Verfolgung von Homosexuellen in Deutschland seit 1945

Legislatives Unrecht beseitigen, erlittenes Unrecht entschädigen, Wissenschaft und Dokumentation voranbringen

Abgeordnetenhaus von Berlin
17. Wahlperiode • 7. Sitzung

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0103

Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am heutigen 26. Januar fand am Mahnmal fur die verfolgten Homosexuellen wieder einmal die jahrliche Kranzniederlegung statt.

[Unruhe]

Vizepräsident Andreas Gram:

Entschuldigen Sie bitte, Herr Abgeordneter Dr. Lederer! Darf ich Sie einen Moment unterbrechen? Es ist Unruhe hier im Saal. – Ich bitte die Gruppen, die Privatgesprache fuhren, das vielleicht draußen zu machen und dem Kollegen Dr. Lederer die nötige Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen. – Bitte schön!

Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Das ist inzwischen – zum Glück – moglich, weil es dem Engagement vieler Aktivistinnen und Aktivisten aus der Bewegung, aber auch vielen Vorkampferinnen und Vorkampfern aus den Parlamenten zu verdanken ist, dass der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Stiftung Denkmal fur die ermordeten Juden Europas einen solchen Gedenkort geschaffen hat.

Wir sind in der Situation, dass wir, wenn wir uber die Verfolgung und Verurteilung insbesondere schwuler Manner reden, immer noch uber eine Zeit reden, die wir vor 1945 veranschlagen. Nur ist es so, dass auch nach 1945 fur viele homosexuelle Manner das Dritte Reich nicht vorbei war. Inzwischen ist im Deutschen Bundestag anerkannt worden, dass der § 175 in der NS-Fassung, der 1935 verscharft worden ist, als nationalsozialistisches Unrecht zu betrachten ist, obwohl er in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 in Kraft war und danach auch Verurteilungen vorgenommen worden sind. Was bis heute nicht passiert ist, ist die kollektive Rehabilitierung und Entschadigung all derjenigen, die in der Deutschen Demokratischen Republik oder in der Bundesrepublik Deutschland seit 1945 aufgrund diskriminierender Strafvorschriften fur schwule Manner verurteilt worden sind. Es ist an der Zeit – es leben nicht mehr viele. Und wenn wir wollen, dass der eine oder andere noch in den Genuss dieses an der Stelle ja nur sehr vorsichtigen Kompensierens großer Menschenrechtsverletzungen, die ihm angetan worden sind, kommen soll, dann muss es bald geschehen, sonst leben namlich keine mehr.

[Beifall bei der LINKEN, den GRUNEN und den PIRATEN]

Der Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, beabsichtigt dreierlei: Er will erstens an das anknupfen, was das Abgeordnetenhaus bereits 2009 im Rahmen der Initiative fur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt schon einmal beschlossen hat: namlich eine Bundesratsinitiative, die all diejenigen unterstutzen soll, die seit Jahren versuchen, dieses Ziel im Deutschen Bundestag durchzusetzen. Es geht zweitens darum, uber Rehabilitierung und Entschadigung hinaus die Bundesregierung zu veranlassen, eine Kommission mit der Aufarbeitung von Forschungslucken zu beauftragen. Es ist eine gesamtdeutsche Angelegenheit, sich dieser Verantwortung zu stellen. Und es geht drittens darum, etwas zu tun, was wir ebenfalls seit 2009 in diesem Haus diskutieren und was uber die Reihen aller Fraktionen hinweg hier immer wieder als wichtiges Anliegen angesehen worden ist, namlich nicht nur zuzuschauen, wie andere etwas tun, sondern zu beginnen, an das anzuknupfen, was seit 1933, 1934, 1935 in Berlin verschutt gegangen ist, namlich nicht nur eine lebendige lesbisch-schwule Kultur, sondern daruber hinaus auch, Berlin als einen Kristallisationspunkt fur moderne sexualwissenschaftliche Forschung zu betrachten, wie es damals im Magnus-Hirschfeld-Institut geschehen ist, das von den Nazis geschandet worden ist. Magnus Hirschfeld wurde ins Exil getrieben. Wir mussen dort anknupfen.

Es ist oft gesagt worden, da hatte ein Wandel der Sichtweisen stattgefunden. Nicht jedes Mal, wenn der Gesetzgeber Gesetze andert, fangt er an, ruckwirkend all diejenigen zu entschadigen und zu rehabilitieren, die noch unter alten Strafgesetzen gelitten haben. Aber ich glaube, mit Verweis auf Gerichtsurteile inzwischen auch des Bundesverfassungsgerichts und des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte sagen zu konnen: Es geht hier nicht einfach nur um geanderte Ansichten des Gesetzgebers, sondern das, was dort passiert ist, war von Anfang an menschenrechtswidrig. Es war von Anfang an Unrecht, und es ist an der Zeit, das einzugestehen, die davon Betroffenen individuell zu entschadigen und insgesamt kollektiv in Rehabilitierung und Entschadigung zu gehen, indem wir diese Schritte vollziehen.

[Beifall bei der LINKEN, den GRUNEN und den PIRATEN]

Vor diesem Hintergrund will ich abschließend noch mal daran erinnern, dass in vielen europaischen Landern die Homosexualitat nicht strafbar war, dass auch im 19. Jahrhundert in vielen Staaten des Deutschen Bundes die Homosexualitat nicht strafbar war, dass in der Weimarer Republik 1922 von Gustav Radbruch ein Reichsstrafgesetzbuchentwurf vorgelegt worden ist, in dem die Homosexualitat nicht mehr strafbar war und dass es in den letzten Jahren der Weimarer Republik sogar zu einer Entscheidung des Strafrechtsausschusses des Deutschen Reichstags gekommen ist, der die Streichung des § 175 im Reichsstrafgesetzbuch vorsah. Die Nazis waren eine dunkle Zasur. In der Bundesrepublik wie in der DDR hat es gedauert, bis es zur Umkehr kam.

Vizepräsident Andreas Gram:

Herr Kollege Dr. Lederer! Sie mussten zum Ende kommen. Dr. Klaus Lederer (LINKE):

– Ich bin sofort fertig. – Und es ist jetzt an der Zeit, den letzten Schritt zu vollziehen. Ich bitte deshalb alle Fraktionen dieses Hauses um Zustimmung zu unserem Antrag.

[Beifall bei der LINKEN, den GRUNEN und den PIRATEN]

Vizepräsident Andreas Gram:

Vielen Dank!