Vollständige Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft

Was Sie damit eigentlich machen – und das ist das Schlimme: Sie schreiben diese Diskriminierung fort und schieben sie den Betroffenen selbst in die Schuhe. Was die Politik 2001 und 2002 nicht hinbekommt, haut sie jetzt den Betroffenen um die Ohren. Das ist erbärmlich.

aus dem Wortprotokoll

49. Plenarsitzung

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5:

a) Vollständige Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Berliner Beamtenrecht – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) und des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. März 2014 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Mai 2014
Drucksache 17/1637

zum Antrag der Fraktion Die Linke
Drucksache 17/0465

Zweite Lesung

b) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. März 2014 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Mai 2014
Drucksache 17/1639

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 17/0458

Zweite Lesung

c) Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsrechts

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. März 2014 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Mai 2014
Drucksache 17/1640

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 17/0459

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweiten Lesungen und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel zu a und der zwei Artikel jeweils zu b und c miteinander zu verbinden. Gibt es hierzu Widerspruch? – Den gibt es nicht. Ich rufe also auf die Überschriften und die Einleitungen sowie die Artikel I bis III der Drucksache 17/0465 und die Artikel I und II der Drucksachen 17/0458 und 17/0459. Von nun an stehen den Fraktionen für alle weiteren Beratungen die Kontingente der Gesamtredezeit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zur Verfügung.

In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Lederer. – Bitte sehr!

Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Berlin hat im Jahr 2008 die Lebenspartnerschaft und die Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht rückwirkend zum 3. Dezember 2003 vollständig gleichgestellt. Der Hintergrund war seinerzeit erstens die Föderalismusreform, die dem Land Berlin die Kompetenzen für die Beamtenversorgung und Beamtenbesoldung übertragen hat, und zweitens das Maruko-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das besagt, dass Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG verstößt, die Deutschland bis zum 3. Dezember 2008 vollständig hätte umsetzen müssen. Berlin hat also Versäumnisse des Bundesgesetzgebers korrigiert, und zwar ohne Wenn und Aber. Das war seinerzeit auch alles andere als leicht. Insbesondere der damalige SPD-Justizstaatssekretär Hasso Lieber fand immer neue verfassungsrechtliche Scheinargumente dagegen. Letztlich konnte er sich damit aber nicht durchsetzen.

Was aber damals mit der SPD nicht durchsetzbar war, war die Rückwirkung dieser Gleichstellung vom Zeitpunkt an, als das Institut der Lebenspartnerschaft in Kraft trat – also zum 1. August 2001. Was es damals noch nicht gab, war eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage, inwieweit zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedliche Rechte und Pflichten konstituiert werden dürfen – so, wie das bei Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes angelegt war und wie es heute z. B. im Hinblick auf das gemeinsame Adoptionsrecht leider immer noch ist.

Inzwischen gibt es viele solche Entscheidungen aus Karlsruhe, und sie liegen alle auf einer Linie. Ich nehme mal den Beschluss vom 19. Juni 2012, der ganz klar sagt: Auch wenn der Bundesgesetzgeber die Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Bundesbesoldungsrecht seit dem 1. Januar 2009 beseitigt hat, so verstößt doch auch die Ungleichbehandlung bis zu diesem Zeitpunkt – also von 2001 bis 2009 – gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass es keine verfassungsrechtlichen Sachgründe gibt, die die Diskriminierung von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern gegenüber der Ehe rechtfertigen kann.

Die Grünen und wir als Linke haben einen Antrag gestellt, die Rückwirkung in Berlin auch auf die Zeit zwischen 2001 und 2003 zu erstrecken. Ich hatte bereits gesagt, dass wir sie ab 2003 schon haben, und zwar unbedingt. Wir sind natürlich fest davon ausgegangen, dass die Koalition das annimmt. Schließlich heißt es in den Richtlinien der Regierungspolitik, die die Koalition sich selbst gegeben hat, unter Kapitel V Absatz 3:

Der Senat wird die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi- und Intersexuellen und Trans-Menschen weiter vorantreiben.

Aber weit gefehlt! Sie führen zwar eine Rückwirkung zwischen 2001 und 2003 ein, aber nur, wenn die Ansprüche bereits damals geltend gemacht worden sind. Meine Damen und Herren von der Koalition! Dazu zwei Bemerkungen: Es wäre ehrlicher gewesen, Sie hätten alles beim Alten gelassen,

[Thomas Birk (GRÜNE): Richtig!]

denn wer bitte soll im Jahr 2001 oder 2002 solche Ansprüche geltend gemacht haben – zu einem Zeitpunkt, wo gerade die CDU im Bundesrat verhindert hat, dass Ehe und Lebenspartnerschaft dieselben Rechte bekommen? Wer sollte ein Jahrzehnt vorher ahnen, dass Karlsruhe ihm im Jahr 2012 recht geben wird und schon mal vorsorglich im Jahr 2001 oder 2002 einen Antrag stellen, falls die Koalition dann 2014 sagt: Ihr bekommt das Geld, wenn ihr 2001 oder 2002 einen Antrag gestellt habt? – Das ist beschämend, und niemand wird von dieser Regelung profitieren – kein Mensch!

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN –
Beifall von Thomas Birk (GRÜNE)
und Anja Kofbinger (GRÜNE)]

Was Sie damit eigentlich machen – und das ist das Schlimme: Sie schreiben diese Diskriminierung fort und schieben sie den Betroffenen selbst in die Schuhe. Was die Politik 2001 und 2002 nicht hinbekommt, haut sie jetzt den Betroffenen um die Ohren. Das ist erbärmlich.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN –
Beifall von Thomas Birk (GRÜNE)
und Anja Kofbinger (GRÜNE)]

Zweite Bemerkung – und das ist der Grund, warum wir auch gegen Ihr Gesetz stimmen werden: Ihr Gesetz dürfte verfassungswidrig sein. Es kann nämlich schwerlich sein, dass die Betroffenen von 2003 bis 2014 unbedingt einen Anspruch haben, von 2001 bis 2003 aber nur, wenn sie damals einen Antrag gestellt haben. Meine Damen und Herren! Da kann man den Betroffenen nur zu einer Verfassungsbeschwerde raten, denn wie wollen Sie diese Differenzierung eigentlich rechtfertigen? Die ist doch völlig willkürlich. Dass damals die rot-rote Regierung eine vergleichsweise progressive war und Sie eine stockreaktionäre Koalition sind, soll ein Grund sein, der ein Verfassungsgericht überzeugt? – Das ist doch lächerlich. Das meinen Sie doch nicht ernst.

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]

Ich komme zum Schluss: Das ist ein so erbärmliches Gesetzeswerk, dass Sie sich schämen sollten. Für die SPD, eine Partei, die noch im Bundestagswahlkampf durch die Gegend gerannt ist und gesagt hat: „100 Prozent Gleichstellung nur mit uns“, ist das eine queerpolitische Bankrotterklärung. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN –
Torsten Schneider (SPD): Machen Sie jetzt
eine Normenkontrollklage, Herr Lederer? –
Dr. Klaus Lederer (LINKE): Wenn ihr eine
haben wollt, könnt ihr eine haben! –
Torsten Schneider (SPD): Es geht nicht um
das Wollen. Es geht um Sie, Ihre Hybris!]

Vizepräsidentin Anja Schillhaneck:

Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! –