Öffentlichkeitsfahndung

Sebastian Schlüsselburg

Dieser Antrag und leider auch Ihre Rede machen zwei Dinge deutlich: Entweder Sie haben keine Ahnung von unseren Grundrechten, oder die Grundrechte und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind Ihnen schlichtweg egal. Das wäre ein Skandal, weil Sie dann nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stünden.

 

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Aus dem Vorab-Wortprotokoll

4. Sitzung, 12. Januar 2017

lfd. Nr. 4.4:

Priorität der AfD-Fraktion

Tagesordnungspunkt 22

Öffentlichkeitsfahndung

Antrag der AfD-Fraktion
Drucksache 18/0068

Präsident Ralf Wieland:

Danke schön! – Für die Fraktion Die Linke jetzt der Kollege Schlüsselburg.


Sebastian Schlüsselburg (LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Dr. Curio! Dieser Antrag und leider auch Ihre Rede machen zwei Dinge deutlich: Entweder Sie haben keine Ahnung von unseren Grundrechten – das alleine wäre für eine Oppositionsfraktion schon peinlich genug –, oder die Grundrechte und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind Ihnen schlichtweg egal. Das wäre ein Skandal, weil Sie dann nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stünden. So oder so – dieser Antrag ist Ausdruck eines Oppositionsversagens der AfD. Absolut indiskutabel!

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei der SPD und den Grünen]

Aber werfen wir mal einen genaueren Blick auf den Antrag! Sie wollen, dass Berlin eine Bundesratsinitiative startet, um die StPO im Punkt Öffentlichkeitsfahndung zu verschärfen. So eine Öffentlichkeitsfahndung ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen. Sie alle wissen, dass es fast unmöglich ist, Inhalte aus dem Internet zu entfernen, die dort einmal gepostet wurden. Stellen Sie sich vor, nach Ihnen wird öffentlich, zum Beispiel über Facebook und in den Zeitungen, gefahndet! Dann stellt sich heraus, dass Sie zu Unrecht beschuldigt wurden. Eine einfache Google-Suche wird noch Jahre später einem neuen Arbeitgeber entsprechende Treffer zeigen, und vielleicht landet Ihre Bewerbung allein deswegen im Papierkorb.

Genau deswegen stellt die Strafprozessordnung rechtsstaatliche Anforderungen an die Öffentlichkeitsfahndung. Zunächst einmal ist es eine Ermessensnorm. Die Behörden können von ihr Gebrauch machen, müssen es aber nicht. Sie darf ferner nur durchgeführt werden – das wurde gesagt –, wenn ihr ein Richter zugestimmt hat.

Viel wichtiger aber ist, dass die Öffentlichkeitsfahndung eine Art Ultima Ratio ist. Sie soll, gerade weil sie ein massiver Grundrechtseingriff ist, grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn andere Ermittlungsverfahren erfolglos waren oder aller Voraussicht nach erfolglos sein werden.

Und, meine Damen und Herren von der AfD, genau das ist die Wahrung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Sie treten diesen Grundsatz mit diesem Vorschlag mit Füßen. Sie wollen das Ermessen streichen. Sie wollen die Öffentlichkeitsfahndung zur Regel machen. Sie wollen den Richtervorbehalt aufweichen und zuvor keine milderen Ermittlungsmittel gelten lassen. Sie beweisen damit erneut, dass Ihnen Grund- und Freiheitsrechte – mit Verlaub – am Arsch vorbeigehen. Sie wollen unseren Rechtsstaat schleifen. Ich sagen Ihnen: Das ist mit Rot-Rot-Grün und mit dieser freiheitsliebenden Stadt Berlin nicht zu machen. Wir werden diesen Antrag dahin schicken, wo er hingehört: in den Papierkorb für verfassungswidrige Anträge.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Zurufe von Carsten Ubbelohde (AfD)
und Holger Krestel (FDP)]

Für eine Sache ist dieser Antrag dennoch gut: Die AfD tut ja immer so, als stünde sie an der Seite der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden. Mit diesem Antrag reißen Sie sich diese Maske aber selbst herunter. Sie trauen den Ermittlungsbehörden, also denen, die am nächsten an den Fahndungsfällen dran sind, nichts zu. Sie sprechen den Beamten ab, selbst einzuschätzen, wann eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet werden soll oder nicht. Anders ist es nicht zu erklären, warum aus einer Ermessensnorm nach Ihrem Willen eine Mussvorschrift werden soll.

[Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)]

Anders als Sie haben wir größeres Vertrauen in die Ermittlungsbehörden, aber danke für diese hilfreiche Klarstellung! Jeder Polizist, jeder Richter und jeder Staatsanwalt weiß jetzt, wie gering die AfD deren Arbeit schätzt.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Insoweit: Vielen Dank und viel Spaß! Lernen Sie mal, wie das mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit so ist. Das wird Ihnen guttun. Sie haben ja ein, zwei Juristen in der Fraktion.

[Karsten Woldeit (AfD): Das gerade von Ihnen]