Abschiebehaft ist auch in gesonderten Einrichtungen keine Lösung

Hakan TaşDIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Innensenator Henkel ist aufgefordert, das EuGH-Urteil umgehend umzusetzen

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die sogenannte Abschiebehaft in den Bundesländern erklärt der Sprecher für Inneres, Partizipation und Flüchtlinge Hakan Taş:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, »dass ein Mitgliedstaat auch dann verpflichtet ist, illegal aufhältige Drittstaatsangehörige grundsätzlich in einer speziellen Hafteinrichtung dieses Staates in Abschiebungshaft zu nehmen, wenn er föderal strukturiert ist und die nach nationalem Recht für die Anordnung und Vollziehung einer solchen Haft zuständige föderale Untergliederung über keine solche Hafteinrichtung verfügt.« (Rechtssachen C-473/13 und C-514/13).

Das bedeutet: Ab sofort dürfen sogenannte Abschiebehäftlinge nicht in »normalen« Gefängnissen untergebracht werden. Dies ist folgerichtig, denn sie sind keine Straftäter, sondern Personen, die kein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik besitzen. Über die Hälfte von ihnen sind Asylbewerber*innen oder Flüchtlinge, die kein Asyl bzw. keinen Schutz erhalten haben.

Für diesen Personenkreis sollte es allerdings auch keine Abschiebehaft und damit überhaupt keine gesonderte Einrichtung geben. Die Begründung, sie würden untertauchen und sich der Abschiebung entziehen, ist fadenscheinig. Wer abtauchen will, taucht auch ab. Innensenator Henkel ist aufgefordert, das EuGH-Urteil umgehend umzusetzen.

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