesetz in Nordrhein-Westfalen nur den Islam zum Gegenstand gehabt habe. Bei allem Respekt, diese Argumentation ist absurd. Deshalb ist auch der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses in seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2015 zu dem Ergebnis gekommen, dass ein solches pauschales Verbot nicht zulässig ist.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Eine sachkundige Diskussion gebietet auch und vor allem, diese Kopfbedeckung sachgerecht einzuordnen. Das Kopftuch ist kein Symbol, auch dann nicht, wenn es von bestimmten Gruppierungen als Symbol eingesetzt wird. Es ist ein religiöses Gebot, und auch nicht ein politisches Symbol.

Hingegen wird gesagt, dass nicht alle Muslima ein Kopftuch tragen oder dass nicht alle Islamgelehrten das so sehen. Übrigens hat auch hier das Bundesverfassungsgericht uns und Ihnen den Weg vorgegeben. Ich darf aus dem Urteil zitieren – mit Ihrer Erlaubnis –:

 

Es kommt dabei nicht darauf an, dass der genaue Inhalt der Bekleidungsvorschriften für Frauen unter islamischen Gelehrten durchaus umstritten ist … Es genügt, dass diese Betrachtung unter den verschiedenen Richtungen des Islam verbreitet ist und insbesondere auf zwei Stellen im Koran zurückgeführt wird.

Mit einer weiteren Feststellung hat das Gericht der unsachgemäßen Symboldiskussion aus meiner Sicht auch ein Ende gesetzt: Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, dass andere Richtungen des Islam ein als verpflichtend geltendes Bedeckungsgebot für Frauen nicht kennen.

Nicht zuletzt ist es gemäß unserem Grundgesetz dem Staat nicht gestattet, Religion zu kommentieren bzw. nur eine bestimmte Auffassung einer Religion zu bevorzugen – so, wie es das Bundesverfassungsgericht auch festgehalten hat. Dem Staat ist es indes verwehrt, derartige Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als richtig oder falsch zu bezeichnen. Also weg von der Symboldiskussion!

Der Staat soll und muss ideologisch und glaubensmäßig neutral sein. Das ist Konsens, aber es muss ausgestattet werden, was das in der Praxis tatsächlich bedeutet. Manche argumentieren mit möglicher Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler: Nur, weil es eine Lehrerin mit Kopftuch sieht, soll ein Mädchen auch ihren Kopf bedecken oder gar zum Islam konvertieren. – Für wie dumm halten wir unsere Kinder?

Es wird dann gern das Argument der Frauenrechte angeführt. In dieser Frage gibt es in großen Teil des Islam großen Änderungsbedarf.

Das ist unstrittig, aber glaubt irgendjemand ernsthaft überhaupt daran, dass eine Lehramtsbewerberin oder, wie in einem anderen Fall, eine studierte Juristin, die sich nicht scheut, juristisch dagegen vorzugehen, unterdrückte Frauen sind? Und glaubt jemand auch ernsthaft daran, dass Frauen dadurch freier werden, indem sie vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden? Auch dazu gibt es unterschiedliche Urteile, aber meine Redezeit ist fast zu Ende, deswegen komme ich gleich zum Schluss. Natürlich sollten wir eine gesamtgesellschaftliche Debatte führen, aber nicht, um Islamfeindlichkeit zu schüren, sondern um einen möglichst großen Konsens in der Gesellschaft, in Berlin zu erreichen, der die geänderten Realitäten in unserem Land auch respektiert.

[Beifall bei der LINKEN]

Schließlich sind hier unterschiedliche Grundsätze in eine vernünftige Beziehung zu setzen, nämlich die Religionsfreiheit, die Verhinderung von Diskriminierung und die Neutralität des Staates. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

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