Alleingang ist auch Gesetzesverstoß

Zum Antrag des Innensenators auf Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für den Posten des Polizeipräsidenten erklären der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer und die frauenpolitische Sprecherin Evrim Sommer:

Zum Antrag des Innensenators auf Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für den Posten des Polizeipräsidenten erklären der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer und die frauenpolitische Sprecherin Evrim Sommer:

Innensenator Frank Henkel hat nun offiziell klargemacht, dass er im Alleingang einen CDU-Parteifreund als neuen Polizeipräsidenten durchpeitschen will.

Damit tut er genau das, worüber er sich in der Vergangenheit immer lautstark beschwert hat. Noch im Mai 2011 hat die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus ein „neues, transparentes Verfahren“ zur Besetzung des Polizeipräsidenten beantragt. Allein die in der Öffentlichkeit bestehende Vermutung, dass dieser nicht nur im Wege der Bestenauslese, sondern auch aufgrund seiner Parteimitgliedschaft ausgewählt wurde, stelle einen unzumutbaren Makel dar, hieß es in der Begründung des Antrags (Drs. 16/4211).

Die neuen Pläne des rot-schwarzen Senats riechen nicht nur nach parteipolitischem Postengeschacher, sie missachten auch geltendes Recht. So schreibt das Berliner Landesgleichstellungsgesetz in Paragraph 5 vor, dass die Besetzung von Führungspositionen ausschreibungspflichtig ist und in einem transparenten Verfahren erfolgen muss. Mit dieser Regelung wollte Rot-Rot im Jahr 2010 mehr Chancengleichheit für Frauen in Führungspositionen herstellen. SPD und CDU wollen sich nun offenbar von diesem Ziel verabschieden.

Wir fordern den Senat auf, endlich ein transparentes und rechtssicheres Auswahlverfahren mit öffentlicher Ausschreibung einzuleiten. Ein Grund zur Eile besteht nicht, denn die kommissarische Polizeipräsidentin Koppers macht ihren Job gut und die Handlungsfähigkeit der Berliner Polizei ist sichergestellt.