Alg-II-Empfangende sollen möglichst nicht umziehen müssen

Aus dem Abgeordnetenhaus

Auch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts

Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts erklären die sozialpolitische Sprecherin Ülker Radziwill (SPD) und die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Elke Breitenbach (DIE LINKE):

Die Entscheidung des Gerichts ist bedauerlich. Es war der feste Wille der Koalition, mit der Einjahresfrist eine Regelung im Sinne der Betroffenen vorzunehmen.

Das Land Berlin hat seine Regelung bereits unabhängig von der Gerichtsentscheidung den bundespolitischen Vorgaben angepasst und die Frist zur Überprüfung von einem Jahr auf 6 Monate geändert.

Wir halten an dem Ziel fest, dass Alg-II-Empfangende möglichst nicht umziehen müssen und sich auch weiterhin darauf konzentrieren können, Arbeit zu suchen. Dafür ist nicht nur die Frist der Überprüfung ausschlaggebend, sondern, dass die Höhe der Wohnkosten, die übernommen werden, mit der tatsächlichen Mietentwicklung im Einklang ist.