Zweckentfremdungsverbot mit Steuerdaten durchsetzen

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80. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 3. Juni 2021

Zu "Abgabenordnung ergänzen – Zweckentfremdungsverbote auch mit Steuerdaten durchsetzen" (Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/3506

Sebastian Schlüsselburg (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zweckentfremdung von Wohnraum ist kein Kavaliersdelikt, und die Airbnb-Vermieter – die von ihnen, die Steuersünder gewesen sind – dürfen sich nicht länger hinter dem Steuergeheimnis verstecken. Das ist die zentrale Botschaft dieses Antrags.

Teile dieser Debatte habe mich einigermaßen befremdet; da hatten wir im Hauptausschuss eine wesentlich substanziiertere und sachlichere Debatte als hier. Ich versuche, jetzt noch mal ein bisschen auf den eigentlichen Kerngehalt des Antrags zu kommen, ohne daraus eine Projektionsfläche für irgendwelche Wahlkampfkapriolen zu machen.

Was ist die Genese dieses Antrags? – Wir alle haben hier im Plenarsaal in der Fragestunde zu Recht den Erfolg der Bundesländer, die unter Federführung des Bundeslandes Hamburg prozessiert haben, gefeiert und uns darüber gefreut, dass das geltende Steuerrecht in der Bundesrepublik endlich durchgesetzt werden kann. Warum? – Weil wir Daten bekommen haben, die auf irischen Servern lange vor dem Steuerfiskus versteckt worden sind. Das ist ein Erfolg für den Rechtsstaat, und das haben wir alle auch so gesehen.

Wir haben auch gefragt, ob diese Erkenntnisse genutzt werden können, um einem weiteren Gesetz – dem Zweckentfremdungsverbot; in dem Fall bezogen auf eine Ordnungswidrigkeit – hier in Berlin zur Durchsetzung zu verhelfen. In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage, die ich an den Senat gerichtet habe, wurde uns dargelegt, dass das im Moment nicht geht, weil die Ausnahmetatbestände in der Abgabenordnung auch in Bezug auf durch das EU-Amtshilfegesetz erlangte Daten abschließend geregelt sind, und dass wir dort eine Änderung vornehmen müssen. Genau deswegen legen wir diesen Einen-Punkt-Antrag vor. Es geht um die Durchsetzung des Rechtsstaates, und zwar in diesem Fall um das vom Abgeordnetenhaus beschlossene Zweckentfremdungsverbotsgesetz.

Dieses Gesetz hat nach meiner Kenntnis – Herr Kollege Buchholz hat es gerade noch einmal gesagt – die CDU-Fraktion mit der SPD-Faktion in der letzten Wahlperiode hier beschlossen. Gucken Sie doch mal in Ihr eigenes Gesetz! Diese Ordnungswidrigkeit ist kein Pappenstiel. Die kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500 000 Euro geahndet werden. Das ist der, um es juristisch auszudrücken, Preis für den Unwertgehalt des Verstoßes gegen dieses Gesetz, gegen Recht und Ordnung. Das hat ein verdammt hohes Gewicht, gerade in Zeiten, in denen Wohnraum knapp ist. Da ist es völlig zu Recht so, dass wir hier versuchen, den Bundesgesetzgeber zu beauftragen, eine entsprechende Ausnahmeregelung zu nehmen, damit dieses hohe Gut, das einen hohen Unwertgehalt hat, die Möglichkeit bekommt, real durchgesetzt zu werden. Im Moment verstecken sich die Airbnb-Vermieter hinter dem Umstand, dass es zu wenige Mitarbeiter in den Bezirksämtern gibt, die das Internet Tag für Tag durchforsten, den Abgleich mit der Datenbank herstellen und gucken, ob das Leute sind, die registriert sind, und ob sie über das zulässige Maß hinaus vermietet haben. Dagegen können Sie doch eigentlich nichts haben, zumindest dann nicht, wenn Sie dem eigenen Gesetz, das Sie beschlossen haben, zur Durchsetzung verhelfen wollen. Das ist doch schon mal ein erheblicher Widerspruch, den ich an der Stelle in Ihrer Argumentation erkenne.

Jetzt kommen wir noch mal kurz zum Steuergeheimnis: Frau Brinker, das Steuergeheimnis, wie es im Moment in der Abgabenordnung vom Gesetzgeber ausbuchstabiert wurde, ist nicht vom Himmel gefallen. Das wurde von Menschen gemacht, natürlich im Rahmen der Spielregeln, die uns auch von der Verfassung gegeben werden, aber der Gesetzgeber hat eine weite Einschätzungsprärogative, an welcher Stelle er Gesetze ändert und wo er Spielräume eröffnet, um andere Gesetze, die er oder andere Gesetzgeber beschlossen haben, zur Durchsetzung zu verhelfen. Da kann der Gesetzgeber selbstverständlich die von ihm gemachten Gesetze ändern.

Wenn jemand etwas dagegen hat, dann kann er den Rechtsweg bestreiten, dann haben wir Gewaltenteilung, dann kann geschaut werden, ob das Ganze verhältnismäßig war oder nicht. Aber sich hinzustellen und zu behaupten, das Steuergeheimnis ist gottgegeben und nicht veränderbar, lässt ganz schön tief blicken und ist die Absage an Politik.

Ich habe den Eindruck, dass Sie hier die Leute beschützen wollen, die die Anteilseigner von Airbnb sind, die Profite mit der Kapitalisierung von Wohnungsleerstand machen. Das ist doch der Grund, warum Sie sich hier hinstellen und warum Sie das Steuergeheimnis vorschieben. Machen Sie sich doch mal ehrlich, dann wissen die Mieterinnen und Mieter, die auf Wohnraum angewiesen sind und die den brauchen, auch, worum es geht.

Letzter Satz noch zur CDU:

Sie haben von den Baufertigungszahlen schwadroniert und angeblich gesagt, dass die so niedrig sind.

Die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetz – das hat Herr Lux gesagt – hat bis jetzt ca. 20 000 Wohnungen dem Mietenmarkt wieder zugeführt. Wenn man sich die Baufertigstellungszahlen der letzten Jahre in Steglitz-Zehlendorf anschaut, bräuchten wir 66 Jahre, um überhaupt diese Zahl zu erreichen. Wenn Sie hier rumnölen, fangen Sie mal an, vor der eigenen Haustüre zu kehren.